arbeitsüberlastung
Landrat Czupalla überfordert – Wann nimmt er seinen Hut?
BUND reicht Untätigkeitsklage gegen Landratsamt Nordsachsen ein
Nach der rechtswidrigen Genehmigung der Schweinemastanlage Klitzschen geht der BUND Sachsen e.V. in Widerspruch und erhält vom Landratsamt einen Kostenbescheid über rund 25.000 Euro, 50% mehr als den Antragsteller der Schweinemastanlage das gesamte Genehmigungsverfahren gekostet hat. Für den Landesvorsitzenden Hans-Udo Weiland bedeutet das eine Kriegserklärung, die offensichtlich das Ziel hat, den BUND finanziell zu ruinieren und von weiterer fachlicher Kritik an der aus Sicht des BUND gesetzeswidrigen Genehmigungspraxis abzuhalten.
Arbeitsüberlastung und Mängel bei Krankenversorgung
Ver.di richtet im Internet Beschwerdestelle für private Rhön-Kliniken ein
Marburg/Gießen (ddp). Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat im Internet eine Beschwerdestelle für Patienten und Mitarbeiter der 47 deutschen Rhön-Kliniken eingerichtet. Unter rhoenwatch.de können die Beschäftigten auf Arbeitsüberlastung und Mängel in der Krankenversorgung hinweisen, kündigte ver.di am Montag (22. September) in Marburg an. Projektmitarbeiter Julian Jaedicke sagte, im Umfeld des Klinikums sei eine Atmosphäre entstanden, "in der sich Leute nicht trauen, sich öffentlich zu beschweren". Deshalb könnten sich Ärzte und Pflegekräfte auch anonym an die Internetadresse wenden.
Marburger Bund
Ärztegewerkschaft ruft zu neuen Ärztestreiks auf
Wenige Wochen nach den massiven Protesten der Ärzte in Universitätskliniken hat die Ärzte-Gewerkschaft "Marburger Bund" erneut zu Streiks aufgerufen. Wie der Vorsitzende, Frank Ulrich Montgomery, am Montag in Berlin ankündigte, wollen die Ärzte am 6. September mit einem zweiten nationalen Protesttag in Stuttgart gegen die Arbeitbedingungen demonstrieren. Im Tarifstreit mit den Bundesländern gebe es weiterhin keine Einigung. Montomery zufolge soll aber "kein Patient zu Schaden kommen" kommen, versicherte er.
Landgericht Hamburg blieb untätig
Strafgefangener zog erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht
Der Staat darf die überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens nicht mit Umständen rechtfertigen, für die er selbst verantwortlich ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter gaben in einem besonders krassen Fall einer gerichtlichen Untätigkeit der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen statt, der eine mehrjährige Freiheitsstrafe in einer Hamburger Justizvollzugsanstalt (JVA) verbüßt. Er will ein Fernstudium an der Universität Hagen aufnehmen, was ihm die JVA verweigerte. Im folgenden Gerichtsverfahren, das seit Juli 2000 läuft, hat das Landgericht Hamburg bislang nicht über seinen Antrag entschieden und dies unter anderem mit Arbeitsüberlastung begründet. Die "beharrliche Untätigkeit" des Landgerichts über fast fünf Jahre hinweg habe den Mann in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, entschied das Verfassungsgericht.
Aktionen vor Frankfurter US-Airbase
Verfahren wegen Anti-Kriegs-Sitzblockaden eingestellt
Die für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Frankfurter Amtsrichter haben alle anhängigen Verfahren wegen der Blockaden der US-Airbase während des Irak-Krieges eingestellt. Dies teilte das Netzwerk Friedenskooperative am Freitag mit. Die Stadt Frankfurt hatte gegenüber 1.300 Mitgliedern der Friedensbewegung Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Mit den Bußgeldbescheiden forderte die Stadt in allen Fällen einen Betrag von jeweils 118,50 Euro. Nahezu alle Betroffenen hatten Einspruch eingelegt, was jetzt zum Erfolg führte. Die Koordinatoren der Blockadekampagne von "resist the war" vermuten "eine Mischung aus Arbeitsüberlastung und Einsicht", die zu der richterlichen Entscheidung geführt habe. Die Verfahrenseinstellungen sind rechtskräftig und können auch von der Staatsanwaltschaft nicht angegriffen werden.
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