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Ablehnung bei Militärpiloten

Innenminister hält an Plänen zum Bundeswehreinsatz im Innern fest


03. Januar 2007

[ngo/ddp] In der Debatte um den Abschuss von entführten Zivilflugzeugen hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Vorstoß für eine Verfassungsänderung verteidigt. Wenn etwa ein Kernkraftwerk Ziel eines terroristischen Angriffs würde, "möchte ich auf der Grundlage des Grundgesetzes handeln", sagte Schäuble am Mittwoch. Eigentlich geht es Schäuble aber offenbar keineswegs nur um Flugzeuge, sondern generell um die Möglichkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Innern. Der Innenminister will im Grundgesetz eine Passage einführen, wonach nicht nur zur Verteidigung, sondern auch bei einem "sonstigen Angriff auf die Grundlagen des Gemeinwesens" ein Bundeswehreinsatz möglich sein soll.

Schäuble verwies darauf, dass CDU und SPD bereits im Koalitionsvertrag einen Prüfungsauftrag zum Luftsicherheitsgesetz festgelegt haben. Bei einem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht solle geprüft werden, ob das Gesetz auf eine verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage gestellt werden könne. Diesen Auftrag habe er in fachlicher Abstimmung mit dem Justizministerium erfüllt, unterstrich Schäuble und fügte hinzu: "Ob man das so regeln will, muss in der Koalition entschieden werden."

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, Merkel unterstütze Schäuble dabei, adäquate Lösungen zu finden, die verfassungsrechtlich gangbar seien. Klar sei, dass der Staat mit dem Verfassungsgerichtsurteil in der Verantwortung stehe, Rechtssicherheit für schwierige Abwägungsfälle zu schaffen.

Hessens Innenminister Bouffier forderte eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz der Bundeswehr bei Terrordrohungen: "Unser Staat darf nicht wehrlos sein gegenüber terroristischen Angriffen aus der Luft."

Die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Schäuble eine Verwischung von Friedens- und Kriegsrecht vor. Der Sprecher der Vereinigung Cockpit, Markus Kirschneckm, warnte, die Möglichkeit eines katastrophalen Irrtums sei bei einem solchen Gesetz immens groß.

Militärpiloten lehnen Schäubles Pläne zum Abschuss eines entführten Passagierjets ab

Eine Reihe von Luftwaffenpiloten lehnen Schäubles Pläne zum möglichen Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierjets ab. Es sei nicht vorstellbar, das Feuer auf ein Flugzeug zu eröffnen, in dem viele unschuldige Menschen sitzen, sagten Offiziere der Luftwaffe auf den Fliegerhorsten im ostfriesischen Wittmund und im bayerischen Neuburg an der Donau. Auf beiden Stützpunkten sind die "Phantom"-Abfangjäger stationiert, die im Ernstfall aufsteigen müssten, um eine gekaperte Passagiermaschine abzuschießen, die als "Bombe" auf ein Ziel in Deutschland zusteuert.

Die Offiziere machten keinen Hehl daraus, dass sie als "Staatsbürger in Uniform" die Absicht Schäubles, mit einem kaschierten Kriegsrecht, einem quasi-Verteidigungsfall, den Abschuss eines Passierflugzeuges zur Rettung von anderen Menschen am Boden zu rechtfertigen, "nicht nachvollziehen können". Das Schlimme sei, dass eine "solcher Fall X schon morgen eintreten könnte", gaben die Offiziere zu bedenken. Der Minister bringe sie in ein "moralisches Dilemma".

Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte ein Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, das den Abschuss von Passagierjets erlaubt hätte, um eine noch größere Katastrophe abzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. Februar 2006 aber jede Verfassungsänderung abgelehnt, weil der Schutz der Menschenwürde "strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich" sei. Die Abwägung "Leben gegen Leben" verstoße gegen das Grundgesetz. Der frühere Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) hatte seinerzeit erklärt, er würde "in der Not" den Befehl zum Abschuss geben, dann jedoch sofort zurücktreten.

Die Luftwaffenpiloten stellten die Frage, wer in einem solchen Fall die letzte Entscheidung zum Abfeuern der Sidewinder-Raketen wirklich hätte treffen müssen. "Doch wohl der Kampfpilot in letzter Instanz", argumentierten sie. Der hätte mit den rechtlichen, menschlichen und moralischen Problemen "allein auf weiter Flur" gestanden. Hätte der Pilot den Befehl verweigert, hätte er den Dienst quittieren müssen und wäre auch noch unehrenhaft entlassen worden, klagen die Offiziere.

Sie wiesen darauf hin, dass der Befehl zum Abschuss einer Passagiermaschine nach der vom Karlsruher Richterspruch geschaffenen Rechtslage gegenwärtig gegen das Gesetz verstoßen würde. "Wir bräuchten ihn nicht auszuführen", so die Piloten. Sollte Schäuble aber seinen neuen Plan verwirklichen können, "müsste jeder von uns für sich entscheiden, ob er den Dienst quittiert". "Die unglaublich schwere Entscheidung wäre, ob ich bereit wäre, Menschen, die ich eigentlich schützen müsste, unter dem Druck der bevorstehenden Katastrophe auch umzubringen", sagte einer der Piloten.

Unterdessen gehen die Bemühungen von Technikern weiter, neue Methoden zu entwickeln, um Flugzeugentführungen zu verhindern. Bisher wurden Cockpit-Türen gepanzert und die Gepäckkontrollen für die Zivilluftfahrt verschärft. Jetzt wird in Frankreich an einem Anti-Kollisionssystem gearbeitet. Das Flugzeug könnte nach der Entführung in der Luft automatisch seinen Kurs ändern, um nicht das von den Terroristen anvisierte Ziel zu erreichen.

Die niederländische Luftfahrtgesellschaft NLR entwirft ein Identifikationssystem, das einen Zugang zum Cockpit nur über Scans der Augeniris oder der Fingerabdrücke ermöglichen könnte. Eine Maschine durch die Bodenkontrolle zu übernehmen, sei allerdings noch eine "Zukunftsvision", berichtete einer der Projektleiter, der Franzose Daniel Gaultier.

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