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Förderung der Riester Rente

Die Riester Rente Förderung im Überblick

Dass die Riester Rente insbesondere aufgrund der attraktiven staatlichen Förderungen und Zulagen zu einem sehr gut angenommenen Modell der privaten Altersvorsorge zählt, ist heute Jedermann klar. Dennoch sind die Bestimmungen rund um den Erhalt der Zulagen noch nicht allen gleichermaßen bewusst. Deshalb wollen wir an dieser Stelle kurz aufzeigen, wer die Förderung erhalten kann und wer nicht.

Wann werden die Zulagen gezahlt?

Die staatlichen Zulagen zur Riester Rente können ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. Eine dieser Voraussetzungen ist die Höhe des eigens angesparten Kapitals. Die Beiträge zur Riester Rente müssen mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens im Vorjahr betragen. Dabei werden die staatlichen Zulagen jedoch mit eingerechnet, so dass der Eigenanteil etwas geringer ausfällt.

Als Sockelbeitrag gilt ein Betrag von 60 Euro jährlich. Wer zwar vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlt, dabei aber unter 60 Euro jährlich liegt, der muss mit Kürzungen bei den Riester Rente Zulagen rechnen. Überdies müssen solche Kürzungen auch jene Personen hinnehmen, die weniger als vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riester Vertrag einzahlen.

Höhe der Riester Rente Zulagen

Die Höhe der Riester Rente Zulagen ist, wie bereits erwähnt, abhängig von den eingezahlten Beiträgen. Die Grundzulage wird jeweils für Alleinstehende gezahlt, sie beträgt seit 2008 unverändert 154 Euro pro Jahr. Bei verheirateten Paaren, in denen jeder der Partner einen eigenen Riester Vertrag abgeschlossen hat, verdoppelt sich diese Zulage.

Zusätzlich gibt es die Kinderzulage, die für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt wird, unabhängig davon, ob die Eltern Kindergeld tatsächlich beziehen. Diese Grundzulage beträgt seit 2008 185 Euro jährlich für jedes Kind. Kinder, die nach dem 31.07.2007 geboren wurden erhalten sogar eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich.

Riester Rente Förderung: Das gibt es zu beachten

Entscheidend ist überdies, dass die Zulagen nur für die Einzahlung in zertifizierte Vorsorgeverträge gewährt werden. Die Zertifizierung kann dabei nur für Verträge erfolgen, die garantieren, dass mit Beginn der Auszahlungsphase mindesten die Summe aus allen selbst eingezahlten Beiträgen, sowie den staatlichen Zulagen, garantiert werden kann. Überdies darf die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen und die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf wenigstens fünf Jahre verteilt werden. Außerdem müssen die Auszahlungen als lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Zusätzlich muss der Vertrag bei Bedarf ruhend gestellt werden können, so dass keine weiteren Einzahlungen mehr nötig sind.

Neben der Zulage zur Riester Rente können Sparer auch den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. In der Regel prüft das Finanzamt hierbei automatisch, welche Variante für den Steuerzahler günstig ist. Liegt der Sonderausgabenabzug sogar über den staatlichen Zulagen, kann die Differenz zwischen beiden Beträgen im Rahmen der Einkommenssteuerrückerstattung dem Steuerzahler erstattet werden.