bgh
Spekulationen über Fall Zumwinkel
BGH-Präsident kritisiert "Deals" in Strafprozessen
Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, hat die weit verbreitete Praxis des sogenannten Deals in Strafprozessen scharf kritisiert. Solche Absprachen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht über das zu erwartende Urteil wirkten "insgesamt verheerend", weil sie die gesamte Justiz in Misskredit bringen könnten, sagte Tolksdorf am Donnerstagabend (29. Januar) vor der Justizpressekonferenz (JPK) in Karlsruhe.
"Verstoß gegen die Pressefreiheit"
BGH gibt Verfahren zu Postbeschlagnahme bei "militanter gruppe" ab
Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren zur linksextremistischen Vereinigung "militante gruppe" (mg) an das Berliner Kammergericht abgegeben. Darin verlangen vier Berliner Zeitungsverlage, dass eine vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Postbeschlagnahme als rechtswidrig bewertet wird, wie der BGH am Freitag (14. November) in Karlsruhe mitteilte.
Grundsatzentscheidung gegen Energie-Duopol RWE/E.On
BGH untersagt Stadtwerke-Beteiligung durch Energiekonzern E.On
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag (11. November) die gegenüber dem E.ON-Konzern ergangenen Untersagung, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen, bestätigt. Mit dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wird die seit einigen Jahren vom Bundeskartellamt verfolgte Untersagungslinie im Bereich der Stadtwerkebeteiligungen bestätigt und vor allem im Stromsektor ein Fortschreiten der vertikalen Integration verhindert. Das Bundeskartellamt hatte in zwei bundesweiten Erhebungen zu den Marktverhältnissen auf den Strommärkten in Deutschland eine überragende Position von E.On und RWE auf der Ebene der Erzeugung und des Erstabsatzes von Strom aufgezeigt.
Juristischer Sieg für Ex-RAF-Mitglieder
Bundesgerichtshof hebt Anordnung von Beugehaft auf
Die ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dürfen im Zusammenhang mit neuen Ermittlungen zu RAF-Anschlägen nicht in Beugehaft genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab mit einem am Freitag (15. August) veröffentlichten Beschluss den Beschwerden der drei Ex-Terroristen gegen eine Beugehaftanordnung des BGH-Ermittlungsrichters statt, mit der sie zu Aussagen im Mordfall Siegfried Buback gezwungen werden sollten. Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, verlangt derweil die Herausgabe einer unter Verschluss gehaltenen Verfassungsschutzakte. Das Bundesinnenministerium verweigert die Herausgabe.
Keine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung
Ex-Partner zahlen oftmals länger Betreuungsunterhalt an alleinerziehende Mütter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Regelung im neuen Unterhaltsrecht konkretisiert und damit die Rechte alleinerziehender Mütter gestärkt. Der BGH legte am Donnerstag (17. Juli) erstmals fest, unter welchen Umständen Mütter nichtehelicher Kinder vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen können. Neben Gründen des Kindeswohls könnten "auch elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts sprechen", entschied der BGH in Karlsruhe.
Betreuungsunterhalt von Ex-Partner
BGH urteilt über zentrale Regelung des neuen Unterhaltsrechts
Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über eine zentrale Regelung des seit Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats am Mittwoch (16. Juli) in der Revisionsverhandlung an. Es geht darum, unter welchen Umständen die Mutter eines nichtehelichen Kindes vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen kann. Mit der Gesetzesänderung war es zu einer Gleichstellung insofern gekommen, als Mütter nach der Trennung grundsätzlich für drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Unklar ist bislang aber, in welchen Fällen eine Verlängerung möglich ist.
Ex-Ministerin ist vorbestraft
BGH bestätigt Urteil gegen frühere FDP-Politikerin wegen Geheimnisverrats
Knapp vier Jahre nach ihrem Rücktritt ist die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Geheimnisverrats rechtskräftig vorbestraft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf mit einem am 24. April veröffentlichten Beschluss die Revision der früheren Politikerin gegen ihre Verurteilung als unbegründet. Werwigk-Hertneck hatte stets bestritten, gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen zu haben.
"Ergänzungsrichter" in Sachen Ex-Jugoslawien
Klaus Tolksdorf wird als neuer BGH-Präsident ins Amt eingeführt
Klaus Tolksdorf wird am 31. Januar in Karlsruhe von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als neuer Präsident des Bundesgerichtshofs in sein Amt eingeführt. Tolksdorf leitete seit September 2001 den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe. Der 59-Jährige hatte dabei den Vorsitz in den Revisionsverfahren gegen mutmaßliche Helfer der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta nach den Anschlägen des 11. September 2001. Außerdem war er Vorsitzender Richter im Revisionsverfahren zum Mannesmann-Prozess.
Verfassungsbeschwerde angekündigt
Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU rechtskräftig
Der Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am 17. Dezember veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts und verwarf eine Beschwerde Hohmanns. Das Kammergericht hatte die Entscheidungen zweier CDU-Parteigerichte gebilligt, die Hohmann wegen einer von ihm am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2003 gehaltenen und als antisemitisch kritisierten Rede ausgeschlossen hatten. Mit dem BGH-Beschluss ist allerdings noch nicht das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Nach Angaben seines Anwalts Christoph Kind hofft Hohmann nun auf das Bundesverfassungsgericht.
Hamburger Staatsschutz
BGH-Ermittlungsrichter hält Brief-Kontrolle offenbar für rechtswidrig
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat offenbar die systematische Kontrolle von Briefsendungen angeblich militanter G8-Gegner durch den Hamburger Staatsschutz nachträglich für rechtswidrig erklärt. In dem Beschluss vom Mittwoch heiße es, dass das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten sei, teilte Rechtsanwalt Fredrik Roggan am Donnerstag in Berlin mit. Roggan hatte als stellvertretender Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation "Humanistische Union" Beschwerde gegen die Postbeschlagnahme eingereicht (AZ: 1 BGs 519/2007).
