angriffskrieg
"Akzeptanzmanager"
EU-Verfassung mit Angriffskriegsverbot und Sozialstaatsgebot gefordert
Im Vorfeld der von Bundeskanzerlin Angela Merkel für den 25. März geplanten "Berliner Erklärung" fordern mehrere Künstler, Wissenschaftler und Politiker eine europäische Verfassung mit einem klaren Verbot von Angriffskriegen und einem Sozialstaatsgebot. Gemeinsam mit den Linksfraktionschefs Oskar Lafontaine und Gregor Gysi fordern unter anderem der Schauspieler Peter Sodann und die Liedermacher Konstantin Wecker und Reinhard Mey ein "Ende der Geheimdiplomatie" bei der geplanten Durchsetzung einer EU-Verfassung. Sie wollen statt dessen europaweite Volksabstimmungen über eine Verfassung. Entgegen des bisherigen Verfassungsentwurfs solle die Verfassung anstelle eines "Aufrüstungsgebots das Angriffskriegsverbot des Grundgesetzes und der UN-Charta" enthalten. "Statt Neoliberalismus im Verfassungsrang" werden eine Sozialstaatsregelung wie im deutschen Grundgesetz und "die sozialen Menschenrechte der UN-Charta" verlangt.
"Patriot" & Flugzeugträger
Pax Christi warnt vor Angriffskrieg gegen den Iran
Die christliche Friedensorganisation Pax Christi warnt vor der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen den Iran. Im Januar 2007 hätten sich die Hinweise verdichtet, dass die US-Regierung sehr konkrete kriegerische Angriffe auf den Iran plane. Die Neokonservativen um Präsident George W. Bush versuchten "offenbar dessen restliche Amtszeit zu nutzen, den Konflikt um das iranische Atomprogramm weiter zu eskalieren und den wachsenden iranischen Einfluss im Nahen Osten zu brechen", vermutet Pax Christi. Diese "Machtpolitik der USA" komme den Interessen der israelischen Regierung entgegen, die ihrerseits den Iran und Syrien als Bedrohung betrachte und gegen sie rüste.
Schröder straffrei
Führen eines Angriffskrieges laut Generalbundesanwalt nicht strafbar
Nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist nach deutschem Recht strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalbundesanwalt in seiner Antwort auf eine Strafanzeige von Friedensorganisationen gegen den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und andere Politiker. Weil der Angriffskrieg selbst nicht strafbar sei, sei auch "die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar", heißt es in dem ngo-online vorliegenden Schreiben. Die Friedensorganisationen bezeichneten die Entscheidung als "hanebüchene Rechtsauffassung". Die Bundesanwaltschaft begebe sich in offenen Gegensatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Gehorsamsverweigerung eines Bundeswehr-Majors im Juni 2005. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass schwere völkerrechtswidrige Bedenken gegen den Irak-Krieg und die Unterstützung desselben durch die Bundesregierung bestehen.
Panzer-Lieferung an Irak
Schröder und Fischer wegen Beihilfe zum Angriffskrieg angezeigt
Das Netzwerk Friedenskooperative hat Strafanzeige gegen gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Außenminister Joseph Fischer (Grüne) wegen Beihilfe zum Angriffskrieg erstattet. Die vom Bundessicherheitsrat beschlossene Lieferung von 20 Fuchs-Panzern an den Irak bedeute eine aktive Beteiligung an dem "offensichtlich noch nicht beendeten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg" der USA und der "Koalition der Willigen" gegen den Irak, argumentieren der Pax christi-Aktivist Martin Singe und der Geschäftsführer Manfred Stenner für das Friedensnetzwerk.
Krieg im Irak
Friedensorganisationen fordern UN-Resolution gegen Angriffskrieg
Angesichts der Kriegsgefahr im Irak fordern der Versöhnungsbund und der Bund für Soziale Verteidigung von der Bundesregierung die Einbringung einer neuen Resolution in den UN-Sicherheitsrat. Darin solle festgestellt werden, dass nach den Berichten der Inspektoren kein Grund besteht, die dem Irak in Resolution 1441 angedrohten "ernsten Konsequenzen" in Form eines militärischen Angriffs in Gang zu setzen. Vielmehr seien die durch die Kriegsdrohung der Regierungen Großbritanniens und der USA abgebrochenen Inspektionen wieder aufzunehmen, da sie sich als geeignetes und erfolgreiches Mittel zur Abrüstung des Irak erwiesen haben. Ferner fordern sie die Bundesregierung auf, eine Resolution zur Verurteilung jeglicher Kriegshandlungen in die UNO-Vollversammlung einzubringen.
UN-Charta
Darf der Sicherheitsrat einen Angriffskrieg auf den Irak beschließen?
Kommentatoren der „Berliner Zeitung“ wie Roland Heine sind der Auffassung, dass der UN-Sicherheitsrat einen Krieg gegen den Irak nicht mandatieren darf. Ein Krieg gegen den Irak sei völkerrechtswidrig, unabhängig davon, „unabhängig davon, was der Weltsicherheitsrat meint“. Denn Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen beinhalte ein grundsätzliches Gewaltverbot. Artikel 42 und 51 ließen die Anwendung von Waffengewalt mit UN-Mandat nur zur Selbstverteidigung bei eindeutigen Aggressionen zu. Eine Aggressionshandlung seitens des Irak liege jedoch nicht vor, so Heine.
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier

