bag

Enttäuschendes Urteil des EuGH zu Kettenarbeitsverträgen

Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht

„Das Urteil der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs vom 26.1.2012 zur Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen kann nur rundherum als enttäuschend bezeichnet werden“, erklärte Hartwig Schröder, Justiziar der GEW Hessen, in einer ersten Stellungnahme zu dem Luxemburger Urteil. Mit dem Vorlagebeschluss vom 17.11.2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob in Bereichen, in denen ständig in erheblichem Umfang Vertretungsbedarf anfällt, eine Abdeckung dieses Bedarfs durch wiederholte befristete Arbeitsverträge mit EU-Recht, das die missbräuchliche Verwendung des Instruments der befristeten Arbeitsverträge verbietet, vereinbar ist. Das BAG hatte in den vergangenen Jahrzehnten in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass auch wiederholte Befristungen zulässig sind, wenn für den einzelnen befristeten Arbeitsvertrag ein sachlicher Grund gegeben sei. Zuletzt waren den BAG-Richtern jedoch erkennbar Zweifel gekommen, ob diese Rechtsprechung mit vorrangigem EU-Recht in Übereinstimmung zu bringen sei. Die Zweifel waren im Vorlagebeschluss relativ deutlich formuliert.

BAG zu Arbeitsverhältnissen beim Betriebsübergang

Arzthelferinnen müssen beim Wechsel des Chefs um Job fürchten

Mitarbeiterinnen in Arztpraxen müssen bei einem Wechsel des Chefs um ihren Job fürchten. Denn diese gehen nicht wie sonst üblich automatisch auf den Nachfolger über, heißt es in einem kürzlich schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (AZ: 8 AZR 107/10). Grund ist die wesentliche Bedeutung des Arztes für seine Praxis. Offen bleibt, ob diese Rechtsprechung auch auf andere Freiberufler übertragbar ist.

Oberarzt verklagt Chefarzt

Das Mobbing-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm berichtete am 19.07.2011 in einer Pressemitteilung: „Mobbing – Oberarzt verklagt Chefarzt auf Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro“ Dieser viel beachtete Rechtsstreit, der beim LAG Hamm unter dem Aktenzeichen 11 Sa 722/10 geführt und am 21.10.2011 weiterverhandelt wird, hat eine längere Vor- und Prozessgeschichte. Auf diesem Fall beruht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) – eines der bedeuteten Urteile zum Thema Mobbing der vergangenen Jahre.

Chinesische Ehefrau ein Sicherheitsrisiko?

LAG Schleswig-Holstein: Probezeitkündigung ist sittenwidrig

Eine chinesische Ehefrau ist kein Sicherheitsrisiko. Sie rechtfertigt insbesondere dann keine Kündigung, wenn der Arbeitgeber schon vor der Einstellung von der Beziehung wusste, heißt es in einem am Donnerstag, 11.08.2011, bekanntgegebenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel (AZ: 3 Sa 95/11). Selbst in der Probezeit verstoße eine solche Kündigung gegen „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“.

Watschen für den Richter

BAG Erfurt - 2 AZR 544/08

Gerichtliche "Vergleiche" werden allgemein positiv gesehen. Schließlich einigen sich bei einem Vergleich die beiden Parteien eines Rechtsstreits vor Gericht auf einen Kompromiss. Was soll daran schlecht sein? Was viele nicht wissen: Der eigene Rechtsanwalt verdient bei einem Vergleich vor Gericht unter Umständen mehr an dem Verfahren, als wenn er sich für seinen Mandanten einsetzt und das Verfahren gewinnt. Und: Auch für einen Richter bietet ein Vergleich Verteile gegenüber einem klaren Urteil zugunsten einer Partei. Bei einem Vergleich können die teilweise chronisch überlasteten Richter nämlich ein relativ kurzes Urteil schreiben, was Arbeitszeit spart. So arbeiten die eigenen Rechtsanwälte und Richter oftmals Hand in Hand und die Anwälte sogar zu Lasten ihrer eigenen Mandaten. Den gerichtlichen Vergleich verkaufen sie diesen dann auch noch als Erfolg, selbst wenn ein Obsiegen vor Gericht naheliegen würde. Recht haben und Recht bekommen sind vor deutschen Gerichten nunmal zwei paar Schuhe.

