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Oberlandesgericht Stuttgart
Bundesanwaltschaft muss nicht gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld ermitteln
Die Bundesanwaltschaft muss nicht gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere US-Offizielle wegen der Gefangenenmisshandlungen im irakischen US-Gefängnis Abu Ghraib ermitteln. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte jetzt eine entsprechende Entscheidung von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Dieser habe "bei richtiger Rechtsanwendung und Ausübung des ihm möglichen Ermessens gesetzesgemäß entschieden", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Antragsteller beriefen sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das am 30. Juni 2002 in Kraft trat. Demnach können Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord selbst dann in Deutschland verfolgt werden, wenn keine Deutschen beteiligt sind und die Tat nicht in der Bundesrepublik begangen wurde. Laut Nehm legitimiert dieses Weltrechtsprinzip aber keine uneingeschränkte Strafverfolgung. Er verwies auch auf den Grundsatz der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten.
Foltervorwürfe
Rumsfeld droht mit Absage seines Deutschlandbesuchs
US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld droht nach "Focus"-Informationen mit der Absage seiner Teilnahme an der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar. Wie das Nachrichtenmagazin am Sonntag vorab berichtete, ist die Anzeige einer US-Menschenrechtsorganisation bei der Bundesanwaltschaft gegen Rumsfeld und weitere US-Funktionäre Hintergrund der diplomatischen Attacke. Die Karlsruher Behörde könnte laut Völkerstrafgesetzbuch daraufhin wegen Foltervorwürfen im Irak gegen Rumsfeld ermitteln.
Folter in Abu Ghraib
US-Menschenrechtler stellen in Karlsruhe Strafanzeige gegen Rumsfeld
Eine US-Menschenrechtsorganisation hat bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen des Folterskandals im irakischen US-Gefängnis Abu Ghraib gestellt. Die Strafanzeige, die sich auch gegen den früheren US-Geheimdienstchef George Tenet und acht weitere Funktionäre von Militär und US-Regierung richtet, wurde am Dienstag eingereicht, wie die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke-Katrin Scheuten, sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau".
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