abmahnung
Vorsicht bei der Übernahme von Nachrichtentexten
Abmahnung: Urheberrecht von Nachrichten
Dies bedeutet, dass die Texte von Nachrichtenagenturen nicht einfach kopiert und auf der eigenen Webseite eingestellt werden dürfen.
Die Medienkanzlei Hoesmann aus Berlin beobachten zurzeit, dass verstärkt Abmahnungen durch die großen Nachrichtenagenturen wie dapd, dpa und Springer gegen Webseitenbetreiber ausgesprochen werden, die ungefragt Texte übernehmen.
Watschen für den Richter
BAG Erfurt - 2 AZR 544/08
Gerichtliche "Vergleiche" werden allgemein positiv gesehen. Schließlich einigen sich bei einem Vergleich die beiden Parteien eines Rechtsstreits vor Gericht auf einen Kompromiss. Was soll daran schlecht sein? Was viele nicht wissen: Der eigene Rechtsanwalt verdient bei einem Vergleich vor Gericht unter Umständen mehr an dem Verfahren, als wenn er sich für seinen Mandanten einsetzt und das Verfahren gewinnt. Und: Auch für einen Richter bietet ein Vergleich Verteile gegenüber einem klaren Urteil zugunsten einer Partei. Bei einem Vergleich können die teilweise chronisch überlasteten Richter nämlich ein relativ kurzes Urteil schreiben, was Arbeitszeit spart. So arbeiten die eigenen Rechtsanwälte und Richter oftmals Hand in Hand und die Anwälte sogar zu Lasten ihrer eigenen Mandaten. Den gerichtlichen Vergleich verkaufen sie diesen dann auch noch als Erfolg, selbst wenn ein Obsiegen vor Gericht naheliegen würde. Recht haben und Recht bekommen sind vor deutschen Gerichten nunmal zwei paar Schuhe.
"Bock zum Gärtner"
Siemens-Aktionäre mahnen Konzernführung ab
Ein bisschen Selbstkritik, etwas Betroffenheit und viel Optimismus – das schien das Rezept der Siemens-Konzernführung zur Hauptversammlung am Donnerstag zu sein. Doch die Ehrlichkeits- und Charme-Offensive der Konzernoberen fruchtete wenig. Als es um die Entlastung des Aufsichtsratschefs und des Vorstandsvorsitzenden ging, bekamen Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld eine regelrechte Abmahnung: 34 Prozent des versammelten Kapitals verweigerten Pierer die Entlastung. Auch Konzern-Chef Kleinfeld kam lediglich auf eine Zustimmung von 71 Prozent. Üblicherweise werden auf Hauptversammlungen von großen Konzernen Quoten von 90 und mehr Prozent erreicht.
Fusions-Pläne
Bundeskartellamt hat Bedenken gegen die Übernahme der Saar Ferngas durch RWE
Das Bundeskartellamt hat der RWE Energy AG, die 76,88 Prozent der Anteile an der SaarFerngas AG zu erwerben beabsichtigt, seine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Fusion mitgeteilt. Nach derzeitiger Einschätzung des Bundeskartellamts würde der Zusammenschluss zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Strom- und Erdgasabsatz führen.
Verbindliche Verbrauchsgrenzen gefordert
Umweltschützer kritisieren überdurchschnittliche Spritverbräuche bei Neuwagen
Nach Einschätzung der Deutschenn Umwelthilfe (DUH) haben die deutschen Autohersteller ihre gegenüber der EU für das Jahr 2008 eingegangene Selbstverpflichtung beim Klimaschutz faktisch aufgegeben. Das gehe, so jedenfalls die Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe, "zweifelsfrei aus den Spritverbrauchsdaten des Modelljahrs 2006 hervor". Um potenzielle Autokäufer über die überdurchschnittlichen Spritverbräuche ihrer Neuwagen im Unklaren zu lassen, verstießen die Hersteller in den Autohäusern zudem regelmäßig gegen die Auflagen, die sie seit einem Jahr zur Nennung des Spritverbrauchs und des Kohlendioxid-Ausstoßes verpflichteten. In einem Schreiben an EU-Umweltkommissar Stavros Dimas verlangt die Umwelthilfe verbindliche Verbrauchsgrenzen für neu zugelassene Pkw.
Betriebliche Bündnisse
Gewerkschaften denken über "politische Streiks" nach
Den Gewerkschaften bläst in den Medien seit Wochen ein kalter Wind entgegen. Jetzt denken sie offenbar laut über "politische Streiks" nach, um betriebliche Bündnisse für Arbeit zu verhindern, wie sie die Union plant. CDU/CSU und Arbeitgeberverbände vertreten die Auffassung, politische Streiks seien in Deutschland verboten. In der Rechtswissenschaft ist es aber offenbar "weitgehend unumstritten", dass politische Streiks nicht ausdrücklich verboten sind.
