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"SAR-Lupe"

Deutschland soll wegen Weltraumrüstung gegen UN-Resolution verstoßen


20. Dezember 2006

[ngo] Nach Darstellung des Bundesausschusses Friedensratschlag steigt Deutschland mit dem Start des ersten von fünf Satelliten des Radarsatellitensystems "SAR-Lupe" im russischen Plesetsk in die "militärische Nutzung des Weltraums" ein. Damit verstoße Deutschland gegen eine UN-Resolution. Die Ausrichtung der deutschen Außenpolitik auf eine "weltweite militärische Einsatz- und Angriffsfähigkeit" erhalte durch eine "permanente und gezielte Bodenbeobachtung" aus dem Weltraum neue Schubkraft. Federführend bei der Herstellung des Satellitensystems sei die Bremer Firma "Orbitale Hochtechnologie AG" (OHB), die mit zwei Mitgliedern in der Arbeitsgruppe Luft- und Raumfahrt des Deutsch-Russischen Kooperationsrates vertreten sei. Das Satellitensystem SAR-Lupe sei samt Bodenstation im rheinland-pfälzischen Grafschaft-Gelsdorf auf einen 10 Jahre langen nationalen Betrieb ausgelegt. Gezielt könne binnen eineinhalb Tagen jeder Ort auf der Erde mit dieser licht- und wetterunabhängigen Radartechnik "ausspioniert" werden.

Objekte von einem halben Meter Größe würden so aus dem All identifizierbar. Die Technologie mit Kosten von 733 Millionen Euro sei so ausgereift, dass ihre Bilder mit denen der USA vergleichbar würden und im Tausch angeboten werden könnten. Deutschland werde damit zum Global Player in diesem Bereich, so die Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag, Lühr Henken und Peter Strutynski.

Nach dem Start der anderen vier Satelliten in Abständen von vier bis sechs Monaten solle SAR-Lupe 2008 voll funktionsfähig sein und in drei Jahren mit dem optischen und auf Infrarotbasis arbeitenden französischen Helios-II- Satelliten verkoppelt werden. Dies wiederum werde von offizieller Seite als erster Schritt hin zu einem europäischen Verbund von Aufklärungssatelliten betrachtet. Die OHB-System AG habe in einer Mitteilung vom 1. Dezember 2006 betont: "Die Nutzung der beiden Satellitensysteme im Verbund gilt als erster Meilenstein für eine europäische strategische Aufklärung."

Damit wird nach Auffassung von Henken und Strutynski "der Einstieg in die EU-Weltraumrüstung unter deutsch-französischer Führung" vollzogen. Der autonome Einsatz der schnellen Eingreiftruppen der EU und ihrer Speerspitze, den Battlegroups, werde effektiviert, "und zwar unabhängig von den USA". In der Produktbeschreibung des Herstellers heiße es über SAR-Lupe unmissverständlich: "Für die Bundesregierung ist es unerlässlich, krisenhafte Entwicklungen weltweit frühzeitig zu erkennen, und dabei einseitige Abhängigkeiten von Aufklärungsbildern Dritter zu vermeiden."

Die Länder der Welt müssen sich nun auch von der EU bedroht fühlen, so Henken und Strutynski. Sie vermuten, dass dies zu "Gegenmaßnahmen" führen werde, "die letztlich auch die Bekämpfung dieser Satelliten einbezieht". Dabei werde es nicht nur um die Störung von Satelliten, sondern auch um deren Zerstörung gehen. "Militärische Satelliten werden Weltraumwaffen nach sich ziehen. Die logische Konsequenz ist dann die Herstellung von Anti-Satelliten-Waffen und Anti-Anti-Satellitenwaffen usw.", so Henken und Strutynski.

UN-Generalversammlung: Verhütung eines Wettrüstens im Weltraum

Damit handeln Bundesregierung und EU Henken und Strutynski zufolge "eklatant gegen die Forderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen", die in der Resolution A 51/123 "alle Staaten, insbesondere die führenden Raumfahrtnationen" nachdrücklich auffordert, "aktiv zu dem Ziel der Verhütung eines Wettrüstens im Weltraum beizutragen". Dieser Resolution mit dem Titel "Internationale Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung des Weltraums" vom 13. Dezember 1996 habe damals auch Deutschland zugestimmt.

In diesem Sinne fordert der Bundesausschuss Friedensratschlag, das SAR-Lupe-Projekt zu "entmilitarisieren". Die Aufklärungssatelliten sollten ausschließlich zivilen Zwecken dienen wie etwa der Umweltforschung oder der Verkehrsüberwachung. SAR-Lupe solle daher auch dem Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums entzogen und der internationalen Gemeinschaft öffentlich zugänglich gemacht werden.

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