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datenschutz Nachrichten & Informationen

Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muss Straftat konkret benennen

"Mindestmaß an Darlegungsanforderungen"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für richterliche Durchsuchungs- und Abhörbeschlüsse präzisiert. Ermittlungsrichter müssten in den Beschlüssen die vermutete Straftat konkret benennen, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Das dem Beschuldigten angelastete Verhalten müsse so geschildert werden, das "alle wesentlichen Merkmale" des angenommenen Straftatbestandes erfüllt seien. Dieses "Mindestmaß an Darlegungsanforderungen" müsse erfüllt sein. Die Auflistung brauche allerdings "nicht so vollständig" zu sein wie in einer Anklage oder einem Urteil.

Verleger sehen Pressefreiheit durch Überwachungs-Entwurf gefährdet

Vorratsdatenspeicherung

Die Kritik an der geplanten europaweiten Speicherung aller Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten reißt nicht ab. Einen Tag vor der geplanten Beratung im Europaparlament warnte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, die Pläne würden den Informantenschutz untergraben und damit die Pressefreiheit gefährden. Informanten müssten befürchten, enttarnt zu werden. Doch gerade in Zeiten des Terrorismus, in der der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränke und geheim agiere, sei jede Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen. Am Wochenende hatten weitere Organisationen kritisiert, die Richtlinie stelle 450 Millionen EU-Bürger unter Generalverdacht. Sie warnten, dass einmal geschaffene technische Möglichkeiten über kurz oder lang Begehrlichkeiten weckten, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sie verwiesen als Beispiel auf die Forderungen, die eigentlich nur zur Maut-Erfassung gedachten Kameras auch zur Fahndung einzusetzen.

EU-Datenschutzbeauftragte gegen Speicherung aller Kommunikations-Daten

Kommissions-Entwurf abgelehnt

Die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten haben am Freitag den Vorschlag der EU-Kommission entschieden abgelehnt, sämtliche Kommunikationsdaten aller Einwohner Europas auf Vorrat zu speichern. Auf einer Sondersitzung in Brüssel sprachen sie sich gegen den Entwurf einer Richtlinie aus, die alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichten würde, sämtliche Verbindungs- und Standortdaten von Telefon, SMS, e-Mail, WWW-Surfen oder anderen Kommunikationsdiensten langfristig zu speichern. Eine solche obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greife in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein. "Die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten würden zum ersten Mal gezwungen, Milliarden von Telefon- und Internetdaten aller Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern", kritisierte der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Mit diesen Daten soll es möglich sein, Kommunikations- und Bewegungsprofile Verdächtiger zu erstellen. Kritiker halten die geplante Datenspeicherung jedoch für wirkungslos im Kampf gegen Terrorismus und Verbrechen, während hingegen die Bedrohung der Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers enorm sei. Jede Auswertung von Internetadressen beispielsweise könne etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzer verraten.

Entbürokratisierung oder Abbau des Datenschutzes

Bundesrat

Im Bundesrat wird derzeit ein Gesetzentwurf der unionsregierten Länder Hessen und Niedersachsen beraten, der das bisherige Bundesdatenschutzgesetz mit dem Ziel verändern soll, auch kleinere Betriebe und Unternehmen, die mehr als vier Arbeitnehmer für automatisierte Datenverarbeitung einsetzen, von der Meldepflicht und der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten freizustellen. Hierdurch solle ein Beitrag zur "Entbürokratisierung" und Senkung der Kosten in den Betrieben geleistet werden. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz vertritt demgegenüber die Auffassung, dass mit diesem Vorschlag der Grundrechtsschutz von Millionen von Beschäftigten und Verbrauchern durch eine geringere Kontrolldichte gefährdet würde.

Alle Horch- und Guck-Gesetze müssen auf den Prüfstand

Großer und kleiner Lauschangriff

Alle Gesetze mit heimlichen staatlichen Eingriffsrechten müssen auf den Prüfstand. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" hat auch auf sie Auswirkungen. Darüber waren sich bei einem Symposium des Bundesdatenschutzbeauftragten die anwesenden Vertreter von Wissenschaft und Politik einig. Betroffen davon sind nicht nur bundesrechtliche Vorschriften, sondern auch die Polizei- und Verfassungsschutzgesetze der Länder.

Schneller Widerspruch gegen Telefonnummer-Rückwärtssuche empfohlen

"Vorsicht Adressspionage"

Inhaber eines Telefonanschlusses sollen möglichst schnell Widerspruch gegen die Freigabe ihrer Telefonnummer und Adresse für die sogenannte Inverssuche einlegen. Das rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Denn künftig kann anhand einer Rufnummer der Name und die Adresse des zugehörigen Anschlusses bei der Auskunft erfragt werden, wenn der Inhaber dem nicht widerspricht. Betroffen von der Inverssuche sind alle Inhaber eines Telefonanschlusses, die einem Eintrag in gedruckten oder elektronischen öffentlichen Telefonverzeichnissen nicht widersprochen haben.