Kekse & Co
Keine Produktwerbung in Schulen - Standards für Schulsponsoring gefordert
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Bundesverband) will die umstrittene Werbeaktion "Sammeln für die Klassenfahrt" der Firma Bahlsen stoppen. Mit einer Abmahnung will der Bundesverband verhindern, dass mit der Aktion Produktwerbung in Schulen Einzug findet. Bundesverband-Vorstand Edda Müller sagte: "Kekswerbung hat nichts mit dem Bildungsauftrag der Schulen zu tun." Sie rief die Kultusminister der Länder auf, ein Signal gegen das Vordringen von Produktwerbung in die Schulen zu setzen. "Die Kultusminister der Länder müssen auch in Zeiten knapper Kassen deutlich machen, dass Schulen werbefreie Zonen sind und bleiben."
Gefährlicher Mix
Nachlässige Verbraucher und schlechte Gesetze füttern Datensammler
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) haben vor einer unkontrollierten Weitergabe von Kunden- und Verbraucherdaten gewarnt. "Unternehmen sammeln immer mehr und immer systematischer Daten über Verbraucher", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Bei der Präsentation ihres gemeinsam herausgegebenen Buches zum Datenschutz für Verbraucher beklagten der vzbv und das ULD eine "unterentwickelte Datenschutzdebatte" in Deutschland: "Die Dämonisierung des Problems hilft ebenso wenig wie das Kleinreden realer Risiken", sagte der Leiter des ULD, Helmut Bäumler. "Die sorglose Freigiebigkeit vieler Verbraucher bei den eigenen Daten, die zunehmende Ausbeutung von Kundendaten und die neue staatliche Sammelwut nach dem 11. September verdichten sich zu einem gefährlichen Gemisch," so vzbv-Chefin Müller.
"Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb"
Abmahnungsflut der Telekom auf Firmen und Privatleute
Die Rechtsabteilung der Deutschen Telekom AG mahnt nach Informationen aus Branchenkreisen in einer großangelegten Aktion eine Vielzahl von Firmen und Privatleute ab, die in ihren Firmenbezeichnungen oder Domainnamen den Begriff "Telekom" verwenden. "Dabei hat es die Deutsche Telekom aber nicht nur auf Firmen abgesehen, die sich in der Telekommunikationsbranche betätigen, sondern auch auf branchenfremde Unternehmen und Privatleute", kritisiert Andreas Klein von News-Cologne. So sei sein Medienunternehmen abgemahnt worden, weil es unter www.telekomstore.info eine Weiterleitung auf das News-Portal www.news-cologne.de eingerichtet hatte. Innerhalb dieses Portal gäbe es eine Rubrik "Computer & Telekommunikation", auf die direkt über die Domain von Telekomstore verlinkt wurde.
Online-Einkauf
Acht von zehn Internet-Shops verstoßen gegen das Gesetz
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat schwere Mängel beim Einkauf im Internet festgestellt. Nach einer Untersuchung des vzbv verstoßen acht von zehn Internet-Einkaufsportalen gegen das Teledienstegesetz und Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), indem sie den Verbraucher unzureichend informieren. In vielen Fällen fehlten selbst die Preise oder Informationen über Liefer- und Versandkosten. "Das ist ein katastrophales Zeugnis für den Handel", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internets beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind."
Abmahnung für die Telekom
Gebühr für Auskünfte über die Kosten eines Anrufs vom Festnetz ins Mobilnetz
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die Deutsche Telekom AG abgemahnt und sie aufgefordert, für Auskünfte über die Kosten eines Anrufs vom Festnetz in ein Mobilfunknetz keine Gebühr zu verlangen. "Mit der kostenpflichtigen Auskunft wird der Schutzzweck der Preisangabenverordnung ausgehebelt, wonach Auskünfte über den Preis einer angebotenen Ware oder Leistung kostenlos erfolgen müssen", so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Dieser Grundsatz gelte auch für ein Telefongespräch, erst recht im Fall eines bereits bestehenden festen Vertragsverhältnisses. Derzeit verlangt die Telekom für ihre Auskunft über den Mobilfunkanbieter bei Anwahl einer 0180er Servicenummer 12 Cent pro Minute. "Derjenige, der beim Bäcker den Preis für ein Brötchen erfragt, muss für diese Auskunft ja auch nicht 10 Cent zahlen", so von Braunmühl.
