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Terror 2007-2009

Guerillakrieg im Sudan | Anklage wegen angeblicher Gründung einer "terroristischen Vereinigung im Ausland

Die Bundesanwaltschaft hat am 19. September 2007 beim Staatsschutzsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Anklage gegen den jordanischen Staatsangehörigen Thaer A. erhoben. Dem 33 Jahre alten Angeschuldigten wird in der zwischenzeitlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, zwischen Anfang Juni und Anfang Juli 2006 zusammen mit vier weiteren Personen eine "terroristische Vereinigung" im Ausland gegründet zu haben. Ziel der Vereinigung sollte sein, im Sudan eine Front gegen die "Kreuzritter" aufzubauen und den Jihad gemäß einer Aufforderung von Usama bin Laden durch Begehung schwerster Straftaten in die Tat umzusetzen, teilte die Bundesanwaltschaft am 16. Oktober mit. "Hierzu sollte im Sudan ein Trainingslager eingerichtet werden, um dort Freiwillige für den Jihad auszubilden und so auf einen von der Vereinigung erwarteten Guerillakrieg vorbereitet zu sein."

Die Gründungsmitglieder, zu denen auch der gesondert verfolgte Redouane E. H. aus Kiel gehöre, beabsichtigten nach Darstellung der Bundesanwaltschaft arbeitsteilig vorzugehen. "Aufgabe des Angeschuldigten war es insbesondere, sich um Finanzierungsfragen und Geldtransfers zu kümmern. Überdies war er in die Rekrutierung weiterer Gruppenmitglieder und Unterstützer eingebunden."

Gegen Redouane E. H. wurde bereits am 25. April 2007 Anklage zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und anderer Tatvorwürfe erhoben. Der Prozess gegen ihn dauert seit dem 25. Juli 2007 an.

Mit dem marokkanischen Staatsbürger Abdelali M. wurde am 15. Mai 2007 außerdem ein mutmaßlicher "Helfer" der Vereinigung aus Schweden überstellt.

Der Angeschuldigte selbst ist seit dem 19. März 2007 in dieser Sache in Haft. In Schweden aufgrund eines Europäischen Haftbefehls vorläufig festgenommen, befand er sich zunächst in Auslieferungshaft, seit seiner Überstellung am 4. April 2007 befindet er sich in Untersuchungshaft.

Die USA, europäische Staaten und China konkurrieren im Sudan um den Zugang zu den Ölquellen. Die sudanesische Zentralregierung macht insbesondere Geschäfte mit China. Westliche Staaten stützen Rebellenorganisationen im Süden und in der Provinz Darfur. Zudem bedrohen sie der Zentralregierung mit Sanktionen und "internationalen" Truppen.

Am 16-10-2007

RAF-Terrorist Rolf Clemens Wagner

Der ehemalige RAF-Terrorist Rolf Clemens Wagner hat mit seinen rechtfertigenden Äußerungen zur Schleyer-Entführung helle Empörung ausgelöst. Politiker von Union und FDP stellten am 17. Oktober die Begnadigung Wagners im Jahre 2003 in Frage. Zugleich warnten sie vor Gnadenerweisen für weitere RAF-Terroristen ohne vorherige Reue der früheren Extremisten.

Wagner hatte der Zeitung "junge Welt" gesagt, die Entführung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer im Jahr 1977 sei "aus heutiger Sicht richtig" gewesen. Schleyer sei wegen seiner NS-Vergangenheit und als damaliger Arbeitgeberpräsident, der bei Arbeitskämpfen "als Aussperrer" gewirkt habe, nicht zufällig ausgesucht worden.

CDU-Vize Roland Koch sagte, es sei "ungeheuerlich, dass selbst 30 Jahre danach einige der Täter immer noch nicht einsehen, welch schrecklichen Irrweg sie gegangen sind". Der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) betonte: "Wagner ist der Gnade, die ihm der damalige Bundespräsident Johannes Rau 2003 erwiesen hat, unwürdig."