Watschen für den Richter

BAG Erfurt - 2 AZR 544/08

Gerichtliche "Vergleiche" werden allgemein positiv gesehen. Schließlich einigen sich bei einem Vergleich die beiden Parteien eines Rechtsstreits vor Gericht auf einen Kompromiss. Was soll daran schlecht sein? Was viele nicht wissen: Der eigene Rechtsanwalt verdient bei einem Vergleich vor Gericht unter Umständen mehr an dem Verfahren, als wenn er sich für seinen Mandanten einsetzt und das Verfahren gewinnt. Und: Auch für einen Richter bietet ein Vergleich Verteile gegenüber einem klaren Urteil zugunsten einer Partei. Bei einem Vergleich können die teilweise chronisch überlasteten Richter nämlich ein relativ kurzes Urteil schreiben, was Arbeitszeit spart. So arbeiten die eigenen Rechtsanwälte und Richter oftmals Hand in Hand und die Anwälte sogar zu Lasten ihrer eigenen Mandaten. Den gerichtlichen Vergleich verkaufen sie diesen dann auch noch als Erfolg, selbst wenn ein Obsiegen vor Gericht naheliegen würde. Recht haben und Recht bekommen sind vor deutschen Gerichten nunmal zwei paar Schuhe.

Höchstrichterliche Klärung

Fachgerichte dürfen bei umstrittenen Fragen den Rechtsweg "nicht versperren"

Fachgerichte dürfen bei höchstrichterlich noch nicht geklärten Streitfragen mit allgemeinem Interesse den Rechtsweg nicht versperren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In solchen Fällen dürfe ein Gericht nicht mit einem unanfechtbaren Beschluss eine Klage endgültig zurückweisen, hieß es in dem am Dienstag (18. November) veröffentlichten Beschluss zu einem arbeitsrechtlichen Streitfall aus Rheinland-Pfalz. Denn dadurch werde "der Weg zur Revision versperrt". Im vorliegenden Fall hatte das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken eine Berufungsklage eines Arbeitnehmers gegen eine fristlose Verdachtskündigung mit einem nicht anfechtbaren Beschluss verworfen. Weder das Bundesarbeitsgericht noch der Bundesgerichtshof haben sich aber bislang mit der aufgeworfenen Rechtsfrage befasst.

"Noch Hunderte Branchen"

Gebäudereiniger sollen für 6 bis 8 Euro pro Stunde arbeiten

Für die Gebäudereiniger in Deutschland soll künftig ein niedriger Mindestlohn gelten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, das Arbeitnehmerentsendegesetz auf das Gebäudereinigerhandwerk auszuweiten. Die Bundesregierung will mit der Ausweitung die rund 850.000 Gebäudereiniger in Deutschland vor Lohndumping schützen. Nach dem Entsendegesetz müssen ausländische Arbeitnehmer nach deutschem Tariflohn bezahlt werden. Bisher gilt die Regelung nur für die Baubranche. Der Tarifvertrag sieht für Gebäudereiniger einen Stundenlohn von mindestens 7,87 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten vor. Die stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, sprach von "Etikettenschwindel". Es mache keinen Sinn, einen Mindestlohn nur für einzelne Branchen einzuführen. Notwendig ein gesetzlicher Mindestlohn für all jene, die keinen Tariflohn erhielten und "für Armutslöhne arbeiten". Ein Mindestlohn nur für die Beschäftigten von einzelnen Branchen schaffe neue soziale Ungerechtigkeiten. Vollkommen unverständlich sei zudem, "dass erneut unterschiedliche Sätze in Ost und West gelten sollen". Die FDP verlangte hingegen "mehr Markt statt Marx".

Betriebliche Bündnisse

Gewerkschaften denken über "politische Streiks" nach

Den Gewerkschaften bläst in den Medien seit Wochen ein kalter Wind entgegen. Jetzt denken sie offenbar laut über "politische Streiks" nach, um betriebliche Bündnisse für Arbeit zu verhindern, wie sie die Union plant. CDU/CSU und Arbeitgeberverbände vertreten die Auffassung, politische Streiks seien in Deutschland verboten. In der Rechtswissenschaft ist es aber offenbar "weitgehend unumstritten", dass politische Streiks nicht ausdrücklich verboten sind.

