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Patent auf menschliche embryonale Stammzellen für nichtig erklärt

Öffentliche Ordnung

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat am Dienstag vor dem Bundespatentgericht in München mit ihrer Klage gegen ein Patent zur Herstellung von Nervengewebe aus embryonalen Stammzellen einen Teilerfolg erzielt. Zwar wurde die Klage zurückgewiesen, die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Schermer erklärte aber die Verwendung und Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen im zur Debatte stehenden Patent des Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle für nichtig. Schermer sagte, die Verwendung und Gewinnung menschlicher Embryonen verstoße gegen die öffentliche Ordnung und sei daher mit dem deutschen Patentrecht nicht vereinbar. Das Patent für die Arbeit des Bonner Forschers mit nichtmenschlichen Stammzellen bleibe aber bestehen.

Schermer verwies darauf, dass die kommerzielle und industrielle Nutzung menschlicher Embryonen durch das Embryonenschutzgesetz verboten sei. Brüstle will gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Brüstle hatte sich bereits 1999 eine Methode zur Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen patentieren lassen. Kern der Klage von Greenpeace war nun die kommerzielle Nutzung von geklonten menschlichen Embryonen in Brüstles Verfahren. Die Organisation warf dem Forscher vor, er nutze Lücken in der deutschen und europäischen Gesetzgebung, um entgegen einem Verbot ein Patent zum industriellen Klonen menschlicher Embryonen zu erlangen.

Brüstle ist Direktor am Institut für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn. Er arbeitet an einer Methode, mit der geschädigte Nervenzellen im Gehirn ersetzt werden können, um Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose zu behandeln.