"Keine staatsgefährdenden Ziele"
"militante gruppe" laut BGH keine terroristische Vereinigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom 28. November nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.
Religiöse Gründe
BGH billigt Entzug des Sorgerechts bei Verletzung der Schulpflicht
Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen nicht zur Schule schicken, können zumindest teilweise das Sorgerecht verlieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 16. November veröffentlichten Beschluss. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, hieß es.
"Zunächst Umgangsrecht stärken"
BGH billigt vorläufige Ablehnung des Sorgerechts im Fall Görgülü
Kazim Görgülü hat in dem aufsehenerregenden Rechtsstreit um das Sorgerecht für seinen bei Pflegeeltern lebenden nichtehelichen Sohn vor dem Bundesgerichtshof zum Teil eine Niederlage erlitten. Der BGH verwarf in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde Görgülüs gegen die Ablehnung seines Sorgerechtsantrags durch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. Zunächst müsse "das Umgangsrecht gestärkt werden, bevor abschließend das Sorgerecht auf den Vater übertragen werden kann", so der BGH. Das 1999 geborene Kind war auf Betreiben der Mutter und gegen Görgülüs Willen von Pflegeeltern adoptiert worden.
Beschwerde der Bundesanwaltschaft verworfen
BGH hebt Haftbefehl für Soziologen auf
Der unter "Terrorismusverdacht" stehende Berliner Soziologe Andrej H. bleibt auf freiem Fuß. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen den Wissenschaftler komplett auf. Ein "dringender Tatverdacht" bestehe derzeit nicht, hieß es in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss zur Begründung. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. sich in einer "terroristischen Vereinigung" als Mitglied beteiligt habe. Damit stellte sich der BGH gegen die Auffassung der Bundesanwaltschaft.
Brandanschläge auf Bundeswehr-Fahrzeuge
BGH prüft Beschwerde gegen Haftentlassung von Berliner Soziologen
Der Bundesgerichtshof will am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der Haftentlassung des terrorverdächtigen Berliner Soziologen Andrej H. entscheiden. Das kündigte der BGH am Montag in Karlsruhe an. Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde gegen die vor zwei Monaten ergangene Anordnung des BGH-Ermittlungsrichters eingelegt, den Haftbefehl gegen den 36-jährigen Wissenschaftler außer Vollzug zu setzen. Über die Beschwerde entscheidet nun der Staatsschutzsenat des BGH in Karlsruhe.
Wirtschaftliche Vorteile
BGH prüft Anzeigepflicht von Professoren bei Erfindungen
Der Bundesgerichtshof prüft, ob die Pflicht von Hochschulprofessoren zur Anzeige eigener Erfindungen gegenüber ihrer Universität verfassungsgemäß ist. Gegen die entsprechende Regelung in dem seit Februar 2002 geltenden "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen" klagt der Göttinger Medizinprofessor Dietmar Kubein-Meesenburg. Wenn er seine Erfindung eines "selbststabilisierenden Kniegelenks" der Universität anzeigen müsse, werde er in seinem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit verletzt, argumentierte er am 18. September in der Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe. Es geht in dem Verfahren auch darum, wer wirtschaftlich von Erfindungen profitiert.
Vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott bestätigt
BGH hebt Urteil gegen Ex-Bürgermeister Roßberg teilweise auf
Der Prozess gegen den suspendierten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) wird neu aufgerollt. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am 29. August das Urteil des Dresdner Landgerichts teilweise auf. Gegen den 46-Jährigen muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden wegen des Vorwurfs der Untreue neu verhandelt werden. Rechtskräftig ist dagegen das Urteil der Vorinstanz in Bezug auf die vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott. Damit bleibt weiter offen, ob Roßberg das Amt des Oberbürgermeisters fortführen kann. Roßberg war im September 2006 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Den Richterspruch gegen Roßbergs früheren Fluthilfekoordinator Rainer Sehm bestätigten die BGH-Richter weitgehend.
Nach BGH-Verbot
Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen
Nach dem vom Bundesgerichtshof (BGH) verhängten Verbot heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern dringen Sicherheitsexperten auf eine rasche Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser verdeckten Überprüfungen. Eine neue Rechtsgrundlage strebt auch Bayern an. Führende SPD-Politiker mahnten am Dienstag allerdings zur Sorgfalt. Links-Fraktionsvize Petra Pau und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnten verdeckte Online-Durchsuchungen entschieden ab.
Schäuble will rechtliche Grundlage
BGH untersagt heimliche Online-Durchsuchungen
Ermittlungsbehörden dürfen Computer von Verdächtigen nicht mittels einer Online-Durchsuchung heimlich ausspionieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein solcher Eingriff sei unzulässig, weil es an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehle. Eine Online-Durchsuchung greife "erheblich" in Grundrechte ein. Nach der Strafprozessordnung müsse eine Durchsuchung "offen" ausgeführt werden, heißt es in dem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte die rasche Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage.
"Sinnvolle Erledigung"
BGH will Einstellung eines Verfahrens in Wuppertaler Spendenaffäre
In der Wuppertaler Spendenaffäre will der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren gegen den früheren Vorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Wuppertal, Hermann-Josef Richter, einstellen. "Wir halten eine Einstellung nach § 153 a der Strafprozessordnung für eine sinnvolle Erledigung dieses Strafverfahrens", sagte der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats des BGH, Klaus Tolksdorf, am Donnerstag in der Revisionsverhandlung in Karlsruhe. Dazu sei aber die Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erforderlich. Der BGH will am 21. Dezember die Entscheidung bekannt geben.
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