Beckstein sagte, die "menschenverachtenden Äußerungen" Wagners zeigten, "dass auch 30 Jahre nach der beispiellosen Mord- und Terrorserie in Deutschland RAF-Terroristen ihrer Ideologie nicht abgeschworen haben". Der CSU-Politiker warnte vor weiteren Begnadigungen von inhaftierten RAF-Mitgliedern: "Terroristen, denen die Einsicht in die Abscheulichkeit ihrer Taten fehlt, haben keine Gnade verdient", sagte Beckstein.

FDP-Vize Rainer Brüderle bezeichnete die Äußerungen Wagners als "Faustschlag ins Gesicht der Opferfamilien". Wagner habe "damit seine Begnadigung selbst als Fehlentscheidung offenbart".

Hessens Ministerpräsident Koch betonte, RAF-Täter hätten "als Mörder unendliches Leid in viele Familien getragen". Es sei "furchtbar", dass diese Familien nun auch "unter den schrecklichen Äußerungen von heute leiden müssen".

Der CDU-Fraktionschef im hessischen Landtag, Christean Wagner, zeigte sich erschüttert über den "menschenverachtenden Zynismus" des Ex-Terroristen. Eines müsse man aus dessen Interview lernen: "Es darf keine Gnade ohne wirkliche Reue mehr geben", betonte der CDU-Politiker. "Jeder, der vorzeitig entlassen werden will, muss auch sein gesamtes Wissen preisgeben", fügte er hinzu.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte, die Tat der RAF löse heute noch Bestürzung aus. Schleyer sei im Übrigen "nicht der Verfechter eines schranken- und zügellosen Kapitalismus" gewesen, "zu dem ihm seine Mörder stempeln wollten". Schleyer sei vielmehr für wirtschaftliche Freiheit und soziale Verantwortung eingetreten.

Rolf Clemens Wagner wurde im Dezember 2003 nach 24 Jahren Haft und im Alter von 59 Jahren aus der Haft entlassen. Der damalige Bundespräsident Johannes Rau hatte ihn begnadigt. Wagner war 1985 zu zweimal lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt worden, unter anderem wegen der Entführung und Ermordung Schleyers.

Der damalige Arbeitgeberpräsident wurde am 5. September 1977 von der RAF entführt, wobei die Terroristen seinen Fahrer und drei Polizeibeamte eines Begleitkommandos erschossen. Schleyer wurde am 18. Oktober 1977 erschossen.

Am 18-10-2007

"Keine staatsgefährdenden Ziele"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom 28. November nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.

Die Beschuldigten seien allerdings der Zugehörigkeit zu der Organisation "dringend verdächtig", stellte das Gericht in Karlsruhe weiter fest. Die drei Männer sollen in der Nacht des 31. Juli 2007 versucht haben, in Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Sie wurden am 1. August in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen. Gegen die Haftbefehle legten die Beschuldigten Beschwerde ein, über die der BGH jetzt entschied. Sie seien "gegen eine Kaution in Höhe von 30 000 Euro und weitere Auflagen bis auf weiteres außer Vollzug gesetzt" worden, teilte ein Sprecher des Generalbundesanwalts mit.

Obwohl die Betätigung der "mg" darauf ausgerichtet sei, Brandanschläge gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Organisationen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, "kann die Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden", erklärte der BGH. Dies wäre nach einer Neufassung der Vorschrift aus dem Jahr 2003 nur noch dann der Fall, wenn die Straftaten dazu bestimmt seien, "im Einzelnen aufgezählte staatsgefährdende Ziele zu erreichen und darüber hinaus durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich zu schädigen", so der Gerichtshof.

Der zuständige BGH-Senat habe aber entschieden, dass es sich bei den Brandanschlägen um ein "Staatsschutzdelikt von besonderem Gewicht" handele und der Generalbundesanwalt die Ermittlungen "zu Recht führt", erklärte dazu ein Sprecher des Generalbundesanwalts. Die Verfolgung der Straftaten der "mg" bleibe deshalb in dessen Zuständigkeit.

Der BGH-Senat hatte bereits am 24. Oktober den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben. Dem an der Humboldt-Universität beschäftigten Wissenschaftler war ebenfalls vorgeworfen worden, sich an der "militanten gruppe" beteiligt zu haben. Der BGH hielt es aber schon damals für nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. Mitglied einer "terroristischen Vereinigung" ist.

