arbeitslosengeld
Niedrige Einkünfte
Über 100.000 Selbstständige sind zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen
Über 100.000 Selbstständige sind offenbar zusätzlich auf den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen. Wie die Bundesregierung laut Bundestag in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitteilte, ist die Zahl der selbstständig erwerbstätigen Bezieher von ALG II sei seit Januar 2005 kontinuierlich gestiegen.
Kein Arbeitszwang bei Dumpinglöhnen
Kürzung der Unterstützung bei Ablehnung schlecht bezahlter Arbeit verboten
Verweigert ein Langzeitarbeitsloser "Jobangebote" zu Dumpinglöhnen, darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden. Das entschied das Sozialgericht Dortmund nach Angaben vom Dienstag (24. Februar) im Fall einer Leistungsbezieherin aus Bochum, die bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto beschäftigt werden sollte. Linke und Gewerkschaften begrüßten das Urteil.
"Können nicht ausgezahlt werden"
Betriebliche Altersvorsorge darf ALG II laut Urteil nicht mindern
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorgung dürfen einem Urteil zufolge bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Die Versorgungsbeiträge minderten nicht die Hilfsbedürftigkeit eines Empfängers, befand das rheinland-pfälzische Landessozialgericht in Mainz in einem am Dienstag (10. Februar) veröffentlichten Urteil.
Berechnung der Steuerfreibeträge
Keine Einreiseerlaubnis bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II bekommen Ausländer keine Einreiseerlaubnis für Deutschland. Ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen würden, sei unerheblich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig. Ausschlaggebend sei, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sei.
Arbeitslosengeld II für 84.000 Vollzeitkräfte
Leiharbeiter müssen öfter "aufstocken" als andere Beschäftigte
Leiharbeiter müssen ihr Gehalt häufiger mit Arbeitslosengeld II "aufstocken" als andere Beschäftigte. Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken unter Verweis auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit, dass im September 2007 rund 91.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Branche gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezogen hätten. Das seien 12,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig gewesen. In allen anderen Bereichen waren es den Angaben nach hingegen 2,8 Prozent. Bei den 91.000 Leiharbeitern handelte es sich den Angaben zufolge um 84.000 Vollzeit- und 7000 Teilzeitkräfte.
Ein-Euro-Jobs
Gewerkschaften und Sozialverbände demonstrieren für mehr Arbeitslosengeld II
Vertreter von Gewerkschaften und Sozialverbänden haben am Montag (16. Juni) vor dem Brandenburger Tor in Berlin für die Anhebung des Arbeitslosengeldes II demonstriert. Anlass war eine parallel stattfindende Anhörung zum Thema im Bundestag. Die Redner forderten die Unterbindung "missbräuchlicher und überhandnehmender" Einsätze von Ein-Euro-Jobs.
Keine Zusatzleistungen für heißes Wasser
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen notfalls kalt duschen
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen notfalls kalt duschen. Die Kosten für heißes Wasser seien grundsätzlich im Regelsatz von 347 Euro im Monat enthalten, entschied am 27. Februar das Bundessozialgericht in Kassel. Zusätzliche Leistungen gebe es dafür nicht. Wenn die Warmwasserbereitung - wie in einer Vielzahl der Fälle - über die Zentralheizung erfolge, könnten die Arbeitslosen daher auch nicht die vollen Heizkosten erstattet bekommen (Az.: B 14/7b AS 64/06 R).
Abstriche von Agenda 2010
Verlängerte Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I beschlossen
Die Verlängerung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld (ALG) I für Ältere ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat stimmte am 15. Februar in Berlin einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zu. Ältere Erwerbslose können demnach rückwirkend zum 1. Januar bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Bislang bekommen über 55-Jährige ALG I nur bis zu 18 Monate lang. Der Arbeitslosengeldbezug war 2004 im Zuge der Agenda 2010 gekürzt worden. Mit der Neuregelung wird ferner die seit Jahresbeginn drohende Zwangsverrentung Arbeitsloser über 58 Jahren verhindert. Langzeitarbeitslose müssen demnach erst ab 63 eine Altersrente mit Abschlägen in Kauf nehmen.
Zwangsverrentung
Union blockiert längeres Arbeitslosengeld I für Ältere ab Januar
Das längere Arbeitslosengeld I für Ältere wird nun doch nicht wie geplant am 1. Januar 2008 eingeführt. Die Union lehnte ein von der SPD gefordertes parlamentarisches Eilverfahren ab, das für ein Inkrafttreten am Jahresbeginn notwendig gewesen wäre. Verzögerungen gibt es damit auch bei der Regelung gegen die drohende Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosen.
