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Hirsch sieht Grenze zum Überwachungsstaat überschritten

Vorratsdatenspeicherung

Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch hat die seit Jahresbeginn geltende Speicherung von Telefonverbindungsdaten kritisiert. "Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben wir die Grenze vom Präventions- zum Überwachungsstaat überschritten", sagte Hirsch am 29. Januar in Karlsruhe. Der Staat dürfe nicht jeden seiner Bürger ohne konkreten Anlass "wie einen potenziellen Straftäter behandeln", meint der frühere Bundestags-Vizepräsident beim Neujahrsempfang der Justizpressekonferenz (JPK) Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht gab am 30. Januar nach einmonatiger Unklarheit bekannt, welcher der beiden Senate in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" zuständig ist. Das Verfahren wurde im Wesentlichen dem Ersten Senat und zu einem kleineren Teil dem Zweiten Senat zugewiesen. Der Erste Senat befasse sich insbesondere mit der Verfassungsbeschwerde von Burkhard Hirsch und mit der "Massenverfassungsbeschwerde", die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertreten wird. Dem Zweiten Senat seien jene Verfassungsbeschwerden zugewiesen worden, die sich gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten. Die Entscheidung über den anhängigen Eilantrag gegen das Gesetz dürfte damit in den nächsten Wochen fallen.

Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. Die Daten können für die Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.

Hirsch beklagte, dass der Bundestag bei der Terrorismusbekämpfung Entscheidungen gefällt habe, "die einer massiven innenpolitischen Aufrüstung gleichkommen". Dabei sei mit alten Rechtstraditionen gebrochen worden, insbesondere durch die "möglichst ungehemmte Nutzung elektronischer Techniken" für das Eindringen in die Privatsphäre von Personen.

Das Bundesverfassungsgericht habe diese Entwicklung eingedämmt, sei aber teilweise heftig angegriffen worden. Mit Blick auf die Kritik von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Zusammenhang mit dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz sagte Hirsch, die Grundrechte hätten auch dann Geltung, "wenn sie dem Bundesinnenminister lästig sind". Es sei nicht Aufgabe der Regierung oder des Parlaments, die Belastbarkeit der Verfassung zu erproben. Auch angesichts des Terrorismus dürfe man "nicht die Fassung verlieren". Der Bürger habe Anspruch auf eine Regierung, die "dieselbe Nervenstärke" und dasselbe Rechtsbewusstsein habe wie die Richter in Karlsruhe.