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Fensterputzer oder gar nichts

Seit 1. August kann Arbeitslosengeld vollständig gestrichen werden


01. August 2006

[ngo] Am 1. August traten in Deutschland eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Sie betreffen insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II. Bedarfsgemeinschaften müssen künftig nachweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden. Langzeitarbeitslose dürfen mehr Geld für ihre Altersvorsorge zurücklegen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Hilfeempfänger, die innerhalb eines Jahres drei Mal einen angebotenen "Job" oder Qualifizierung ablehnen, müssen mit mit der vollständigen Streichung der Leistungen rechnen. Schon bei zweimaliger Ablehnung droht eine Kürzung um bis zu 60 Prozent der Gelder.

Außerdem gilt ab August ein neuer Existenzgründungszuschuss, der die bisherige Ich-AG-Förderung und das Überbrückungsgeld ersetzt. Die Förderungsdauer beträgt 15 Monate. Auf dem Ausbildungsmarkt treten 17 modernisierte Ausbildungsverordnungen in Kraft. Hinzu kommen vier neue Ausbildungsberufe in der Markt- und Sozialforschung, im Möbel-, Küchen- und Umzugsservice sowie im Dialogmarketing.

Ab sofort wird auch der Bußgeldkatalog für Autofahrer erweitert. Strafen werden fällig beim Fahren ohne Licht im Tunnel, beim Wenden in einem Tunnel sowie beim unberechtigten Halt in einer Nothalte- oder Pannenbucht. Das ebenfalls ab heute wirksame Energiesteuergesetz sieht einen stufenweisen Abbau der Steuervorteile für Biodiesel und Pflanzenöl vor.

Schließlich gelten ab heute bundeseinheitliche Regeln für die deutsche Rechtschreibung. Nach Ablauf einer einjährigen Übergangszeit werden die Änderungen in allen Schulen und Ämtern verbindlich.

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