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"Einfache Tätigkeiten"

Arbeitgeber schlagen weitere Kürzungen für "Hartz IV"- Empfänger vor


01. August 2006

[ngo] Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände haben am Montag ein "Gesamtkonzept" für eine grundlegende Überarbeitung des Hartz IV-Gesetzes vorgelegt. Das Vorgehen ist offenbar zwischen den Arbeitgebern und Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt: "Ich begrüße die Ankündigung der Bundeskanzlerin, im Herbst das Hartz IV-Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Das ist überfällig und dringend", erklärte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, der in Berlin das Konzept vorlegte. Nach Vorstellung der Arbeitgeber sollen alle Zusatzleistungen, die über "die Grundsicherung" hinausgehen, zügig abgeschafft werden. Dringend überprüfungsbedürftig ist nach Vorstellung der Wirtschaft auch die Gesamthöhe des - beispielsweise zur Altersabsicherung - freigestellten Vermögens, das "Arbeitslosengeld II"-Empfänger nicht einzusetzen brauchen. Schließlich sollte aus Sicht der Arbeitgeber die Familie stärker für Bedürftige einstehen. Hierbei müsse der Rückgriff auch bei Unterhaltsansprüchen von ALG-II-Empfängern wieder eingeführt werden, die 25 Jahre und älter seien.

Die mit "Hartz IV" erfolgte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfeempfänger bleibt aus Sicht des Arbeitgeberverbandes ein richtiger Schritt. Allerdings seien aufgrund gewaltiger Konstruktionsfehler beim Arbeitslosengeld II die damit verfolgten Ziele – weniger Langzeitarbeitslose, weniger Kosten und weniger Verwaltungsaufwand – vollständig verfehlt worden.

Mit dem "Korrekturgesetz", das am 1. August in Kraft trat, solle zwar "Leistungsmissbrauch" eingedämmt werden, eine grundlegende Behebung der Konstruktionsfehler erfolge jedoch nicht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verlangt jetzt grundlegende Korrekturen.

Als Grundvoraussetzung für eine effektive Aktivierung von Langzeitarbeitslosen müsse eine klare Aufgaben- und Verantwortungszuweisung bei "Arbeitslosengeld II" erfolgen. Hierzu soll nach Vorstellung des Verbandes die völlig verunglückte Mischzuständigkeit zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen in den so genannten Arbeitsgemeinschaften schnellstens beseitigt werden. Zu Recht habe auch der Hartz IV-Ombudsrat die Arbeitsgemeinschaften als "bürokratisches Monster" und "Organisationschaos" bewertet.

Die alleinige Verantwortung für die staatliche Fürsorgeleistung "Arbeitslosengeld II" solle auf die Kommunen übertragen werden, so wie früher bei der Sozialhilfe. Die Kommunen könnten und sollten dann die Bundesagentur für Arbeit gegen Kostenerstattung für arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel im Vermittlungsbereich. Wichtig sei überdies, auch im steuerfinanzierten Fürsorgebereich vollständige Transparenz über Kosten und Wirkungen der Maßnahmen herzustellen.

Streichung von Zusatzleistungen - "Anreiz" zur Aufnahme einer niedrig entlohnten Tätigkeit

Das "Arbeitslosengeld II" soll nach Vorstellung der Wirtschaft vor allem auf eine "zügige Beschäftigungssuche und Arbeitsaufnahme" ausgerichtet werden. "Deswegen" müssten "alle Zusatzleistungen, die über die Grundsicherung hinausgehen und ein Verharren in Arbeitslosigkeit fördern, zügig abgeschafft werden. Dies gilt vor allem für die systemwidrigen Zuschläge, die ehemalige Empfänger von Arbeitslosengeld teilweise noch bis ins vierte Jahr der Arbeitslosigkeit hinein zusätzlich zum 'Arbeitslosengeld II' erhalten."

