arbeitsrecht
Enttäuschendes Urteil des EuGH zu Kettenarbeitsverträgen
Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
„Das Urteil der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs vom 26.1.2012 zur Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen kann nur rundherum als enttäuschend bezeichnet werden“, erklärte Hartwig Schröder, Justiziar der GEW Hessen, in einer ersten Stellungnahme zu dem Luxemburger Urteil. Mit dem Vorlagebeschluss vom 17.11.2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob in Bereichen, in denen ständig in erheblichem Umfang Vertretungsbedarf anfällt, eine Abdeckung dieses Bedarfs durch wiederholte befristete Arbeitsverträge mit EU-Recht, das die missbräuchliche Verwendung des Instruments der befristeten Arbeitsverträge verbietet, vereinbar ist. Das BAG hatte in den vergangenen Jahrzehnten in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass auch wiederholte Befristungen zulässig sind, wenn für den einzelnen befristeten Arbeitsvertrag ein sachlicher Grund gegeben sei. Zuletzt waren den BAG-Richtern jedoch erkennbar Zweifel gekommen, ob diese Rechtsprechung mit vorrangigem EU-Recht in Übereinstimmung zu bringen sei. Die Zweifel waren im Vorlagebeschluss relativ deutlich formuliert.
Vorschläge der Grünen zum Whistleblowerschutz noch unzureichend
Whistleblower: Schutz noch unzureichend
Whistleblower-Netzwerk e.V. hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme mit den aktuellen Vorschlägen der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zum gesetzlichen Whistleblowerschutz beschäftigt und fordert Nachbesserungen. Das Netzwerk macht seine Kritik vor allem daran fest, dass der Vorschlag zwar positive Ansätze enthalte, letztlich denjenigen, die Missstände am Arbeitsplatz vermuten, aber keine planbare und sichere Alternative zum „Melden statt Wegschauen“ bietet.
Das Mobbing-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) - Teil 3
Chefarzt Mobbing: Oberarzt klagt am LAG Hamm auf Schadensersatz
Am 18.11.2011, 09:00 Uhr, wird vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm der Mobbing-Rechtsstreit (AZ: 11 Sa 722/10) zwischen zwei Medizinern fortgesetzt, der bereits deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ein Oberarzt, der im St.-Marien-Hospital in Lünen angestellt ist, verklagt seinen ehemaligen Vorgesetzten, den Chefarzt, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von ca. einer halben Million Euro. Über den Sachverhalt dieses Falles habe ich in den ersten beiden Teilen meines Artikels zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) berichtet.
Auch späte Schwerbehinderten-Anerkennung kann Arbeitsplatz retten
Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf stärkt Behinderte bei Kündigung
Behinderte Arbeitnehmer können drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung dem Arbeitgeber noch ihre Schwerbehinderung mitteilen und sich damit auf ihren Sonderkündigungsschutz berufen. In begründeten Fällen, etwa wenn gerade das Anerkennungsverfahren noch läuft, kann diese Drei-Wochen-Frist auch kurz überschritten werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 08.09.2011 (AZ: 5 Sa 672/11).
BAG: Dresdner Bank konnte nach „billigem Ermessen“ entscheiden
Arbeitsrecht: Bonus - Versprechen für die Zukunft
In Krisenzeiten müssen auch Investmentbanker um ihre Bonuszahlungen fürchten. Denn der Arbeitgeber kann bei einem miserablen Geschäftsergebnis die bis auf weiteres versprochenen Boni deutlich kürzen, entschied im das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 13.10.2011, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (AZ.: 10 AZR 756/10).
Insolvenzverwalter kann Geld nur in Ausnahmefällen zurückverlangen
Arbeitsrecht: BAG schützt letzten Lohn vor der Pleite
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Arbeitnehmern eines Pleitebetriebs ihre letzten Lohnzahlungen weitgehend gesichert. Noch vor der Insolvenz nachgezahlte Löhne muss der Arbeitnehmer nur wieder herausgeben, wenn der definitiv wusste, dass seine Firma eigentlich gar nicht mehr zahlen konnte, urteilte das BAG am Donnerstag, 06.10.2011, in Erfurt (AZ: 6 AZR 262/10).