Jelpke: Entscheidung beendet "inflationären Gebrauch der Terrorismuskeule"

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, begrüßte die BGH-Entscheidung. Der Bundesgerichtshof habe "dem inflationären Gebrauch der Terrorismuskeule durch die Bundesanwaltschaft" eine Schranke vorgesetzt.

"Der Terrorparagraph 129a hat sich einmal mehr als reines Ermittlungs- und politisches Einschüchterungsinstrument entpuppt, dessen Anwendung einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand hält", so Jelpke. "Die Paragraphen 129, 129a und 129b gehören endlich abgeschafft und nicht ausgeweitet."

Vier Monate lang seien die drei Beschuldigten Axel H., Florian L. und Olli R. einzig aufgrund des Terrorismusparagraphen 129a inhaftiert worden. "Sie wurden von ihren Familien und Freunden getrennt, konnten sich nicht um pflegebedürftige Angehörige kümmern, wurden aus ihrem Berufsleben gerissen, einer von ihnen hat seine Arbeitsstelle aufgrund der Haft verloren. Für die aufgrund der Untersuchungshaft erlittenen Schäden müssen sie entschädigt werden", fordert die Politikerin.

Mit dem §129a sei die Überwachung und nur ausgesetzte Inhaftierung des Berliner Sozialwissenschaftlers Andrej H. sowie die Überwachung weiterer Wissenschaftler und politischer Aktivisten gerechtfertigt worden. "Diese Bespitzelung von engagierten Linken muss sofort beendet werden", fordert Jelpke.

Am 28-11-2007

140 Polizeibeamte im Einsatz

Die Bundesanwaltschaft hat am 5. Dezember im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen angebliche "türkische Linksterroristen" eine Razzia in mehreren deutschen Städten gestartet. Wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte, richteten sich die Ermittlungen gegen zehn mutmaßliche Mitglieder einer ausländischen "terroristischen Vereinigung", die innerhalb der "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) bestehe. Die 1972 gegründete Partei wolle das türkische Staatsgefüge beseitigen und mit einem "bewaffneten Kampf" eine kommunistische Gesellschaft in der Türkei einführen.

Am Vormittag wurden den Angaben zufolge insgesamt 13 Objekte in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein durchsucht, darunter in Frankfurt/Main, Offenbach, Gießen, Wetzlar, Köln, Leverkusen, Duisburg und Lübeck. Daran waren etwa 140 Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes und der Länder beteiligt. Die Razzia erfolgte nach Durchsuchungsbeschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes unter der Leitung der Bundesanwaltschaft.

Die TKP/ML zeichne für eine Vielzahl von Bombenanschlägen mit teils tödlichem Ausgang in der Türkei verantwortlich, sagt die Bundesanwaltschaft. Die zehn Beschuldigten sollen daran beteiligt sein, in Deutschland und weiteren europäischen Ländern die materiellen und finanziellen Mittel für Anschläge zu organisieren.

Mit den Durchsuchungen wollen die Fahnder Beweismaterial über die personelle und organisatorische Struktur der Terrorgruppe innerhalb der TKP/ML gewinnen. Mit den weiteren Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt beauftragt.

Am 05-12-2007

"Die Sache unterlag"

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar sieht sich als "politischen Gefangenen" und nicht als Kriminellen. Er sei nicht damit einverstanden, "die RAF-Geschichte als Kriminalfall zu besprechen", sagte Klar in einem am 19. Dezember vorab veröffentlichten Interview der Wochenzeitung "Freitag". Dies habe er auch Bundespräsident Horst Köhler gesagt, der schließlich Klars Gnadengesuch abgelehnt hatte. Auf die Frage, ob Köhler von ihm verlangt habe, "abzuschwören", sagte der seit rund 25 Jahren inhaftierte Klar: "Was soll eine Unterwerfung unter die Darstellung der RAF-Geschichte als Kriminalfall anderes sein als ein Abschwören". Dies sei stets die Forderung des Staates "gegenüber politischen Gefangenen" gewesen, betonte der 55-Jährige. Diese sollten "ihre Gründe, warum sie kämpfen, hinterher zurücknehmen", so Klar.

