bundesweh
Freiherr-vom-Stein-Kaserne
Gericht bestätigt Entlassung eines Stabsunteroffiziers wegen Misshandlungen
Die fristlose Entlassung eines Stabsunteroffiziers aus der Bundeswehr im Zusammenhang mit Misshandlungsvorfällen in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster gerechtfertigt. Dies entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Das Gericht lehnte damit den von dem Stabsunteroffizier beantragten Eil-Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen die Entlassung ab. Dem Mann wird vorgeworfen, im August 2004 im Rahmen der Grundausbildung Rekruten bei einer nachgestellten Geiselnahme geohrfeigt oder gegen den Kopf beziehungsweise in den Magen getreten zu haben.
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