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Innenminister beschlossen "Einbürgerungsstandards"


05. Mai 2006

[ngo/ddp] Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf ihrer Konferenz in Garmisch-Partenkirchen auf Einbürgerungsstandards verständigt. Als Voraussetzungen für die Einbürgerung werden ein "rechtmäßiger Daueraufenthalt" von generell acht Jahren (in Ausnahmen sechs Jahre) und das Beherrschen der deutschen Sprache genannt, ferner der Besuch eines Einbürgerungskurses, das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Einbürgerungsgesprächen in Zweifelsfällen sowie ein Ausschluss verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde beauftragt, die Inhalte und Konzept der Kurse zu entwickeln und "Standards für Nachweismodalitäten" zu erarbeiten. Die Verurteilung bereits zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen soll eine Einbürgerung ausschließen, wobei kleinere Strafen zusammengerechnet werden können.

Der Bundesausländerbeirat hat die Einbürgerungsstandards als elitäres Verfahren kritisiert. Er "finde es nicht in Ordnung", wenn Zuwanderer, die seit Jahrzehnten in Deutschland lebten, aber nur ein niedriges Bildungsniveau besäßen, durch die nun beschlossenen Sprachtests und Einbürgerungskurse ausgeschlossen würden, sagte der Beiratsvorsitzende Memet Kilic am Freitag im Deutschlandfunk.

Die von den Innenministern beschlossenen Standards seien zu "undifferenziert". Er betonte zugleich, dass es prinzipiell richtig sei, Neuzuwanderern Grundrechte wie Meinungs-, Glaubens- und Pressefreiheit oder Gleichberechtigung der Geschlechter zu vermitteln.

Kilic forderte ein neues Verfahren zur Einbürgerung von Menschen mit zeitlich begrenzter Aufenthaltsgenehmigung. Solche "Kettenduldungen", bei denen "alle drei Monate eine neue Verlängerung" der Aufenthaltsgenehmigung erteilt werde, müssten beendet werden, weil die Antragsteller ständig neu "traumatisiert" würden.

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