atomgesetz
Richtungsentscheidung über Atomenergie
Laufzeitverlängerungen nach Landtagswahl NRW?
Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist auch eine Richtungsentscheidung über die Atomenergie-Politik in ganz Deutschland. Die schwarz-gelbe Bundesregierung möchte nämlich die Laufzeiten für die Atomkraftwerke deutlich verlängern. Hierfür ist eine Änderung des Atomgesetzes erforderlich und das Bundesumweltministerium hat im Februar festgestellt, dass der Bundesrat der beabsichtigten Gesetzesänderung zustimmen müsste. Mit der Wahl am 9. Mai in NRW könnte schwarz-gelb aber die Bundesratsmehrheit verlieren. Kommen in Nordrhein-Westfalen atomkritische Parteien ans Ruder, könnte der "Atomausstieg" laut geltendem Atomgesetz Bestand haben. Dann müssten sehr schnell die erten großen Leistungsreaktoren endgültg vom Netz gehen.
Vorrang für Grundrecht auf Leben und Gesundheit
"Das Atomkraftwerk Biblis ist aus rechtlichen Gründen stillzulegen"
Nach Auffassung der Dortmunder Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach ist das Atomkraftwerk Biblis B nach dem Atomgesetz stillzulegen, weil es nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Anwältin vertritt drei Kläger, die gemeinsam mit der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW die endgültige Abschaltung des Atommeilers vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel durchsetzen wollen. Die Klage wurde am 17. Januar 2008 eingereicht. Die Rechtsanwältin betont, dass das beklagte Hessische Umweltministerium in einem Behördenvermerk zugegeben habe, dass das Atomkraftwerk Biblis "nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik" entspricht (ngo-online berichtete). Nach Auffassung von Rülle-Hengesbach muss diese behördliche Bewertung Konsequenzen haben.
"Widerspricht dem Atomgesetz"
Gericht verhandelt kommende Woche über längere Laufzeit von Biblis A
Der Rechtsstreit zwischen den Energiekonzern RWE und dem Bundesumweltministerium um eine Laufzeitverlängerung für das südhessische Atomkraftwerk Biblis A geht in seine entscheidende Phase. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat für Mittwoch kommender Woche eine mündliche Verhandlung angesetzt. Möglicherweise wird das oberste hessische Verwaltungsgericht noch am gleichen Tag einen Beschluss fällen. Dies hänge vom Verlauf der Verhandlung ab, sagte ein Sprecher des VGH am 18. Februar auf Anfrage.
Nach Störfall im Atomkraftwerk Krümmel
Vattenfall-Europe-Chef Rauscher muss gehen
Beim Energiekonzern Vattenfall räumt infolge der jüngsten Pannen in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel der zweite Topmanager seinen Posten. Nach dem Rücktritt des Geschäftsführers der Vattenfall Europe Nuclear Energy (VENE), Bruno Thomauske, zu Wochenbeginn gab am 18. Juli der Chef von Vattenfall Europe, Klaus Rauscher, seinen Rücktritt bekannt. Atomkraftgegner halten das Auswechseln von Managern nicht für ausreichend, weil sich dadurch an den Sicherheitsdefiziten der alten Atomkraftwerke nichts ändern würde. Sie fordern die Stilllegung von Brunsbüttel und Krümmel.
RWE stellte gleich "hilfsweisen Antrag"
Strommengenübertragung auf Atomkraftwerk Biblis A offenbar verboten
Eigentlich sollte mit dem so genannten Atomkonsens aus dem Jahr 2000 der jahrzehntelange Streit um die `Atomenergie
Beinahe-Unfall 2004?
Stilllegung von Atomkraftwerk Biblis B beantragt
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW hat am heutigen Freitag bei der hessischen Atomaufsicht einen Antrag zur Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B eingereicht. Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, wird die Organisation unmittelbar den Verwaltungsgerichtshof in Kassel anrufen. Nach Auffassung der IPPNW weist das Atomkraftwerk Biblis B "mindestens 49 grundlegende und schwerwiegende Sicherheitsmängel" auf.
"Transparenz sinnlos"
Wirtschaftsminister Müller soll Energiepolitik für E.ON gemacht haben
Die Offenlegung von Zahlungen der Wirtschaft an Politiker tragen nach Auffassung der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW "nicht im mindesten dazu bei, dass eine von Industrieinteressen unabhängige Politik möglich ist." Das beweise der Fall des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers und E.ON-Managers Werner Müller. Müller weise in der "Berliner Zeitung" zu Recht darauf hin, dass er kein Geheimnis daraus gemacht hat, vor seiner Berufung ins Ministeramt 25 Jahre als Manager in der Energiewirtschaft tätig gewesen zu sein, meint die IPPNW. "Müller war 1998 vom Energie- und Atomkonzern E.ON in die Bundesregierung geschickt worden. Dieser ungeheuerliche Vorgang war für die Öffentlichkeit völlig transparent", sagte ein Sprecher der Ärzteorganisation. "In der Bundesregierung hat Müller ungeniert die Interessen seines Konzerns und seiner Branche vertreten. Müller setzte mit dem so genannten Atomkonsens den langjährigen Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke durch, torpedierte das Erneuerbare Energiegesetz und ließ durch seinen Staatssekretär eine Ministererlaubnis zugunsten einer Tochtergesellschaft von E.ON erteilen."