"Ich-AG"-Zuschuss
"Existenzgründungszuschuss" darf nicht für Existenzgründung verwendet werden
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen und deshalb einen "Existenzgründungszuschuss" beziehen, müssen Einbußen bei den Hartz-IV-Leistungen hinnehmen. Der "Ich-AG"-Zuschuss der Arbeitsagentur sei bei der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II als Einkommen anzurechnen, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG). Die Kasseler Richter stuften den Existenzgründungszuschuss als Hilfe zum Lebensunterhalt ein: "Er soll für einen sozial abgesicherten Start in die Selbstständigkeit sorgen und dient nicht vorrangig für Investitionen oder die Anschaffung von Betriebsmitteln", sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching (Az.: B 14/7b AS 16/06 R).
Reduzierung des Bundesanteils
Streit über Wohnkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern
Es könnte die Würde der Arbeitslosengeld-II-Empfänger tangieren, dieser regelmäßig öffentlich ausgetragene Streit über Wohn- und Heizkosten. So gibt es zwischen Bund und Ländern erneut Streit um die Wohnkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Trotz der Einwände der Bundesländer beschloss der Bundestag am 15. November in Berlin eine Reduzierung des Bundesanteils an den Kosten für Unterkunft und Heizung, die den kommunalen Trägern im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende entstehen. Für den Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition, mit dem die Bundesbeteiligung für die einzelnen Länder neu festgelegt wird, stimmten Union und SPD, die Opposition lehnte die Vorlage ab.
Voraussetzung sind Vorversicherungszeiten
Etwas länger Arbeitslosengeld für Ältere
Ältere Arbeitslose sollen künftig länger Arbeitslosengeld I beziehen. Die Koalitionsspitzen einigten sich in der Nacht zum 13. November im Berliner Kanzleramt darauf, dass die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen über einen Zeitraum von "bis zu" zwei Jahren ALG I erhalten. Darüber hinaus wird laut Beschluss der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2008 von derzeit 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Der Koalitionsvereinbarung zufolge sollen 50-Jährige 15 Monate, 55-Jährige 18 Monate und 58-Jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld I bekommen. Voraussetzung sind Vorversicherungszeiten von 30, 36 beziehungsweise 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre.
Genossen für Beck
SPD-Vorstand erteilt Müntefering beim Arbeitslosengeld eine Abfuhr
Wenige Tage vor dem Hamburger SPD-Bundesparteitag hat der Parteivorstand die strittigen Themen weitgehend abgeräumt. Die Parteiführung stimmte am 22. Oktober in Berlin den Plänen von SPD-Chef Kurt Beck mit großer Mehrheit zu, das Arbeitslosengeld für Ältere zu verlängern. Vizekanzler Franz Müntefering hatte dies bislang vehement abgelehnt. Zuletzt standen offenbar nur 3 Mitglieder des 45-köpfigen Parteivorstandes hinter dem Arbeitsminister. Der Arbeitsminister will den Beschluss aber nun nach den Worten Becks nicht mehr in Frage stellen. Der SPD-Vorstand sprach sich ferner für das so genannte Volksaktienmodell bei der Bahnreform aus und billigte die weitere Mitwirkung der Bundeswehr am Anti-Terror-Einsatz "Operation Enduring Freedom" (OEF) in Afghanistan.
Arbeitslosengeld
Bundessozialgericht stärkt "Patchwork"-Familien
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte sogenannter Patchwork-Familien gestärkt. Nach einem am 17. Oktober verkündeten Urteil darf die Arbeitsagentur nicht automatisch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen, wenn Mütter oder Väter den Job kündigen, um mit ihren Kindern zu einem neuen Partner zu ziehen. "Die Begründung einer ernsthaften und auf Dauer angelegten Erziehungsgemeinschaft kann einen wichtigen Grund für die Kündigung bilden", sagte BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel. Bislang galt das nur, wenn leibliche Eltern einen gemeinsamen Haushalt einrichten wollten (Az.: 11a/7a AL 52/06 R).
"Bodenlose Frechheit"
Beck und Müntefering suchen Kompromiss für Arbeitslosengeld I
Die SPD-Führung will nach wochenlangen Diskussionen um ein längeres Arbeitslosengeld für Ältere einen Kompromiss zustande bringen. Parteichef Kurt Beck und Vizekanzler Franz Müntefering kommen am 16. Oktober zu einem Spitzengespräch zusammen, um den Konflikt noch vor dem Hamburger Bundesparteitag zu entschärfen. Während sich Beck für den DGB-Vorschlag einsetzt, die Bezugdauer für Ältere auf bis zu 24 Monate zu verlängern, will Müntefering dies nur über Fortbildungen möglich machen.
