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Die Rürup Rente: Alternative zum Riestern?

Die Rürup Rente wurde nach dem Ökonom Bert Rürup bezeichnet, der die Idee zu dieser staatlich geförderten Altersvorsorge im Jahr 2005 ins Leben rief. Dabei wird die Rürup Rente korrekterweise als Basisrente bezeichnet. Sie wurde eingeführt, weil bis dato lediglich Arbeitnehmer von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren konnten, für Selbstständige und Freiberufler gab es keine Möglichkeit, die Vorteile der Riester Rente für sich zu nutzen. Um dieses Ungleichbehandlung aufzuheben, wurde die Rürup Rente ins Leben gerufen.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung fällt bei der Rürup Rente anders aus, als bei der Riester Rente. Hierbei werden keine Zulagen vom Staat in den Vertrag eingezahlt, sondern es kommt vielmehr zu erheblichen Steuereinsparungen. Das heißt, dass die eingezahlten Beiträge für die Basisrente als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden können. Die derzeitige Höhe der Abziehbarkeit liegt bei 72 Prozent der eingezahlten Beträge bis zu einer maximalen Höhe von 20.000 Euro pro Jahr. Diese Absetzbarkeit wird jährlich um zwei Prozentpunkte erhöht, so dass 2025 100 Prozent von maximal 20.000 Euro abgesetzt werden können.

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Auch bei der Rürup Rente findet eine nachgelagerte Besteuerung statt. Diese begann im Jahr 2005, wo 50 Prozent der ausgezahlten Rentenbeträge versteuert werden mussten. Auch diese Zahl steigt bis zum Jahr 2020 in Zwei-Prozent-Schritten an. Ab dem Jahr 2021 steigt der Anteil der zu versteuernden Rente nur noch um ein Prozent, so dass ab 2040 die volle Rente zu versteuern ist. Da der persönliche Steuersatz im Alter aber regelmäßig niedriger, als während der Erwerbstätigkeit liegt, sind die Steuereinsparungen bei der Rürup Rente höher, als die Steuerbelastungen.

Vorteile der Rürup Rente

Die Rürup Rente bietet zum Einen den steuerlichen Vorteil, der insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Beamte und Arbeitnehmer mit einem hohen persönlichen Steuersatz attraktiv ist. Zusätzlich ist die Rürup Rente äußerst sicher. So wird sie zum geschützten Vermögen gezählt. Das bedeutet, sollte der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages einmal in den Hartz-IV-Bezug fallen, kann die Altersvorsorge in der Rürup Rente nicht angegriffen werden. Auch eine Pfändung des Vermögens ist nicht möglich, und das sogar bei einer Insolvenz.

Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So darf die Rürup Rente ausschließlich als monatliche Rente, die lebenslang gezahlt wird, ausgezahlt werden. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Weiterhin darf die Auszahlungsphase für alle Verträge, die vor dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahrs beginnen. (Für) Danach abgeschlossene Verträge dürfen (darf) eine Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen.

Nachteile der Rürup Rente

Ebenso hat die Rürup Rente natürlich einige Nachteile zu bieten. So kann das angesparte Kapital grundsätzlich nicht vererbt werden. Stirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Ansparphase verfällt das angesparte Kapital. Ausnahmen gelten, wenn eine zusätzliche Versicherung, die allerdings staatlich nicht gefördert wird, abgeschlossen wird. Damit kann eine Auszahlung an die Hinterbliebenen erfolgen. Diese Zusatzabsicherung ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auch beim Tod während der Rentenphase kann eine Vererbung nicht vollzogen werden, sofern keine zusätzliche Versicherung für diesen Fall abgeschlossen wurde. Zudem kann die Rürup Rente vor Ablauf der Laufzeit nicht gekündigt werden, es kann kein Kapital ausgezahlt werden. Lediglich die Beitragsfreistellung ist möglich