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Hessen gibt Ladenöffnungszeiten an Werktagen frei

Shoppen

Auch in Hessen dürfen Verkäuferinnen und Verkäufer jetzt rund um die Uhr arbeiten. Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft können die Geschäfte in Hessen ab 1. Dezember an Werktagen auch abends und nachts öffnen. Das sieht das neue Ladenöffnungsgesetz vor, das der hessische Landtag am Donnerstag in Wiesbaden mit breiter Mehrheit beschloss. Im Gegenzug würden Sonn- und Feiertage strikter als bislang geschützt.

Zwar dürfen die Geschäfte an vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen. Davon ausgenommen sind aber die Weihnachtsfeiertage, Ostern und Pfingsten sowie die Adventssonntage, Totensonntag, Volkstrauertag und Fronleichnam. Heiligabend und Silvester muss dem Gesetzentwurf zufolge spätestens um 14.00 Schluss sein mit dem Shoppen.