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"Der Staat als Hacker"

Kontroverse im Bundestag über "Durchsuchungen" privater Computer per Internet


13. Dezember 2006

[ngo/ddp] Im Bundestag ist es am Mittwoch zu einer heftigen Kontroverse um die Zulässigkeit so genannter "Online-Durchsuchungen" privater Computer durch Ermittlungsbehörden gekommen. Während Links-Fraktion und Grüne ein solches Vorgehen entschieden ablehnten, verwies die CSU-Abgeordnete Daniela Raab darauf, dass die Polizei technisch "auf Augenhöhe mit Terrorverdächtigen ermitteln" können müsse. Die FDP fordete klare Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte, im Kern gehe es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden "via Internet auf private Computer zugreifen" dürfen. "Praktisch relevant" geworden sei dies erstmals mit dem Beschluss eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) vom Februar 2006, mit dem "der Zugriff auf einen privaten Rechner unter Verwendung eines speziellen Computerprogramms angeordnet wurde". Dies sei aber wohl an technischen Problemen gescheitert, so dass es nicht zu der Maßnahme gekommen sei.

Hartenbach wandte sich damit gegen den Vorwurf des Grünen-Innenexperten Wolfgang Wieland, dass es bereits eine Online-Durchsuchung gegeben habe, bei der "der Staat als Hacker aufgetreten ist". Dabei habe man es mit einer "verfassungswidrigen Dreifachpackung" zu tun, kritisierte Wieland. So lägen weder für die Telekommunikationsüberwachung noch für die Durchsuchung die gesetzlichen Grundlagen vor. Werde dabei noch eine Webcam mit Mikrofon aktiviert, gehe es zudem auch um einen großen Lauschangriff. Die Strafverfolgungsorgane dürften aber nicht "handeln wie ein Chaos-Computer-Club".

Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen forderte für Zugriffe auf private Computer eine "einwandfreie rechtliche Grundlage". Er verwies darauf, dass bei der Durchsuchung eines Computers auch sehr persönliche Dinge untersucht werden könnten.

Für die Links-Fraktion sagte der Abgeordneter Jan Korte, dass die "Choas-Computer-Polizei" bei einer Online-Durchsuchung auch Zugriff "auf alle denkbaren privaten und intimsten Daten eines Menschen" habe. Dies sei völlig inakzeptabel.

Demgegenüber betonte Raab, es gehe bei der Online-Untersuchung darum, dass der Rechner eines Verdächtigen mit einem verdeckt installierten Programm auf "verfahrensrelevante Daten" hin untersucht werde. Nach einem Beschluss eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) vom Februar dieses Jahres seien solche Maßnahmen zulässig. Nunmehr gebe es auch einen gegenteiligen BGH-Beschluss, gegen den die Bundesanwaltschaft Beschwerde eingelegt habe. Wie Hartenbach plädierte die CSU-Politikerin dafür, zunächst die Entscheidung über diese Beschwerde abzuwarten.

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