Seine RAF-Aktionen im "Deutschen Herbst" 1977 bezeichnete Klar als "Schnee von gestern". Er betonte: "Die Organisation ist aufgelöst. Keine Rückkehr zum bewaffneten Kampf." Zu den Gründen der Selbstauflösung der RAF 1998 sagte Klar: "Die Sache unterlag."

Zum Leid der Hinterbliebenen der Mordopfer meinte der frühere Terrorist: "Dass da eine berechtigte menschliche Klage ist, das muss ich mir gefallen lassen". Diese Klage "würde ich nicht verdrängen wollen", sagte Klar.

Nach seiner voraussichtlichen Haftentlassung im Jahr 2009 will Klar "ein legales Leben führen" und eine "Lohnarbeit" verrichten.

Klar wurde als Mittäter bei den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen zwei Begleitern, am Bankier Jürgen Ponto und am Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer sowie dessen vier Begleitern verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hat gegen Klar und drei weitere ehemalige RAF-Mitglieder Beugehaft beantragt, um sie zu einer Aussage über den bislang unbekannten Todesschützen beim Buback-Mord vom April 1977 zu zwingen.

Am 19-12-2007

Nach US-Urteil

Nach der Grundsatzentscheidung des Obersten US-Gerichts zugunsten der Rechte von Strafgefangenen fordern deutsche Politiker die sofortige Schließung des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte am Freitag (13. Juni) in Berlin, wenn der Oberste US-Gerichtshof nun feststelle, dass 'ein seit dem Mittelalter geltendes Grundrecht, das jedem Menschen die Anfechtung seiner Gefangenschaft vor einem Gericht erlaubt, auch für die Guantanamo-Häftlinge zu gelten hat', dann stelle es die Gesetzlosigkeit der Guantanamo-Politik von US-Präsident George W. Bush an den Pranger. Das US-Lager ist im Zuge des so genannten Krieges gegen den Terror eingerichtet worden, an dem sich die rot-grüne Bundesregierung intensiv beteiligte. Die Grünen-Führung setzte gegen den Widerstand von Teilen ihrer Basis und gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung Beschlüsse zur Kriegsbeteiligung Deutschlands - unter anderem in Afghansistan - durch. Im Zuge der offiziellen Anti-Terror-Politik wurden unter der rot-grünen Bundesregierung schrittweise auch zahlreiche Grundrechte eingeschränkt.

Der Grünen-Menschenrechtsexperte Volker Beck, der im Bundestag den Kriegsbeschlüssen stets zustimmte, macht sich nach dem US-Urteil für eine andere US-Politik stark. Beck meint, nach dem Urteilsspruch müssten alle Inhaftierten Zugang zu ordentlichen Gerichten erhalten. Dies bedeute "das überfällige Ende des rechtsfreien Raumes Guantanamo, das zu einem schrecklichen Symbol im 'Krieg gegen den Terror' von US-Präsident Bush geworden sei. Beck forderte: "Das Gefängnis in Guantanamo Bay muss jetzt geschlossen werden."

Die US-Administration habe Guantanamo errichtet, um sogenannte 'ungesetzliche feindliche Kämpfer' dort unter Umgehung völkerrechtlicher Mindeststandards zu inhaftieren - zum Teil für Jahre, ohne Zugang zu Anwälten, ohne die Möglichkeit, von Verwandten Besuch zu erhalten. Dieses System sei von Anfang an unrechtmäßig und menschenrechtswidrig gewesen, betonte Beck.

Die Bundeswehr führt derzeit mit ausdrücklicher Zustimmung der Grünen in Afghanistan einen Krieg gegen Afghanen, die sich gegen die westliche Besatzung zur Wehr setzen. Im hiesigen Sprachgebrauch handelt es sich um "feindliche Kämpfer". Der Westen spricht ihnen die Legitimität ab, ihr Land gegen die westlichen Truppen und gegen die vom Westen installierte Regierung zu verteidigen.