Arzneimittelwerbung
vzbv erwirkt Rücknahme der illegalen Arzneimittelwerbung von Pharmariesen
Als Reaktion auf eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) hat die Firma Bristol-Meyers Squibb (einer der weltweit größten Pharmakonzerne) erklärt, ihre Anzeigenkampagne zurückzuziehen. Die Firma hatte trotz Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikamente in ganzseitigen Zeitungsannoncen für verschreibungspflichtige Aids-Medikamente geworben. In einem Schreiben an den vzbv vom 7.10.2002 erklärte der Konzern, derartige Werbemaßnahmen künftig zu unterlassen. "Dies ist ein Erfolg gegen die illegale Arzneimittelwerbung und für den gesundheitlichen Verbraucherschutz", erklärte Dr. Stefan Etgeton, Gesundheitsreferent des vzbv.
Erste Abmahnung für überhöhte Stromgebühren
Der Stom war zu teuer
Das Bundeskartellamt hat zum ersten Mal einen Stromversorger wegen zu hoher Netznutzungs-Entgelte abgemahnt. Es handele sich dabei um die erste Entscheidung im Rahmen der im Januar eingeleiteten zehn Verfahren gegen Netzbetreiber, sagte Kartellamts-Präsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn. Weitere sollten in Kürze folgen. Ziel aller Verfahren sei eine "substanzielle Senkung der Netznutzungsentgelte". Sie seien derzeit das Haupthindernis für einen Wettbewerb auf den Strommärkten, betonte Böge. Im vorliegenden Fall verglich das Kartellamt die vom Mainzer Unternehmen von Wettbewerbern geforderten Nutzungsentgelte mit den Preisen, die von der RWE Net AG verlangt werden.
Abmahnung gegen Bahn und Telekom
Verbraucherschützer: Werbung ohne Aufklärung ist Abzocke
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat auf Initiative von Pro Bahn die Deutsche Bahn AG und die Deutsche Telekom AG abgemahnt. Hintergrund ist die von beiden Unternehmen verbreitete Werbung für die Telekom-Auskunft 11 8 33 mit der Aussage "Jetzt mit Weitervermittlung zur Bahnauskunft" und "Die schnelle Verbindung zur Bahnauskunft". Wettbewerbswidrig ist aus Sicht des vzbv, dass weder Bahn noch Telekom auf die immensen Gebühren - fast das Zehnfache - im Vergleich zur direkten Anwahl der Bahnauskunft hinweisen. Der vzbv warf den Unternehmen Abzocke vor. "Man kann doch nicht ernsthaft für denselben Service das Zehnfache an Gebühren verlangen, ohne darauf hinzuweisen", so Dr. Thorsten Kasper, Rechtsexperte des vzbv.
Kabelnetz
Liberty fordert von Kartellamt Freigabe der Kabel-Übernahme
Der US-Konzern Liberty Media hat das Bundeskartellamt wegen der ablehnenden Haltung beim geplanten Kauf der Telekom-Kabelnetze erneut heftig kritisiert und mit Nachdruck eine Freigabe der Übernahme gefordert. Das Kartellamt habe in seiner Abmahnung von Ende Januar die Vorteile des Liberty-Geschäftsmodells für das TV-Kabel nicht hinreichend gewürdigt, erklärte das Unternehmen. Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abwägung sei dies höher zu bewerten als eine Ausdehnung der marktbeherrschenden Stellung Libertys beim Kabelnetz. Das US-Unternehmen äußerte sich damit erstmals offiziell zu der Abmahnung durch die Kartellwächter. Die entsprechende Frist war am Freitag abgelaufen.
Shell/RWE-Dea und BP/Aral
Bundeskartellamt stoppt vorläufig Tankstellen-Fusionen
Die geplanten Großfusionen auf dem deutschen Tankstellenmarkt stoßen beim Bundeskartellamt auf ernste Bedenken. Die Aufsichtsbehörde teilte am Donnerstag in Bonn mit, die Pläne von Deutscher Shell und DEA sowie Deutscher BP und Veba Oel (Aral) führten zu marktbeherrschenden Stellungen sowohl auf dem inländischen Tankstellenmarkt als auch auf den Inlandsmärkten für Turbinentreibstoff und Bitumen. Ohne durchgreifende Änderungen müssten die Doppelfusionen daher untersagt werden, weil sie den Wettbewerb zum Nachteil des Verbrauchers und kleinerer Unternehmen beeinträchtigen würden. Wie üblich erhalten die Konzerne aber die Möglichkeit zur "Nachbesserung", um dann doch zum Ziel der Großfusion zu kommen. Im Zweifelsfall können die Fusionen noch immer über eine Erlaubnis des Wirtschaftsministers ermöglicht werden. Pikant in diesem Fall: Bundeswirtschaftsminister Werner Müller war vor seiner Politikerkarriere Manager im heutigen Atom- und Ölkonzern E.ON, zu dem die Veba Oel bzw. Aral gehört.
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