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Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein

"Grundlegende Verfassungsrechte missachtet"

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung befassen. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch kündigte am 20. Dezember an, im Namen weiterer prominenter Liberaler Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet, und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", so der frühere Bundestagsvizepräsident. Telekommunikationsunternehmen sind ab Januar verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss. Das ist oftmals reine Routinesache.

Der Staat könne nicht alle Bürger wie potenzielle Straftäter behandeln, sagte Hirsch am 20. Dezember in Düsseldorf. Das geplante Gesetz verstoße klar gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", erklärte Hirsch. Er betrachte es als Ermutigung, dass auch andere Bürger Verfassungsbeschwerden planten.

Zu den Unterzeichnern der Verfassungsbeschwerde gehören neben Hirsch Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms, die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz, der Bundesvorsitzende der jungen Liberalen, Johannes Vogel, sowie der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum. Auch die Humanistische Union und andere Bürger wollten nach Karlsruhe ziehen, um eine möglichst baldige Entscheidung herbeizuführen.