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Verbot von Blei, Cadmium und Quecksilber in Elektro-Neugeräten

Elektroschrott-Gesetz

Die 3. Stufe des Elektroschrott-Gesetzes trat in Kraft. Demnach dürfen nach Angaben des Bundesumweltministeriums Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten seit dem 1. Juli 2006 in neu gefertigten Produkten - von Ausnahmen abgesehen - kein Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel mehr verwenden. Die Verbannung der Umweltgifte aus Elektrogeräten soll Mensch und Umwelt vor Schadstoffbelastungen schützen und die Recyclingfähigkeit der Produkte verbessern. Ausnahmen sehe die europäische Regelung nur für Stoffe vor, "für die noch keine sinnvollen Alternativen entwickelt wurden". Die Zulassung solcher Ausnahmen werde von der EU-Kommission unter Beachtung des jeweils aktuellen technisch-wissenschaftliche Fortschritts "im Einzelfall entschieden". Die jährliche Gesamtmenge an entsorgungspflichtigem Elektroschrott wird auf 1,8 Millionen Tonnen geschätzt.

Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen Hersteller bereits bei der Konzeption eines Produktes an die Entsorgungskosten denken. Seit März dieses Jahres können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben.

Hersteller und Importeure müssen die Altgeräte dort abholen und entsorgen - "mit dem Ergebnis, dass die Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen erheblich reduziert wird", so das Umweltministerium.