Der menschenrechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Leutert, sagte, das Urteil mache deutlich, dass sich Guantanamo nicht mit einem Rechtsstaat vereinbaren lasse. Die öffentliche Kritik von Bush an diesem Urteil offenbare, "wie wenig er von Menschenrechten hält". Leutert fügte hinzu: "Die einzige Konsequenz der Gerichtsentscheidung kann nur die Schließung des Lagers sein."

Der Oberste Gerichtshof der USA hat festgestellt, dass die Praxis der US-Regierung, Häftlinge überall in der Welt festzusetzen und ohne Anklage unbefristet festzuhalten, illegal ist. Die Gefangenen können nun gegen ihre Inhaftierung und die Haftbedingungen klagen.

Mit dem Urteil werden auch die Militärtribunale der US-Administration als unrechtmäßig bloßgestellt, da sie den Häftlingen fundamentale Rechte verweigern. "Das ist der Anfang vom Ende des Gefangenenlagers", hofft Leutert.

Am 13-06-2008

Datenaustausch

Für einen verstärkten Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA im Zuge der Terrorismusbekämpfung ist eine wichtige Hürde gefallen. Die SPD-Bundestagsfraktion gab ihren Widerstand gegen ein entsprechendes Abkommen zwischen beiden Staaten auf. Die Abgeordneten würden "mit gutem Gewissen zustimmen", kündigte der innenpolitische Sprecher Dieter Wiefelspütz am Dienstag (15. Juli) an. Die Opposition kritisierte den Sinneswandel als "Kapitulation beim Thema Datenschutz".

Dem intensiveren Austausch von Personendaten, Fingerabdrücken und DNA-Profilen von Terrorismusverdächtigen ist die parlamentarische Zustimmung damit so gut wie sicher. "Justiz- und Innenministerium haben unsere Vorbehalte gegen den geplanten Datenaustausch überzeugend ausgeräumt", sagte Wiefelspütz. Das Abkommen sei "rechtsstaatlich einwandfrei" und werde den Bundestag voraussichtlich nach der Sommerpause problemlos passieren. In Kraft trete die Regelung dann wahrscheinlich Anfang 2009.

Die Grünen werteten die angekündigte Zustimmung als "Kapitulation der SPD beim Thema Datenschutz". Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, kritisierte, die US-Sicherheitsbehörden könnten nun "jede gewünschte Information" erhalten, "ohne dass es ein gesichertes Datenschutzniveau gibt". Die Grünen-Fraktion forderte den sofortigen Stopp des Ratifizierungsabkommens, da der geplante Austausch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße.

Auch die FDP äußerte "rechtsstaatliche Bedenken" und bezeichnete das "Umfallen der SPD" als unverständlich. "Es ist nicht einsehbar, dass beispielsweise Daten über Gewerkschaftsmitgliedschaften oder sexuelle Orientierungen an die USA hinausgegeben werden sollen", betonte der FDP-Innenexperte Max Stadler.

Die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, warf der SPD vor, den "Datenmissbrauch in den USA" zu unterstützen. Im Zuge der Regelung könnten auch Fingerabdrücke von Asylantragstellern übermittelt werden. Anders als in Deutschland könnten sich Ausländer in den USA aber nicht gegen die behördliche Erfassung ihrer Daten wehren, kritisierte Jelpke.

Das Bundeskabinett hatte das zwischenstaatliche Abkommen bereits Anfang Juni gebilligt. Die Vereinbarung war im März von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gemeinsam mit US-Innenminister Michael Chertoff und seinem Justizkollegen Michael Bernard Mukasey paraphiert worden.

Das Bundesinnenministerium hatte versichert, dass die Vorgaben des Datenschutzes berücksichtigt würden. Für den Austausch seien hohe Hürden und besondere Sicherungen festgelegt worden. Daten, aus denen Rückschlüsse auf die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen oder religiöse Überzeugungen, das Sexualleben, die Gesundheit oder Gewerkschaftsmitgliedschaften gezogen werden könnten, dürften nur bereitgestellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens "besonders relevant" seien.