LSG Essen stoppt gegenläufige Praxis der Krankenkassen
Arbeitsrecht: Krankengeld auch nach Krankschreibung am letzten Arbeitstag
Gekündigte oder befristet beschäftigte Arbeitnehmer, die am letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben werden, sollen nicht mehr in ein soziales Loch fallen. Die Krankenkasse muss Krankengeld bezahlen, heißt es in einem am Mittwoch, 14.09.2011, schriftlich veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen (AZ: L 16 KR 73/10).
Schmiergeldannahme kann zu Verlust von Vorruhestandsgeldern führen
Rente: Betriebsrente bei Korruptionshandlungen gefährdet
Arbeitnehmer, die Schmiergelder annehmen, können nicht nur sofort ihren Job, sondern gegebenenfalls auch später noch ihre vom Arbeitgeber zugesicherten Vorruhestandsbezüge verlieren. Denn die Annahme von Bestechungsgeldern ist grundsätzlich ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Vorruhestandsvertrages, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag, 13.09.2011, veröffentlichten Leitsatzurteil (AZ: 2 Sa 705/10).
BAG zu Arbeitsverhältnissen beim Betriebsübergang
Arzthelferinnen müssen beim Wechsel des Chefs um Job fürchten
Mitarbeiterinnen in Arztpraxen müssen bei einem Wechsel des Chefs um ihren Job fürchten. Denn diese gehen nicht wie sonst üblich automatisch auf den Nachfolger über, heißt es in einem kürzlich schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (AZ: 8 AZR 107/10). Grund ist die wesentliche Bedeutung des Arztes für seine Praxis. Offen bleibt, ob diese Rechtsprechung auch auf andere Freiberufler übertragbar ist.
Das Mobbing-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) - Teil 2
Mediation gescheitert | Opfer klagt auf halbe Million Euro Schadensersatz
Beim Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm ist unter dem Aktenzeichen 11 Sa 722/10 ein Mobbing-Rechtsstreit anhängig. Ein Oberarzt, der im St.-Marien-Hospital in Lünen angestellt ist, verklagt seinen ehemaligen Vorgesetzten, den Chefarzt, auf Schadenersatz in Höhe von rund einer halben Million Euro.
Über den Sachverhalt dieses Falles habe ich im ersten Teil meines Artikels zum Urteil des BAG vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) berichtet.
Saubere Geschäfte: VW-Konzern ernennt Korruptionswächter
Volkswagen - Social Responsibility | VW Corporate Governance
Volkswagen hat einen obersten Korruptionswächter ernannt. Der Arbeitsrechtler Dr. Frank Fabian (44) werde ab sofort die neu geschaffene Anti-Korruptionsabteilung leiten und direkt an den Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn berichten, teilte VW gestern mit.
Watschen für den Richter
BAG Erfurt - 2 AZR 544/08
Gerichtliche "Vergleiche" werden allgemein positiv gesehen. Schließlich einigen sich bei einem Vergleich die beiden Parteien eines Rechtsstreits vor Gericht auf einen Kompromiss. Was soll daran schlecht sein? Was viele nicht wissen: Der eigene Rechtsanwalt verdient bei einem Vergleich vor Gericht unter Umständen mehr an dem Verfahren, als wenn er sich für seinen Mandanten einsetzt und das Verfahren gewinnt. Und: Auch für einen Richter bietet ein Vergleich Verteile gegenüber einem klaren Urteil zugunsten einer Partei. Bei einem Vergleich können die teilweise chronisch überlasteten Richter nämlich ein relativ kurzes Urteil schreiben, was Arbeitszeit spart. So arbeiten die eigenen Rechtsanwälte und Richter oftmals Hand in Hand und die Anwälte sogar zu Lasten ihrer eigenen Mandaten. Den gerichtlichen Vergleich verkaufen sie diesen dann auch noch als Erfolg, selbst wenn ein Obsiegen vor Gericht naheliegen würde. Recht haben und Recht bekommen sind vor deutschen Gerichten nunmal zwei paar Schuhe.
Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Beamte müssen Praxisgebühr bezahlen
Auch Beamte müssen die seit 2004 erhobene Praxisgebühr bezahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Die Gebühr verletze nicht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten, die Höhe von zehn Euro pro Quartal sei zumutbar.
Einheitliches Arbeitsgesetzbuch
DGB will mit Regierung und Arbeitgebern über Arbeitsrecht verhandeln
Im Bemühen um eine "Vereinfachung" des deutschen Arbeitsrechts geht es einen Schritt voran. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bot den Arbeitgebern an, Gespräche über ein gemeinsames Konzept für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch aufzunehmen. Das geht aus einem internen Rundschreiben des DGB-Bundesvorstands hervor, wie das "Handelsblatt" berichtet. Damit hat eine von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kürzlich gestartete Initiative für ein neues Arbeitsvertragsgesetz die erste Hürde genommen.
