einigung

Einigungsvertrag

DDR-Verwaltungsakte sind grundsätzlich wirksam

DDR-Verwaltungsakte sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich wirksam. Sie könnten nur dann aufgehoben werden, wenn sie gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstießen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Eine entsprechende Regelung im Einigungsvertrag diene der Rechtssicherheit. Es habe davon abgesehen werden dürfen, "die 40-jährige Verwaltungspraxis der DDR am Maßstab der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aufzuarbeiten", betonte der Erste Senat. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz.