durchsuchung

Nachteile für Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte

Einigung auf heimliche Online-Durchsuchungen mit Richtervorbehalt

Union und SPD haben sich mit den Bundesländern auf eine entschärfte Fassung des umstrittenen BKA-Gesetzes geeinigt. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte am Mittwoch (3. Dezember) in Berlin, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe sich auf drei Änderungen verständigt. Er sei optimistisch, dass das Gesetz noch vor Jahresende stehe und 2009 in Kraft treten könne. Das Kabinett rief am Mittwoch den Vermittlungsausschuss an. Dieser müsste den Gesetzentwurf mit den Änderungen wieder an den Bundestag überweisen. Laut Oppermann verständigte sich die Bund-Länder-Runde darauf, dass eine heimliche Online-Durchsuchung auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden muss.

Online-Durchsuchungen möglich

Koalition einigt sich auf BKA-Gesetz

Die große Koalition hat bei den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr letzte Streitpunkte ausgeräumt. Nach langem Streit einigten sich Union und SPD auf einen gemeinsamen Entwurf für das BKA-Gesetz, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" und das ARD-Hauptstadtstudio übereinstimmend am Mittwoch berichteten. Die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer werde danach bis Ende 2020 befristet.

Erkenntnisse zur Effektivität wurde verschwiegen

Ex-Verfassungsrichter kritisiert Regierung wegen Online-Durchsuchung

Die Bundesregierung muss nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem ihre Erkenntnisse zur Effektivität neuer Überwachungsmaßnahmen stärker offen legen. "Es fällt auf, wie wenig belastbare Aussagen es über die Erfolge des Einsatzes neuer Überwachungsmittel gibt", sagte Hoffmann-Riem am Freitag (18. Juli) in Karlsruhe. Bei neuen Überwachungsinstrumenten wäre es hilfreich, wenn die Verantwortlichen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen "belastbare Befunde zugänglich machten und nicht 'mauerten'", sagte er.

Akustische und optische Überwachung von Wohnungen

Schäuble und Zypries wollen heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer

Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen weitestgehend verboten und in nur eng begrenztem Rahmen zugelassen. Jetzt haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf vorläufige Modalitäten zur Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer geeinigt. Über den Inhalt der Einigung ist bislang nicht viel zu erfahren. Nur so viel: Zur Installation von Spähprogrammen solle die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden. Und: Das Vorhaben stehe in Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Der frühere Bundesinnenminister Baum bleibt skeptisch: Er werde "am Ende des Gesetzgebungsprozesses" entscheiden, ob er noch einmal vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen müsse, kündigte er an. Baum hatte dort zu Jahresbeginn mit anderen Klägern gegen die nordrhein-westfälische Regelung zu Online-Durchsuchungen geklagt und Recht bekommen. Die Richter hatten die Ausspähung auf Baums Klage hin für grundgesetzwidrig erklärt und hohe Hürden für dieses Ermittlungsinstrument errichtet. Die SPD-Bundestagsfraktion meldete möglichen Widerstand an. Die Union warnte die SPD vor einer Bremserrolle. Die Opposition wandte sich gegen eine zu starken Überwachung der Bürger. Grund: Der Entwurf des BKA-Gesetzes sieht offenbar unter anderem auch eine akustische und optische Überwachung von Wohnungen vor.

Zypries & Schäuble

Bosbach rechnet mit rascher Einigung über Online-Durchsuchungen

Während der Chaos Computer Club das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so interpretiert, dass Online-Durchsuchungen in der Praxis fast ausgeschlossen sind, meint die Bundesregierung, sie könne das geplante BKA-Gesetz mit nur "marginalen" Änderungen zügig durchsetzen zu können. Unions-Bundestagsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) rechnet mit einer raschen Einigung der großen Koalition. "Die ersten Gespräche mit der SPD nach der Entscheidung des Gerichts waren sehr konstruktiv und sachlich", sagte Bosbach der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Ich bin optimistisch, dass es uns gelingen kann, das BKA-Gesetz im Bundestag bis zur Sommerpause zu verabschieden." Der bisherige Referentenentwurf müsse nur marginal geändert werden, sagte Bosbach. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wolle ebenso wie Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) jetzt ein rasches Ergebnis.

Computer kein rechtsfreier Raum

CDU-Präsidium stellt sich vor Schäubles Pläne für Online-Durchsuchung

Im Streit um Online-Durchsuchungen privater PC stellt sich die CDU-Führung uneingeschränkt vor Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). "Schäuble hat unsere volle Unterstützung", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am Montag nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin. Er betonte: "Der Computer darf kein rechtsfreier Raum in Deutschland sein", wenn es um die Terror-Bekämpfung gehe. Für die von der SPD scharf kritisierte Online-Durchsuchungen werde es allerdings "ganz strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen" geben.

Vertrauen in Mails staatlicher Stellen

Schäuble plant angeblich Online-Durchsuchungen mit gefälschten Behörden-Mails

Das Bundesinnenministerium will es der Polizei offenbar ermöglichen, mit Hilfe gefälschter Behörden-E-Mails Späh-Software auf den Computern von Terror-Verdächtigen zu installieren. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf ein internes Papier des Bundesinnenministeriums. Das "Versenden von E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde" könne "in begründeten Ausnahmefällen" zum Einsatz kommen, zitiert die Zeitung aus dem 22-seitigen Vermerk.

Schäuble will rechtliche Grundlage

BGH untersagt heimliche Online-Durchsuchungen

Ermittlungsbehörden dürfen Computer von Verdächtigen nicht mittels einer Online-Durchsuchung heimlich ausspionieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein solcher Eingriff sei unzulässig, weil es an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehle. Eine Online-Durchsuchung greife "erheblich" in Grundrechte ein. Nach der Strafprozessordnung müsse eine Durchsuchung "offen" ausgeführt werden, heißt es in dem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte die rasche Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage.

Polizei & Justiz

Bundesverfassungsgericht rügt willkürliche Durchsuchungen

Das Bundesverfassungsgericht hat Polizei und Justiz in ungewöhnlich scharfer Form zur Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen aufgefordert. In drei am Dienstag veröffentlichten Entscheidungen hoben die Karlsruher Richter teilweise willkürliche Durchsuchungsbeschlüsse auf und erklärten sie nachträglich für verfassungswidrig.