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drohnen Nachrichten & Informationen

Hobbyflug von Drohnen: nicht ohne Haftpflichtversicherung

Bei einem Unfall können hohe Schadenssummen entstehen

Bei einem Unfall können hohe Schadenssummen entstehen daher nicht ohne eine Haftpflichtversicherung Drohne fliegen!(VZ-RLP / 24.05.2018) Drohnen werden immer beliebter: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher lassen die kleinen Flugobjekte bei schönem Wetter starten – beispielsweise, um Fotos zu machen. Doch was passiert, wenn bei der Suche nach dem nächsten schönen Landschaftsbild ein hübsch angelegtes Rosenbeet zerstört oder schlimmer, ein Fußgänger verletzt wird? Auf den Hobbyflieger können schnell hohe Schadenssummen zukommen, die er privat begleichen muss. Bei großen Sach- und Personenschäden kann dies sogar zur Verschuldung führen. „Eine Drohnen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für das Fliegenlassen einer Drohne“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Nach aktueller Rechtslage müssen Halter von Drohnen sogar eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen.“

Drohnen Versicherung oder Haftpflichtversicherung - Das sollten Sie beachten!

Ratgeber Versicherung

Ratgeber Versicherung - wir zeigen was wichtig ist bei der Drohnen Versicherung. Es reicht nicht eine einfache Haftpflichtversicherung für diesen Fall.Viele Seiten im Internet bieten eine Drohnen Versicherung oder Haftpflichtversicherung an. Diese informieren Besitzer von Drohnen & Multicopter immer häufiger und zugleich immer eindringlich darüber, wie wichtig es ist, seinen Kopter direkt nach dem Kauf und damit vor dem ersten Flug richtig versichern zu lassen. Fragt man im Klientel der Kopterflieger herum, so wissen noch immer viele Drohnenpiloten nicht, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Multicopter besteht, sofern diese nicht offiziell als Spielzeug eingestuft sind. Sprechen wir von der besagten gesetzlich bindenden Drohnenversicherungspflicht, so ist stets von einer Haftpflichtversicherung für Drohnen die Rede.

Drohne mit Kamera – Luftbilder, die sich sehen lassen können

Gastbeitrag Mathias Sallinger Braunschweig

Luftbilder mit Drohnen schaffen eine zusätzlichen Mehrwert.Betrachtet man die Berichte in den Medien der letzten Jahre, kommen Drohnen schlecht weg. Immer wieder wird von Zwischenfällen berichtet, bei denen Drohnen anderen, bemannten Luftfahrzeugen zu nahe gekommen sein sollen. Das ist aber nur die eine, wenn auch unerfreuliche Seite der Medaille. Was wir selten bemerken ist, wie häufig Luftbilder, die sich sehen lassen können, oder auch ganze Filmsequenzen von Drohnen mit Kamera fotografiert oder gefilmt werden. Drohne mit Kamera statt eines ganzen Hubschraubers Musste man früher mit einem Hubschrauber aufsteigen, bestückt mit Kamera und Kameramann, so können heute Drohnen mit Kamera viele dieser Aufgaben und Aufnahmen übernehmen. Das kann in Dokumentarfilmen oder sogar großen Filmproduktionen kostengünstig genutzt werden. Dabei sind diese Aufnahmen meistens besser und actionreicher als die, die aus einem Hubschrauber gefilmt werden müssen.

Susanne Grabenhorst: Keine Kampfdrohnen für die Bundeswehr

INTERNATIONALE ÄCHTUNG BEWAFFNETER DROHNEN

Susanne Grabenhorst - INTERNATIONALE ÄCHTUNG BEWAFFNETER DROHNENAnlässlich der aktuellen Beschaffungsdebatte fordert die IPPNW-Vorsitzende Susanne Grabenhorst, bewaffnete Drohnen völkerrechtlich zu ächten. Sie appelliert an die Bundesregierung, ein Signal für internationale Rüstungskontrolle und Abrüstung zu setzen und auf den Ankauf bewaffneter oder nachträglich zu bewaffnender Drohnen grundsätzlich zu verzichten. Laut einer Studie von Medact (Britische IPPNW-Sektion) wurden in Pakistan, Somalia und Jemen seit 2001 zwischen 3.000-4.500 Menschen durch US-Drohnen getötet, darunter viele Zivilisten. Darüber hinaus sind die psychologischen Folgen der Kriegsführung mit Kampfdrohnen für die Betroffenen gravierend. Die Opfer der permanenten Überwachung beschreiben, dass sie in ständiger Angst leben und das Gefühl haben, zu keiner Zeit und an keinem Ort mehr sicher zu sein.

Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr

Internationaler Bann gefordert

Mit Besorgnis beobachtet die IPPNW die erneute Debatte um die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr. Die Ärzteorganisation verurteilt den Einsatz bewaffneter Drohnen als ein weiteres Mittel, die Hemmschwelle militärischen Einsatzes niedriger zu legen. Zudem lehnt sie extralegale Tötungen durch Kampfdrohnen ab. Die IPPNW unterstützt alle vernünftigen Stimmen, die den Beginn internationaler Verhandlungen fordern mit dem Ziel, diese Waffengattung und ihre drohende weitere Entwicklung zu autonomen Killermaschinen weltweit zu bannen.

Bewaffnete US-Drohnen: Stopp dem Joystick-Killing

Für die Kooperation für den Frieden

Aus Anlass seines Staatsbesuches in Berlin fordert der friedenspolitische Zusammenschluss von über 50 Organisationen, die Kooperation für den Frieden, an US-Präsident Obama gerichtet den Verzicht auf den Einsatz bewaffneter Drohnen. Zudem müsse die USA initiativ werden für einen internationalen Vertrag zum weltweiten Verbot dieser Waffe. Mit ihrer Rechtfertigung der Tötungseinsätze als legal öffneten die USA die Tür zu einer „Tötungskultur per Joystick“. Gegen die weltweite Proliferation dieser Un-Kultur stellt sich die Friedensbewegung. Alleine in diesem Jahr hat die Obama-Regierung laut dem „Bureau of Investigative Journalism“ 14 CIA-bewaffnete Drohnenangriffe in Pakistan mit bis zu 103 Todesopfern und bis zu 37 Verletzten gebilligt. Unter den Toten befinden sich mindestens vier Zivilisten und ein Kind.

Pakistan: Gerichtsurteil bestätigt Friedensbewegung

Einsatz von Kampfdrohnen völkerrechtswidrig

Gestern hat ein Gericht in Peschawar (Pakistan) festgestellt, dass US-amerikanische Drohnenangriffe in ihrem Land völkerrechtswidrig sind und ein Verbrechen darstellen. Zur Tragweite dieses Urteils äußerte sich ein Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag: Das Urteil des pakistanischen Gerichts verdient allergrößte Beachtung. Denn erstens wurden die seit Jahren praktizierten Drohnenangriffe der USA als grobe Verletzung des internationalen Rechts einschließlich des humanitären Kriegsvölkerrechts und als "Missachtung der staatlichen Souveränität Pakistans" gewertet. Zweitens wurde die pakistanische Regierung aufgefordert, diese Angriffe nicht länger zu tolerieren. Sollten die USA an ihrer Praxis festhalten, müsse Pakistan dazu übergehen, die US-Drohnen abzuschießen.