Am 15-07-2008

"Liebesbrief an die Freundin"

Die beiden am 26. September auf dem Köln-Bonner Flughafen festgenommenen Terrorverdächtigen sind am Dienstag (7. Oktober) aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Freilassung geschah auf Veranlassung der Bonner Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher der Justizbehörde mitteilte. Nach Auswertung aller derzeit vorliegenden Beweise sei der dringende Tatverdacht gegen die Männer nicht mehr aufrecht zu erhalten. Damit sei auch die Voraussetzung für den Haftbefehl entfallen.

Bei den beiden Männern handelt es sich nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) um einen 23-jährigen Somalier und einen in der somalischen Hauptstadt Mogadischu geborenen 24-jährigen Deutschen. Sie waren von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei in der Maschine der Fluglinie KLM vor dem Start in Richtung Amsterdam festgenommen worden. Beide Männer sollen schon seit längerem polizeilich beobachtet worden sein. Gegen sie war noch am Tag ihrer Festnahme Haftbefehl erlassen worden.

Am Wochenende hatte sich abgezeichnet, dass die Beweislage gegen die beiden Verdächtigen eher dünn war. So waren bei einer Hausdurchsuchung keine Waffen, Munition oder sonstige gefährliche Gegenstände gefunden worden. Auch der bei den Männern gefundene angebliche Bekennerbrief eines angehenden Selbstmordattentäters soll sich als ein Liebesbrief an die Freundin eines der beiden Festgenommenen entpuppt haben.

Beide Männer stünden aber weiter im Verdacht, eine erhebliche Straftat verabredet zu haben, betonte der Bonner Oberstaatsanwalt Fred Apostel. Die Ermittlungen dauerten an.

Am 07-10-2008

"Enduring Freedom"

Deutschland richtet sich auf eine weitere Beteiligung am US-geführten Anti-Terror-Kampf "Enduring Freedom" bis Ende 2009 ein. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen künftig bis zu 800 deutsche Soldaten dafür herangezogen werden können. Dafür zeichnete sich am Mittwoch (4. November) bei der ersten Beratung im Bundestag eine deutliche Mehrheit ab. Die Abstimmung über die Verlängerung des OEF-Mandats soll am 13. November erfolgen. Erstmals hatte der Bundestag im November 2001 unter der rot-grünen Bundesregierng für eine Teilnahme der Bundeswehr an dem von den USA angezettelten Anti-Terror-Krieg gestimmt.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sagte, es liege in deutschem Interesse, auch in Zukunft den internationalen Terrorismus an der Quelle zu bekämpfen und die internationalen Seewege abzusichern. "Deutschland wird sich hier seiner Verantwortung nicht entziehen", sagte der Minister.

Derzeit ist die Bundeswehr im Rahmen der "Operation Enduring Freedom" vor allem am Horn von Afrika mit rund 90 Soldaten im Einsatz. Zu OEF gehört auch die NATO-Mission "Active Endeavour" (OAE) im Mittelmeer mit derzeit 24 deutschen Soldaten. Die Kosten der 13-monatigen Verlängerung werden auf 48 Millionen Euro beziffert.

Nicht mehr im Mandat OEF enthalten ist die Bereitstellung von bis zu 100 Mann des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Dafür gibt es nach den Worten des FDP-Wehrexperten Rainer Stinner allerdings nur parteitaktische Gründe. Denn auch unter dem ISAF-Mandat könnten die deutschen Kommandosoldaten in Afghanistan eingesetzt werden. Offen sei jedoch weiter Problem der Pirateriebekämpfung, bemängelte Stinner. Jung sagte, für einen solchen Bundeswehreinsatz müsse das Grundgesetz geändert werden.

Auch die Grünen kritisierten eine "Symbolpolitik" bei OEF. So seien die KSK-Soldaten in Afghanistan seit 2002 "nicht mehr gebraucht worden", sagte Grünen-Wehrexperte Winfried Nachtwei, der den Auslandseinsätzen der Bundeswehr in der Regel zustimmt. Zudem sei die Rechtsgrundlage des Selbstverteidigungsrechts sieben Jahre nach den Terrorangriffen "eindeutig fragwürdig". OEF sei heute Synonym für einen globalen US-Krieg gegen den Terrorismus, der nicht gewonnen werden könne.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte, die "Operation Enduring Freedom" sei weiter durch die UN-Charta gedeckt und ohne Alternative. Eine breite parlamentarische Zustimmung sei daher sowohl ein "Signal der Solidarität" mit den Alliierten als auch ein Signal der "politische Rückendeckung für unsere Soldaten".

