betriebsübergang

BAG zu Arbeitsverhältnissen beim Betriebsübergang

Arzthelferinnen müssen beim Wechsel des Chefs um Job fürchten

Mitarbeiterinnen in Arztpraxen müssen bei einem Wechsel des Chefs um ihren Job fürchten. Denn diese gehen nicht wie sonst üblich automatisch auf den Nachfolger über, heißt es in einem kürzlich schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (AZ: 8 AZR 107/10). Grund ist die wesentliche Bedeutung des Arztes für seine Praxis. Offen bleibt, ob diese Rechtsprechung auch auf andere Freiberufler übertragbar ist.

Familienunternehmen bleiben hartnäckig

DGB fordert höhere Steuern für Erben von Vermögenden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die von der großen Koalition geplante Erbschaftssteuerreform scharf kritisiert. "Die bereits jetzt bestehende krasse Ungleichheit der Vermögensverhältnisse in Deutschland wird weiter betrieben und verfestigt", sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am 5. März in Berlin. Das künftige Erbschaftssteuerrecht müsse aufkommensstärker gestaltet werden durch niedrigere Freibeträge, höhere Steuersätze sowie eine stärkere Besteuerung von geerbten Betriebsvermögen, forderte er. Die persönlichen Freibeträge zugunsten nahestehender Familienangehöriger von bis zu 500.000 Euro seien zu hoch und die Begünstigung von Betriebsvermögen "inakzeptabel", kritisierte Matecki. Zudem seien die vorgesehenen Einnahmen von rund vier Milliarden Euro zu niedrig. "Insgesamt zehn Milliarden Euro müssen schon drin sein." Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, forderte hingegen noch weitere Entlastungen für die Unternehmen, als ohnehin vorgesehen.

Erbschaftssteuer-Reform

Millionenschwere Steuersubventionen für Unternehmen geplant

Die Opposition hat im Bundestag die geplante Reform der Erbschaftssteuer scharf kritisiert. Die FDP-Fraktion sieht vor allem Nachteile für den Mittelstand. Grünen- und Linke-Abgeordnete forderten bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs eine gerechtere Vermögensverteilung. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte das Vorhaben. Der Entwurf der Bundesregierung sieht bei der Unternehmensnachfolge vor, dass Erben dann steuerlich begünstigt werden sollen, wenn sie Arbeitsplätze länger als 10 Jahre sichern und den Betrieb mehr als 15 Jahre fortführen. Beim Übergang von Betriebsvermögen werde zum ersten Mal in Deutschland pauschal eine Steuerbefreiung von 85 Prozent eingeführt, sagte der Minister. Mit Verweis auf den vorgesehenen Freibetrag von 150.000 Euro fügte er hinzu: "Dreiviertel aller Unternehmen in Deutschland haben damit nichts mehr mit der Erbschaftssteuer zu tun." Bei einem solchen Privileg müsse es aber eine Gegenleistung geben, da man sich sonst gleichheitswidrig verhalte.