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"Konflikt mit EU-Kartellrecht"

Gesundheitsreform schwächt laut Gutachten Solidarprinzip


18. Januar 2007

[ngo] Die geplante Gesundheitsreform birgt laut einem Gutachten der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung auch europarechtliche Risiken. Die Reform schwäche das Solidarprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und könne die Versicherungen so in Konflikt mit dem EU-Kartellrecht bringen, schreibt der Gesundheitsrechtler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg. Bislang gelten die gesetzlichen Kassen wegen des Solidarprinzips nicht als Unternehmen. Diese Sonderstellung werde durch die Reform gefährdet, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten.

Problematisch sind nach Ansicht des Juristen insbesondere die Bestimmungen über Selbstbehalte der Versicherten und über die Beitragsrückerstattung an Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

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