beugehaft

Juristischer Sieg für Ex-RAF-Mitglieder

Bundesgerichtshof hebt Anordnung von Beugehaft auf

Die ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dürfen im Zusammenhang mit neuen Ermittlungen zu RAF-Anschlägen nicht in Beugehaft genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab mit einem am Freitag (15. August) veröffentlichten Beschluss den Beschwerden der drei Ex-Terroristen gegen eine Beugehaftanordnung des BGH-Ermittlungsrichters statt, mit der sie zu Aussagen im Mordfall Siegfried Buback gezwungen werden sollten. Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, verlangt derweil die Herausgabe einer unter Verschluss gehaltenen Verfassungsschutzakte. Das Bundesinnenministerium verweigert die Herausgabe.