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Demonstration gegen Monsanto

Noch keine Entscheidung des Landgericht Neuruppin über Gen-Kritiker


19. Januar 2007

[ngo] Der Beklagte und seine Unterstützer befanden sich publizistisch in der Offensive: Im Zivilverfahren gegen den Berufsimker und Gentechnik-Gegner Michael Grolm vor dem Landgericht Neuruppin kam es am Donnerstag zu keiner Entscheidung. Grolm sollte erklären, in Zukunft die Felder eines Bauern nicht mehr zu betreten, der gentechnisch manipulierten Mais angebaut hatte. Der 35jährige Umweltschützer hatte im Frühjahr 2006 angekündigt, Genmaispflanzen im Rahmen einer "Feldbefreiung" unschädlich machen zu wollen. Die Felder nahe Badingen waren zum Schauplatz der Auseinandersetzung geworden. Statt dessen gestaltete sich der Prozess-Auftakt zu einer öffentlichen Demonstration gegen den US-Gentechnik-Konzern Monsanto.

Vor dem Gericht in der brandenburgischen Kleinstadt hatten Mitglieder der Initiative "Gendreck weg" und andere Umweltaktivisten eine Mauer aus 30 Bienenkästen gebaut. Aufschrift: "Wir klagen Monsanto an!" Ein Dutzend Imker in Berufskleidung und 20 weitere Unterstützer sprachen mit interessierten Zuschauern und Pressevertretern über den Grund ihres Kommens.

Im Gerichtssaal vertrat Monsanto-Anwalt Stiebler aus Düsseldorf die Klage gegen Grolm. Es kam dort allerdings nur zu einer kurzen Darstellung der Argumente. Anwalt Stiebler sagte, es gebe keine Gefahren beim Anbau der veränderten Pflanzen und es bestünden keine Unterschiede zwischen modernen Zuchtverfahren und gentechnischen Verfahren. Von den vollen Zuschauerbänken wurde ihm heftig widersprochen.

Grolm sah sich durch die Worte Stieblers bestätigt: "Solche Aussagen unterstreichen, wie fahrlässig Monsanto mit den Risiken umgeht." Die Klägerseite könne nicht einmal nachweisen, dass die Genmais-Sorte überhaupt eine ordnungsgemäße Zulassung für Deutschland habe. Monsanto zu vertrauen, wäre "Wahnsinn", so Grolm.

Die Imker sehen ihre berufliche Zukunft durch die Gen-Technik unmittelbar bedroht und argumentierten mit dem Berufsfreiheits-Paragraphen des Grundgesetzes und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das Sachbeschädigungen als notwendig anerkennt, wenn durch sie eine größere Gefahr abgewendet werden kann.

Der Richter versuchte eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die Bauerngenossenschaft Badingen lehnte nach Darstellung der Initiative "Gendreck weg" aber den Vorschlag von Grolms ab, "der zusichern wollte, die Felder nicht zu betreten, wenn dort 2007 kein Genmais ausgebracht wird".

Das Gericht kündigte an, das Verfahren schriftlich weiter zu führen. Den Gentechnik-Gegnern wurde die Möglichkeit eingeräumt, auf erst kürzlich erhaltene schriftliche Eingaben der Gegenseite einzugehen. Grolm kündigte an, den Widerstand weiter zu führen.

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