"Agenda 2010 korrigieren"
Volkssolidarität für längeres Arbeitslosengeld I
Die Volkssolidarität unterstützt Überlegungen, die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose zu verlängern. "Der DGB-Vorschlag, sich dazu am Lebensalter der Arbeitslosen zu orientieren, bildet dafür eine gute Grundlage", meint der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Bernd Niederland. "Wir halten es für richtig, einen falschen Schritt im Rahmen der Agenda 2010 zu korrigieren." Es dürfe aber nicht nur bei Ankündigungen bleiben.
Kurskorrektur bei CDU?
Debatte um längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I
Die bevorstehenden Landtagswahlen könnten die Ursache dafür sein, dass sich nun auch Parteien wie die CDU um die Gunst der Bevölkerung bemüht. So sorgt jetzt der Vorstoß von SPD-Chef Kurt Beck für eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I für Ältere auch innerhalb der Union für Diskussionen. Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Gerald Weiß (CDU), begrüßte nun den Vorstoß des SPD-Chefs. Der CDU-Politiker empfahl seiner Partei, ihre bisherige Forderung aufzugeben, dass eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für Ältere unbedingt kostenneutral finanziert werden sollte. Er sprach sich gegen Kürzungen bei Jüngeren zur Gegenfinanzierung aus. Linksfraktionschef Oskar Lafontaine sieht in den Plänen des SPD-Vorsitzenden Kurt Beck für eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld (ALG) I einen Beleg für die Stärke seiner Partei.
"Politische Schizophrenie"
Struck und Stiegler drohen mit eigenen Mai-Kundgebungen in Bayern
Der Streit über die Ausladung dreier SPD-Redner von bayerischen DGB-Kundgebungen zum 1. Mai weitet sich aus. SPD-Fraktionschef Peter Struck kritisierte am Donnerstag, er habe für diesen Vorgang "nicht das geringste Verständnis". Die Konsequenz könne sein, "dass die SPD in Bayern künftig eigene 1.-Mai-Veranstaltungen macht". Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer entgegnete: "Wenn Struck jetzt mit SPD-Veranstaltungen in Bayern zum 1. Mai droht, kann ich nur sagen: Wir werden mit Interesse verfolgen, wen die SPD dazu mobilisieren kann."
Ältere Arbeitslose
DGB legt eigenes Konzept zum Arbeitslosengeld vor
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geht im Streit über das Arbeitslosengeld I in die Offensive. Der DGB-Bundesvorstand beschloss nach Angaben einer Sprecherin vom Mittwoch ein Konzept, in dem von der Bundesregierung eine verlängerte Bezugsdauer für ältere Arbeitslose verlangt wird. Finanziert werden könne dieser Schritt zum Beispiel, indem der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung nur auf 4,5 statt auf 4,2 Prozent gesenkt wird. Das DGB-Konzept lehnt Kürzungen für Jüngere ab und sieht vor, den Arbeitslosengeld-Anspruch für über 45-jährige Erwerbslose zu verbessern. Diese sollen künftig bis zu 15 Monate lang Geld bekommen. Wer älter als 50 ist, soll je nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsdauer in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit bis zu 18 Monate oder 24 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen.
Menschenhandel
Europaparlament diskutierte über sklavenähnliche billige Arbeitskräfte
Das Europaparlament in Straßburg fordert mehr Konsequenz beim "Kampf" gegen den Menschenhandel. Der Menschenhandel sei mittlerweile die drittwichtigste Einnahmequelle für das organisierte Verbrechen. Jährlich würden schätzungsweise bis zu 800.000 Menschen Opfer von Menschenhandel. Viele von ihnen seien Frauen und Kinder. "Sie werden oft sklavenähnlich als billige Arbeitskräfte oder Zwangsprostituierte ausgebeutet", heißt es beim Parlament. Das Parlament meint mehrheitlich, dem Problem durch einen "Aktionsplan" beikommen zu können. Eine wesentliche Ursache des Menschenhandels sehen die Abgeordneten in der Armut sowie hohe Profite durch den Menschenhandel. Die Antwort der Abgeordneten lautet: Opferschutz und neue Straftatbestände.
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