Scharfe Kritik kam von der Linkspartei. Deren Außenexperte Norman Paech nannte die OEF-Mission sieben Jahre nach den Terrorangriffen auf die USA überholt. Die Bundeswehr beteilige sich heute an einem "vollkommen falschen und völkerrechtswidrigen Einsatz", daher lehnte die Linke das neue Mandat ab.

Am 04-11-2008

Tatwaffe

Der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, ist weiter von einer Beteiligung der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker am Attentat auf seinen Vater überzeugt. Sie sei jedoch vom Verfassungsschutz gedeckt worden. In einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Interview im Magazin "Stern" sagte Buback: "Wenige Wochen nach der Tat wurde Frau Becker vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs als Mittäterin beim Karlsruher Attentat bezeichnet. Später verschwinden die Hinweise auf sie aus Akten und Prozessen". Becker war einen Monat nach dem Attentat in Folge einer Schießerei in Singen verhaftet worden. In ihrer Tasche habe sich die Tatwaffe von Karlsruhe befunden. Für den Buback-Mord wurde sie nicht belangt, 1989 kam die zu lebenslanger Haft verurteilte Terroristin auf dem Gnadenweg frei.

Beckers Kontakte zum Verfassungsschutz während ihrer Haftzeit Anfang der 1980er Jahre sind bekannt. Damals soll sie das RAF-Mitglied Stefan Wisniewski belastet haben, der Todesschütze von Karlsruhe gewesen zu sein. Die Aussagen seien auch der Bundesanwaltschaft übermittelt worden. Das Bundesinnenministerium ließ die Verfassungsschutzakte mit den angeblichen Aussagen Beckers jedoch im Januar 2008 sperren. Und in der Bundesanwaltschaft seien die damals übergebenen Akten angeblich nicht mehr auffindbar, so der "Stern". Es sei "merkwürdig", sagte Buback, dass im Laufe der Jahre ein Vorgang geheimer werde und die Akten nicht herausgegeben würden.

Im Juli 2008 kam das Kriminaltechnische Institut des Bundeskriminalamtes (BKA) zu dem Ergebnis, dass Becker mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht am Anschlag auf Buback beteiligt war. Ein Abgleich einer DNA-Probe Beckers an drei nach dem Attentat sichergestellten Beweisstücken habe ein negatives Ergebnis erbracht.

Das entsprechende Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Becker war im April 2008 wieder aufgenommen worden. Es ist noch nicht abgeschlossen, wie ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde am Mittwoch in Karlsruhe auf Anfrage sagte. Dies gelte auch für die im April 2007 eingeleiteten Ermittlungen gegen Wisniewski. Die Öffentlichkeit werde "zu gegebener Zeit über die Ermittlungsergebnisse unterrichtet".

Am 05-11-2008

"Globale Islamische Medienfront"

Mit einer großangelegten Razzia hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag (25. November) in vier Bundesländern Wohnungen von angeblichen "Terrorverdächtigen" durchsuchen lassen. Im baden-württembergischen Biberach und in Schlangen in Nordrhein-Westfalen wurden zwei Männer festgenommen. Dabei handele es sich um den 26-jährigen Deutschen Daniel P. und den 23-jährigen Deutschen Harun Can A., teilte die Bundesanwaltschaft am Nachmittag in Karlsruhe mit.

Ein weiterer Haftbefehl richte sich gegen den 19-jährigen Deutschen Irfan P., der sich bereits in anderer Sache in Untersuchungshaft befinde. Zudem gebe es fünf weitere Beschuldigte.

Die Razzia erfolgte in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Insgesamt seien zwölf Objekte in Biberach, Laupheim, Augsburg, Weiden in der Oberpfalz, Lohmar, Schlangen, Düsseldorf und Bremen durchsucht worden, darunter ein Vereinsheim in Bremen.

