bleiberecht
Bleiberecht und Integration
Neues Ausländerrecht in Kraft getreten
Die "Reform" des Ausländerrechts ist am 28. August in Kraft getreten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums enthält die Reform neben Regelungen zur "Bekämpfung" von Schein- und Zwangsehen, zur Stärkung der inneren Sicherheit, zur Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz zum Staatsangehörigkeitsrecht und zur Erleichterung des Zuzugs von Firmengründern vor allem eine Reihe von Maßnahmen, die die Integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft fördern. Das neue Zuwanderungsgesetz ermöglicht langjährig geduldeten Ausländern unter der Bedingung ein Bleiberecht, dass sie eine Arbeit nachweisen können. Mit dem Regelwerk wurden zum Teil aufenthalts- und asylrechtliche EU-Richtlinien umgesetzt. Migrantenverbände hatten das Gesetz insbesondere wegen der verschärften Regeln für den Ehegattennachzug heftig kritisiert.
Innenministerkonferenz am Wochenende
Das Aktionsbündnis "Hier geblieben!" für Bleiberecht demonstriert in Stuttgart
Ein breites Bündnis aus Kindern, Jugendlichen und Künstlern, unterstützt durch Kirchen, Gewerkschaften und Flüchtlingsorganisationen erwartet von der Innenministerkonferenz ein positives Votum für das Bleiberrecht. Es sei überfällig, die Situation der schon lang hier lebenden und geduldeten Flüchtlinge in ein Bleiberecht umzuwandeln und die Verletzung der UN-Kinderrechte in der Bundesrepublik Deutschland endlich zu beenden. Politik, die Integration verhindert, stehe Deutschland international nicht nur schlecht zu Gesicht, sondern hofiere die rechten Parteien und gefährde den demokratischen Rechtsstaat.
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