Stolze "Quotenfrau"

Ministerinnen kämpfen für mehr Frauenpräsenz in Chefetagen

Wenn Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit ihrer Tochter über Karriere redet, muss sie sich als "Quotenfrau" belächeln lassen. "Ihre Generation hat für die Quote kein Verständnis mehr, aber ich wäre ohne Quotierung in der SPD nicht da, wo ich heute bin. Ich wäre noch nicht mal im Bundestag", sagte die Ministerin am Dienstag bei einer Frauen-Netzwerkveranstaltung anlässlich des Weltfrauentags in Berlin.

Ex-Präsident des Bundesarbeitsgerichts

CDU-Pläne zu Tarifverträgen verfassungswidrig

Der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, lehnt die Unions-Forderung, ein Abweichen von Tarifverträgen zu Lasten der Beschäftigten zu erleichtern, strikt ab. Dies würde gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen, sagte er der "Saarbrücker Zeitung". Die grundrechtlich gewährleistete Tarifautonomie würde funktionsunfähig werden.

Bundesverfassungsgericht

Kopftuch kein Kündigungsgrund für Verkäuferinnen

Muslimischen Verkäuferinnen darf in Deutschland nicht gekündigt werden, nur weil sie mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom Oktober 2002. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Kaufhauses aus dem osthessischen Schlüchtern, das einer 32-jährigen Türkin gekündigt hatte, weil sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu verkaufen.

Bereitschaftsdienst

Nach Urteil fordern Ärzte 41.000 neue Stellen

Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Bereitschaftsdienst der Ärzte hält die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Neubesetzung von 41.000 Stellen für nötig. So müssten zusätzlich rund 27.000 Ärzte und 14.000 Krankenhausmitarbeiter eingestellt werden, sagte DKG-Präsident Burghard Rocke am Mittwoch in Berlin. Das BAG hatte am Dienstag in Erfurt entschieden, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in Deutschland vorerst nicht der Arbeitszeit zugerechnet werden. Zugleich wurde aber eine rasche Anpassung an das europäische Recht verlangt, wonach der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt.

Arbeitsrecht

Die Frage nach Schwangerschaft bei der Einstellung ist unzulässig

Schwangerschaften dürfen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beim Abschluss eines Arbeitsvertrages verschwiegen werden. Die Richter begründeten ihr am Donnerstag in Erfurt verkündetes Urteil damit, dass eine entsprechende Frage unzulässig ist. Sie enthalte eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts. Die Revision einer sächsischen Wäscherei, die sich auf eine arglistige Täuschung berufen und den Arbeitsvertrag als nichtig ansah, war damit erfolglos (2 AZR 621/01).

Kopftuchstreit in Thüringen

Verkäuferin darf mit Kopfbedeckung arbeiten

Moslemische Verkäuferinnen dürfen mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Diese Grundsatzentscheidung fällte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt.

Wo sind unsere Bundesgerichte

Die Standorte der obersten Bundesgerichte im vereinten Deutschland

Mit dem Umzug des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig ist die nach der Wende beschlossene Standortverlegung von obersten Bundesgerichten nunmehr abgeschlossen. Am Montag begann für die Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) der Dienst im ehemaligen Reichsgericht in Leipzig.

Weltnichtrauchertag

Bundestagsinitiative für rauchfreien Arbeitsplatz

Zigarettenqualm soll aus deutschen Büros möglichst ganz verschwinden. Eine fraktionsübergreifende Initiative des Bundestages sieht vor, die Rechtssicherheit von Nichtrauchern am Arbeitsplatz zu stärken. Die Vorlage, die von 200 Abgeordneten unterschrieben wurde, wird am nächsten Donnerstag, dem Weltnichtrauchertag, im Parlament beraten. Initiator Werner Lensing (CDU) hofft auf einen Erfolg. Die Initiative habe in allen Bundestagsausschüssen eine Mehrheit gefunden, sagte er am Wochenende in Berlin. Der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) hält einen gesetzlich verankerten Schutz vor blauem Dunst am Arbeitsplatz hingegen für "überflüssig".