Die Beschuldigten seien dringend verdächtig, für mehrere deutschsprachige Internetseiten mit der Bezeichnung "Globale Islamische Medienfront" (GIMF) verantwortlich zu sein. Damit hätten sie die Terrororganisation Al-Qaida unterstützt und um Mitglieder geworben. Auf den Internetseiten der deutschsprachigen "GIMF" seien Videofilme, Botschaften und anderes Propagandamaterial von Al-Qaida veröffentlicht und über Links zugänglich gemacht worden.

In den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückte die deutschsprachige "GIMF" durch die bislang zweimalige Veröffentlichung von selbst erstellten Videobotschaften in deutscher Sprache. Darin wurden die Regierungen von Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Soldaten aus Afghanistan aufgefordert.

Am 25-11-2008

"Vorwürfe schwer zu beweisen"

Zum Auftakt des Prozesses gegen ein mutmaßliches ehemaliges Führungsmitglied der linksextremistischen Terrorgruppe "Revolutionäre Zellen" (RZ) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat der Angeklagte die Aussage verweigert. Verteidigerin Edith Lunnebach wies am Donnerstag (15. Januar) vor dem Staatsschutzsenat des OLG in Stuttgart-Stammheim darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft die Anklage nur auf Aussagen eines Kronzeugen stütze. Die Vorwürfe seien daher "schwer zu beweisen".

Dem heute als IT-Administrator beschäftigten Angeklagten wird vorgeworfen, der Terrorgruppe von 1976 bis 1994 angehört zu haben. Ab dem Zeitraum 1983/84 soll er laut Anklageschrift eine der dominierenden Persönlichkeiten der "RZ" gewesen sein und vor allem auf die "Berliner RZ" einen bestimmenden Einfluss ausgeübt haben.

Die Bundesanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich für sogenannte "Knieschussattentate" auf Führungspersönlichkeiten in Justiz und Verwaltung eingesetzt und an der Erstellung der jeweiligen Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben. Im Prozess geht es um ein Attentat vom Oktober 1986 auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, sowie ein Attentat vom September 1987 auf den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Karl Günther Korbmacher. Beide Opfer erlitten durch Schüsse schwere Beinverletzungen.

Zudem soll der Angeklagte 1991 zwei wesentliche Strategiepapiere der "RZ" verfasst haben. Er befindet sich gegen Auflagen auf freiem Fuß, nachdem er sich im Dezember 2006 freiwillig den Behörden gestellt hatte und vorübergehend festgenommen worden war. Für die Verhandlung, die im Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim stattfindet, sind bisher 19 Verhandlungstage angesetzt.

Am 15-01-2009

"Vorfeld einer Rechtsgutverletzung"

Schon der Aufenthalt in so genannten "Terrorlagern" oder in einer Einrichtung der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene soll unter Strafe gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf über schwere staatsgefährdende Gewalttaten vor, über den der Bundestag am Donnerstag (29. Januar) in Berlin erstmals beriet. Auch soll schon die Anleitung zu solchen Straftaten via Internet künftig strafbar sein. Vorgeschlagen wird allein für die Vorbereitung solcher Gewalttaten ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Opposition mahnte eindringlich, die engen Verfassungsgrenzen zu berücksichtigen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) räumte ein, dass hier juristisches Neuland betreten werde. Aber schon die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps stelle eine große Gefahr für die innere Sicherheit dar, sei also das "Vorfeld einer Rechtsgutverletzung".

Es werde aber nicht jede Schießausbildung unter Strafe gestellt, sondern nur "der klare Tatvorsatz", wenn Anleitung zum Bombenbau, Ausbildung in Terrorlagern oder der Erwerb von Sprengstoff mit der Absicht erfolgten, eine schwere Straftat zu begehen.

Bislang ist versuchte Anstiftung oder die sogenannte Verbrechensverabredung nur dann strafbar, wenn die Tat wenigstens unmittelbar vorbereitet wurde.

Mit der Neufassung von Paragrafen des Strafgesetzbuches sollen nicht nur islamistisch motivierte Täter erfasst werden, sondern auch die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, sagte die Ministerin. So seien die Änderungen auch auf mögliche Anschläge auf jüdische Synagogen bezogen.

Am 29-01-2009