"Initiative 50 plus"
BDI-Präsident will generelle Flexibilisierung des Arbeitsrechtes
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, betrachtet die "Initiative 50 plus" von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) "zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer" nur als "Mosaikstein". Grundsätzlich sei jeder Vorschlag hilfreich, der dazu führe, Menschen in den Arbeitskreislauf zu integrieren, sagte Thumann am Dienstag im Deutschlandradio Kultur. "Es ist für mich ein Element, ein Schritt, der allein sicher nicht reichen wird. Um die Menschen aus der Arbeitslosigkeit herauszuholen, brauchen wir Flexibilisierung im weitesten Sinne."
Betriebliche Bündnisse
Gewerkschaften denken über "politische Streiks" nach
Den Gewerkschaften bläst in den Medien seit Wochen ein kalter Wind entgegen. Jetzt denken sie offenbar laut über "politische Streiks" nach, um betriebliche Bündnisse für Arbeit zu verhindern, wie sie die Union plant. CDU/CSU und Arbeitgeberverbände vertreten die Auffassung, politische Streiks seien in Deutschland verboten. In der Rechtswissenschaft ist es aber offenbar "weitgehend unumstritten", dass politische Streiks nicht ausdrücklich verboten sind.
New Economy?
Daimler-Chrysler-Chef Jürgen Schrempp wird entlassen
Daimler-Chrysler-Chef Jürgen Schrempp verläßt den Auto- und Rüstungskonzern noch in diesem Jahr - ohne Abfindung. Entgegen sonst weit verbreiteter Praxis wird der 60-Jährige weder in den Aufsichtsrat des Autokonzerns einziehen, noch einen Beratervertrag erhalten, schreibt das "Handelsblatt". Nach 44 Jahren wird Schrempp, der auf Grund seiner gescheiterten Strategie von einer "Welt AG" und der schlechten Performance der Aktie in den vergangenen Jahren immer wieder Zielscheibe der Kritik von Fondsmanagern und Aktionären war, vielmehr vollständig aus dem Unternehmen ausscheiden. Deutsche Bank-Manager Hilmar Kopper bleibe Aufsichtsratsvorsitzender bis zu seinem Vertragsende im April 2007, hieß es in Kreisen des Aufsichtsrats.
Unions-Pläne zum Arbeitsrecht
Gewerkschaft warnt: Sozialstaat wird auf den Kopf gestellt
Die Transportgewerkschaft TRANSNET hat die Pläne der Union zur Veränderung des Arbeitsrechts scharf kritisiert. Der Sozialstaat werde damit auf den Kopf gestellt. Hintergrund ist das Vorhaben, den Kündigungsschutz weiter zu lockern. Schon zur Bundestagswahl wurde ein ähnliches Papier präsentiert. Insofern sei dies "neuer Wein in alten Schläuchen." CDU/ CSU wollen u.a. den Kündigungsschutz stärker zurückfahren. "Mit dem, was da auf dem Tisch liegt, soll der Sozialstaat auf den Kopf gestellt werden", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Norbert Hansen.
Bundesverfassungsgericht
Kopftuch kein Kündigungsgrund für Verkäuferinnen
Muslimischen Verkäuferinnen darf in Deutschland nicht gekündigt werden, nur weil sie mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom Oktober 2002. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Kaufhauses aus dem osthessischen Schlüchtern, das einer 32-jährigen Türkin gekündigt hatte, weil sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu verkaufen.
Arbeitsplätze
Kündigungen bei Großkonzernen
Die schwache Konjunktur zwingt viele deutsche Großkonzerne zu einem massiven Personalabbau. Laut einer Umfrage des "Handelsblatt" plant jedes zweite Dax-30- Unternehmen eine Verringerung seiner Mitarbeiterzahl. Demnach werden mindestens 30.000 der insgesamt zwei Millionen deutschen Arbeitsplätze der Dax-Konzerne wegfallen. Sollte sich der Irak-Krieg weiter in die Länge ziehen, würden noch mehr Jobs gestrichen. "Spitzenreiter" beim Jobabbau sei die Deutsche Telekom, die allein in diesem Jahr 15.000 Stellen streichen will.
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