ngo-online-Logo

ngo-Nachrichten täglich per Email kostenlos:

 

Impressum | Konzept | Startseite | 

Dienstag, 9.2.2010


 

Home

 

Krieg/Frieden

Innere Sicherheit

Recht/Justiz

Verfassung/Demokratie

Lobbyismus

Wirtschaft/Arbeit

Unternehmen

Armut/Reichtum

Soziale Sicherung

Gesundheit

Energie

Umwelt

Wissenschaft/Technik

Verbraucherschutz

Tierschutz

Bildung

Bevölkerung

Ausländer

Afrika

Asien

Amerika

Regionalzeitungen

 

Magazin

Krisenmanager
90 Jahre Betriebsräte

Kein Braten zum Fest
In der Suppenküche der Berliner Marienkirche

"Auch Kinder verstehen Politik"
Studie sieht politisches Denken im Kindesalter

 

"Föderalismusreform"

Bundestag beschließt Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen


30. Juni 2006

[ngo] 57 Jahre nach Verkündigung des Grundgesetzes hat der Bundestag die umfangreichste Verfassungsreform in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag in Berlin 428 Abgeordnete für die lange umkämpfte Föderalismusreform. Dagegen stimmten 162 Parlamentarier, 3 enthielten sich. Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 410 Parlamentariern klar übertroffen. Die große Koalition verfügt über 448 Mandate. Ziel der Staatsreform ist unter anderem eine Änderung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern sowie eine Reduzierung der Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Bundesgesetze.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates, der am kommenden Freitag über die Reform entscheiden will. Auch in der Länderkammer ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, damit die rund 40 Verfassungsänderungen in Kraft treten können.

In der gut vierstündigen Debatte äußerten die drei Oppositionsfraktionen scharfe Kritik an dem von der Koalition vorgelegten Kompromisspaket. Die Spitzen von Union und SPD warben dagegen eindringlich für das nach jahrelangem Tauziehen erreichte Konzept. Bundeskanzlerin Angela Merkel gab sich überzeugt, "dass die Weichen heute für unser Land richtig gestellt werden". Dabei gehe es um eine "grundlegenden Überarbeitung" des Grundgesetzes, bei der die historische Chance zur Neuordnung der "verflochtenen Verantwortlichkeiten" von Bund und Ländern bestehe.

SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte, die Neuordnung des Bund-Länder-Verhältnisses bedeute "kein neues Grundgesetz, aber die Runderneuerung des bewährten, damit es sich auch in den nächsten Jahrzehnten bewähren kann". Ohne die Reform drohe dem Bund "akute Handlungsunfähigkeit", behauptete der SPD-Politiker. Der SPD-Fraktionschef wies zudem darauf hin, dass es nach der ersten Reformstufe auch zu einer Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern kommen müsse. Dabei müssten die schwächeren Länder weiterhin von der gesamtstaatlichen Solidarität profitieren.

FDP-Chef Guido Westerwelle kritisierte, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie der Länder untereinander bei den Verhandlungen über die Reform von vornherein ausgeklammert worden sei. Dies sei ein Konstruktionsfehler, denn ohne eine Neuregelung dieser Finanzbeziehungen habe man es nicht mit einer echten Föderalismusreform zu tun. "Man kann Bund-und-Länder-Beziehungen nicht wirklich neu regeln, wenn man das entscheidende Thema auf die lange Bank schiebt", so Westerwelle.

Links-Fraktionsvize Bodo Ramelow monierte, bei der Staatsreform sei "ein fauler Kompromiss in den Parteizentralen gezimmert worden". So könne von einem ausgeglichenen Wettbewerb der Länder kaum die Rede sein, wenn sehr unterschiedlich finanzstarke Bundesländer in einen Wettbewerbsföderalismus getrieben werden. Damit dürfte die Reform dazu führen, dass "die starken Länder die Gewinner" sein werden.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast bemängelte, statt der "Mutter aller Reformen" sei ein "Scheinriese" herausgekommen. Künast begründete das Nein ihrer Fraktion insbesondere mit den Regelungen im Bildungs- und Umweltbereich. So werde der Bund beispielsweise nicht mehr gemeinsam mit den Ländern für ein Ganztagsschulprogramm sorgen können. Im Umweltbereich gebe es zu weit reichende Abweichungsrechte der Länder.

[Druckversion]                

 

Artikel versenden

E-Mail-Adresse Empfänger:

Mitteilung an den Empfänger (optional):

Ihre E-Mail-Adresse als Absender:

    

 


E-Mail an die Redaktion: redaktion@ngo-online.de
copyright
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. "; Ngo-online ist für externe Seiten, Lokal- bzw. Regionalausgaben, Leserbriefe und Forumbeiträge nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum.";

Bitte beachten Sie unsere anderen Themenseiten:
ipod nano 3g || private krankenversicherung vergleich || seminar ||

Profitieren Sie von unseren Know-How. Informationen und eine aktuelle Tagesschau sind unsere vornehmste Pflicht. Als Internetzeitung sind wir stets dran an aktuellen Nachrichten

Archiv-Suche


News

20:37Obama: Mittelweg zwischen alten und neuen Energiequellen finden
20:17Bundesregierung dementiert Griechenland-Hilfspaket
19:56Großbritannien: 400 Menschen droht Kündigung bei Schließung von Cadbury-Fabrik
18:30Wetter: Kalt und teilweise Schnee
18:24Neuer Versorger will Energiemarkt aufrollen
17:39DAX schließt uneinheitlich
17:28Sri Lanka: Parlament aufgelöst
17:28Drogenbauer flüchtet mit bereits beschlagnahmten Drogen