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Karlsruhe maßregelt Gesetzgeber im Anti-Terror-Kampf


11. September 2006

[ngo/ddp] Rasterfahndung, vorbeugende Telefonüberwachung, Luftsicherheitsgesetz: Nicht nur in den USA, auch in Deutschland sind nach dem 11. September 2001 die Grundrechte der Bürger erheblich eingeschränkt worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Gesetzgeber in Berlin mit seinen Maßnahmen zu weit gegangen war. "Die Karlsruher Richter haben einer Tendenz in der Gesetzgebung entgegengewirkt, die die Eingriffsschwelle immer weiter vorverlagert und die Bürger per se als verdächtig betrachtet", sagt der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart. Karlsruhe stoppte die verdachtsunabhängige Massenerhebung von persönlichen Daten in der Rasterfahndung sowie das Abhören von Telefonen im Vorfeld möglicher Straftaten und ohne Tatverdacht. Die Verfassungshüter kippten auch das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Passagierflugzeugs erlaubte.

Das Bundesverfassungsgericht habe "an einige selbstverständliche Grundtatsachen erinnert, vor allem daran, dass bei Eingriffen in die Grundrechte die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist", sagt Degenhart. Die Karlsruher Richter "erinnerten" die Politik in den Urteilen an das Grundrecht auf Leben, das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Verfassungsgericht kann nicht von sich aus tätig werden. Es reagierte jeweils auf Verfassungsbeschwerden. "Die eigentlichen so genannten Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 in Deutschland erlassen wurden, wurden dem Bundesverfassungsgericht gar nicht zur Prüfung vorgelegt", betont Degenhart.

Über diese Gesetzesverschärfungen herrschte weitgehend Konsens. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, rechtfertigte noch im Februar 2006 die Grundrechtseingriffe: "Wir haben mit den Anti-Terror-Gesetzen nach dem 11. September 2001 das gemacht, was man machen musste".

Wenige Wochen nach den Anschlägen hatte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zwei Anti-Terror-Pakete geschnürt. Darin erhielten Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt neue Befugnisse, in Flugzeugen wurden "Sky Marshals" eingesetzt. Das Religionsprivileg im Vereinsgesetz wurde gestrichen, Abschiebungen wurden erleichtert, biometrische Merkmale in Pässe aufgenommen. Die Maßnahmen wurden auf fünf Jahre befristet. Am 11. Juli 2006 wurden sie um fünf Jahre verlängert. Ergänzt werden sollen sie nun durch den Aufbau einer Anti-Terror-Datei, auf den sich die Innenminister von Bund und Ländern verständigt haben.

Doch hier dürfte die geplante Speicherung der Religionszugehörigkeit für Zündstoff sorgen. Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, sagte, man dürfe "muslimische Mitbürger nicht unter Generalverdacht stellen". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meint, wichtig sei die Einordnung als Islamist, nicht aber als Moslem. Falls der Innenminister-Beschluss unverändert Gesetz wird, sind Verfassungsbeschwerden muslimischer Bürger also vorprogrammiert.

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