Datenübermittlung von Fluggästen gefährdet Datenschutz

Abkommen zwischen EU und USA

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) verurteilt die für die nächsten Tage angekündigte Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Flugpassagier- Daten an US-Sicherheitsbehörden. Diesem Abkommen hatten zuvor die EU-Kommission und der Rat der Außenminister gegen den Widerstand der Europaparlaments zugestimmt. Die Vereinbarung regelt die Weitergabe von bis zu 34 Einzelangaben über alle Flugpassagiere mit Ziel USA: Dazu gehören unter anderem: Buchungsdaten, Zahlungsdaten wie z.B. Kreditkartennummer, Angaben zum Gepäck, zur Flugroute, Begleitpersonen, Email, Adresse und Telefon.

Politiker und Bürgerrechtler fordern Augenmaß bei Sicherheit

Datenschutz Pfeiler der Demokratie

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz warnt vor einer maßlosen Ausweitung von Sicherheitskontrollen. "Daten nur um ihrer selbst willen zu sammeln, bringt nur Scheinsicherheit", sagte Wiefelspütz der Nachrichtenagentur ddp in Berlin. Nach den Terroranschlägen von Madrid seien "Handlungsstärke, Entschiedenheit und Augenmaß" gefragt. Bürgerrechtler kritisierten unterdessen Äußerungen eines Sprechers von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, der den Eindruck erweckt habe, dass gezielt jene, die den Datenschutz befürworten und bewahren wollen, als potentielle Sympathisanten von antidemokratischen Kräften gebrandmarkt werden sollen.

Spionage-System "Echelon" überwacht alles und jeden

Freie Verschlüsselungssoftware als Gegenmittel

Das Thema wird nur mit spitzen Fingern angefasst. Mit einem knappen "Ja" antwortete in Washington ein CIA-Vertreter auf die Frage, ob der US-Geheimdienst mit seinen "großen Ohren" mitunter auch deutsche Politiker, Wirtschaftler oder Forscher belauscht. Ansonsten: "No comment." Offiziell findet so etwas nicht statt. Es ist in Berlin jedoch kein Geheimnis, dass gerade Politiker von Fachleuten ständig überprüfen lassen, ob sie bespitzelt werden.

Datenschützer kritisieren "Verbrauchertäuschung" durch Schufa

Falsche und fehlende Informationen

Die Schufa bekommt wieder einmal Prügel von Datenschützern: "Nicht überall, wo "Verbraucherinformation" drauf steht, ist auch "Verbraucherinformation" drin", kritisiert die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) zwei Broschüren der Schufa-Holding. Die zwei "Verbraucherinformationen" zur Schufa allgemein und zum Score-Verfahren, enthielten "nicht einmal ansatzweise objektive Informationen". Dem DVD-Vorsitzenden Thilo Weichert trieb es bei der Lektüre die Zornesröte ins Gesicht: Enthalten seien falsche rechtliche Informationen, die Behauptung wissenschaftlicher Seriosität und die Verweigerung der grundlegendsten Verbraucherinformationen über die Schufa. Die DVD fordert die Schufa auf, "sich eines Besseren zu besinnen und endlich gegenüber den Datenschutzbehörden, der Verbrauchern und allgemein der Öffentlichkeit mit offenen Karten zu spielen".

Sensible Daten sind schlecht geschützt

Datenschutz Thema zur Bundestagswahl 2002

Im Herbst 1998 formulierten die Datenschutzbeauftragten Berlins, Brandenburgs, Bremens, Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins zehn Punkte für einen Politikwechsel zum wirksameren Schutz der Privatsphäre. In einer Pressemitteilung zur Bundestagswahl stellen sie fest, dass viele der damaligen Forderungen noch immer offen sind. So sei ein Grundrecht auf Datenschutz noch nicht im Grundgesetz verankert. Im Zuge der Terror-Prävention wurde sogar die Überwachung von Telekommunikation, Internet und Öffentlichen Plätzen verschärft.

Datenschutz Retrospektive I - Da frag ich mich doch..

Bundesdatenschutzbeauftragter | Regierungspläne zur Überwachung verfassungswidrig

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, warnt vor der umfassenden Überwachung des Internets. Er sei "entschieden dagegen", eine "technische Infrastruktur" dafür zu schaffen, sagte Jacob der "Leipziger Volkszeitung" (Montagausgabe). Eine derartige Überwachung stelle einen "unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Persönlichkeitsschutz" dar. Darüber hinaus liefe sie "den im Teledienste-Datenschutzgesetz und im Mediendienste-Staatsvertrag normierten Grundsätzen der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zuwider", kritisierte Jacob.

Neues Signaturgesetz in Kraft

E-Commerce

Das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" ist heute in Kraft getreten. Das neue Gesetz ermöglicht als Umsetzung einer EU-Richtlinie den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen und damit sicheren Datenverkehr und die Identifizierbarkeit des Kommunikationspartners. Dadurch wurde das Signaturgesetz von 1997 abgelöst. `Deutschland `_ war mit diesem Gesetz Vorreiter gewesen, wegen der hohen Sicherheitsanforderungen und dem damit verbundenen Aufwand konnte sich die digitale Signatur aber nicht durchsetzen. Die Neuregelung definiert die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Die erforderliche Anpassung der Formvorschriften insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll rasch folgen. Der entsprechende Regierungsentwurf wird derzeit im Bundesrat beraten.