Gesetzesnovelle
Neues Atomgesetz tritt in Kraft
Das rot-grüne Atomgesetz tritt am Samstag in Kraft. In der Anfang Februar vom Bundesrat beschlossenen Novelle wird die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung festgeschrieben. Neben der Beschränkung der Gesamtlaufzeit der Atommeiler auf durchschnittlich 32 Jahre enthält das Gesetz auch ein Verbot des Baus neuer Anlagen. Ein weiterer Kernpunkt ist die Beendigung der Wiederaufbereitung ab Mitte 2005. Die letzten deutschen Atomkraftwerke werden vermutlich um das Jahr 2020 vom Netz gehen.
Schreiben an Bundestagsabgeordnete
Atomgesetz-Novelle mißachtet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
In einem Schreiben vom 10. Dezember 2001 legt die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW den Abgeordneten des Deutschen Bundestages dar, dass ihrer Ansicht nach die Atomgesetz-Novelle die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mißachtet. Der Gesetzgeber dürfe nach dem Urteil den Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke "nicht erlauben".
Kalkar-Urteil
IPPNW hält Atomgesetz-Novelle für verfassungswidrig
Die am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beratene Atomgesetznovelle ist nach Ansicht der IPPNW verfassungswidrig. Die atomkritische Ärzteorganisation weist darauf hin, dass die deutschen Atomkraftwerke (AKW) nicht gegen gezielte oder ungezielte Flugzeugabstürze gesichert ist. Ein Weiterbetrieb widerspreche daher dem Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das alle staatliche Gewalt zu einer „bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge" verpflichte. Die Betriebsgenehmigungen für die AKW stünden nach dem Urteil zur Disposition, wenn ein konkret denkbares Unfallszenario "durch das technisch gegenwärtig Machbare" nicht auszuschließen ist. Die IPPNW fordert deshalb Bundesregierung und Bundestag auf, die geplante Atomgesetz-Novelle zu stoppen und die Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke zu widerrufen – und so die Bevölkerung vorbeugend zu schützen.
Atomkraft
Die Novelle des Atomgesetzes
Mit der Novelle des Atomgesetzes soll auf der Basis des Atomkonsenses die Gesamtlaufzeit je Atomkraftwerk in Deutschland auf 32 Jahre begrenzt werden. Damit wird die Atomenergie in Deutschland nach Angaben von Bundesumweltminister Jürgen Trittin etwa bis zum Jahr 2020 abgewickelt sein. Für jedes einzelne Atomkraftwerk legt das Gesetz eine noch zu produzierende Reststrommenge fest. Allerdings können die Strommengen älterer Atommeiler auf jüngere Anlagen übertragen werden. Gesetzlich ausgeschlossen werden Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen für neue Anlagen zur gewerblichen Nutzung von Atomenergie.
Atompolitik
Hessen, Bayern und Baden-Württemberg lehnen Atomgesetz-Novelle ab
Die drei unionsgeführten Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sperren sich gegen das neue Atomgesetz. Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) warnte am Mittwoch, den Atomausstieg ohne die Länder durchzusetzen. Es sei ein "schier einmaliger Vorgang", dass Bundesregierung und Wirtschaft eine Vereinbarung träfen, die Länder dabei aber "vor der Tür" ließen, sagte Schnappauf vor einer Anhörung der Länder zur Novelle des Atomgesetzes. Dies sei ein "Stoß vor den Kopf der demokratischen Instanzen". Dieses Demokratiedefizit wurde bei einer Verbändeanhörung am Montag auch von den Umweltverbänden beklagt. Sie sehen in der Atomgesetz-Novelle keinen Ausstieg, sondern einen jahrzehntelangen Bestandsschutz für die laufenden Atomkraftwerke.
Presseinformation der IPPNW
Ärzteorganisation IPPNW lehnt geplante Atomgesetz-Novelle ab
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW sieht in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes einen Versuch, einen langfristigen Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke zu ermöglichen und die „eigentlich sehr schlechte Rechtsposition der Atomkraftwerksbetreiber" zu verbessern. Auf der heute in Bonn stattfindenden Verbändeanhörung der Bundesregierung erläutert die IPPNW, dass die Regierung die Betriebsgenehmigungen der deutschen Atomkraftwerke bei einem ordnungsgemäßen Vollzug des derzeitigen Atomgesetzes widerrufen müßte, nicht zuletzt unter Beachtung der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts. „Stattdessen bescheinigt sie in ihrem Gesetzentwurf entgegen den eigenen internen Analysyen den Atomanlagen einen rechtlich akzeptablen Sicherheitsstandard, begnügt sich mit Dauer-Zwischenlagern als Nachweis für die Entsorgung des Atommülls und verzichtet darauf, eine risikoadäquate Haftpflichtversicherung vorzuschreiben."
Stellungnahme
Stellungnahme der IPPNW zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes
Wir dokumentieren die Stellungnahme der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW zum „Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" vom 5. Juli 2001 zur Vorlage bei der Verbändeanhörung der Bundesregierung am 6. August 2001 in Bonn.
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