Zu Recht hätten auch die Spitzenvertreter von Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz und Kommunalverbänden kürzlich die Zuschläge kritisiert und sich für "mehr Anreize" zur Arbeitsaufnahme ausgesprochen, meint der Arbeitgeberverband.

Bei diesen "Zusatzleistungen" handelt es sich nicht um Peanuts: Laut Arbeitgeberverband können sie mitunter nochmals 50 Prozent der Regelleistung ausmachen. Hier werde faktisch wieder mehr "Lohn" für Nicht-Arbeit gezahlt und es bleibe attraktiver in Leistungsbezug und Arbeitslosigkeit zu verharren, "statt gegebenenfalls auch eine einfache und entsprechend niedriger entlohnte Tätigkeit aufnehmen zu müssen".

Neufestlegung der Höhe des "Arbeitslosengeldes II" - Keine "überhöhten Leistungen"

Die Höhe von "Arbeitslosengeld II" solle strikt "nach objektiven Kriterien" festgelegt und "gegebenenfalls auch regional differenziert" werden. Eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung solle Hilfebedürftige in einer Notsituation wirksam unterstützen, "keinesfalls dürfen aber durch überhöhte Leistungen unnötige Lasten für die Solidargemeinschaft entstehen", fordert der Arbeitgeberverband.

Im Zusammenhang mit der Abschaffung von Fehlanreizen müsse zudem sichergestellt werden, dass der Bezug von Pflegegeld oder Erziehungsgeld beziehungsweise künftig von Elterngeld analog der Regelungen zum Kindergeld auf den "Arbeitslosengeld II"-Anspruch angerechnet werde.

Freigestelltes Vermögen - Gegenseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern

Dringend überprüfungsbedürftig sei deshalb auch "die Gesamthöhe des freigestellten Vermögens, das 'Arbeitslosengeld II'-Empfänger nicht einzusetzen brauchen". Die drastische Ausweitung der Vermögensfreibeträge um ein Vielfaches gegenüber der früheren Sozialhilfe sei einer der Gründe für den Anstieg der Leistungsbezieher.

Dringend korrigiert werden solle auch die mit Hartz IV "geschwächte Verantwortung innerhalb der Familie", die eine weitere Ursache für die enorm gestiegene Zahl der Leistungsbezieher sei. Wie in der früheren Sozialhilfe müsse "die gegenseitige Unterstützung von Eltern und Kindern wieder Vorrang vor staatlicher Fürsorge erhalten". Daher müsse vor allem der Rückgriff auch bei Unterhaltsansprüchen von "Arbeitslosengeld II"-Empfängern wieder eingeführt werden, die 25 Jahre und älter sind. Eine gegenseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern ist nach Auffassung der Arbeitgeber "die wirkungsvollste Missbrauchsbekämpfung ohne jede Bürokratie".

Sozialversicherungspflichtige ABM streichen

Trotz anhaltend hoher Arbeitslosigkeit seien bislang längst nicht alle Beschäftigungspotenziale "im Bereich einfacher Tätigkeiten" erschlossen. Alle Anstrengungen zur Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und geringer Qualifizierten müssten daher klar auf eine zügige Integration in eine reguläre, bei geringer Qualifikation auch niedriger entlohnte Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.

Geradezu absurd wäre es, für angeblich nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt Vermittelbare neben den gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") auch noch sozialversicherungspflichtige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) einzurichten. Diese seien "nicht nur teuer, sondern haben ihre Unwirksamkeit bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt".

Es sei auch "nicht vermittelbar", meint der Verband, dass mit einer steuerfinanzierten Beschäftigung "neue Ansprüche" an die Sozialversicherung und damit an die Solidargemeinschaft erworben würden. Die Forderung der Arbeitgeber: "Der Gesetzgeber muss im Sozialgesetzbuch II klarstellen, dass aus Steuermitteln keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für erwerbsfähige Hilfebedürftige am zweiten oder dritten Arbeitsmarkt finanziert werden darf.

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