entsendegesetz

Mindestarbeitsbedingungengesetz

Zweites Mindestlohngesetz tritt am Dienstag in Kraft

Mindestlöhne sind künftig auch in Branchen mit geringer Tarifbindung möglich. Das dazu novellierte Mindestarbeitsbedingungengesetz tritt am Dienstag (28. April) in Kraft, wie Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am Montag mitteilte. Ein noch zu bildender Hauptausschuss soll zunächst prüfen, ob in einem Zweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne "notwendig" sind. Die Bundesregierung, Landesregierungen sowie die Spitzenverbände von Arbeitgeber und Arbeitnehmern können dazu Vorschläge machen. Ein Fachausschuss aus Vertretern des Wirtschaftszweigs kann dann die Höhe des Mindestlohns festlegen. Neben diesem Gesetz gibt es für Mindestlöhne das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent.

Zeitarbeit

Lohnuntergrenzen für Zeitarbeiter nicht über Entsendegesetz

Auch für Zeitarbeiter sollen künftig Mindestlöhne gelten. Die Koalitionsspitzen haben die Einführung von Lohnuntergrenzen in dem Bereich im Grundsatz vereinbart, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag (13. Januar) in Berlin sagte. Allerdings werde die Branche nicht in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen, so Merkel. Vielmehr werde die sehr hohe Tarifbindung in der Branche und die Tarifautonomie respektiert und das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz angewendet. Dieses Gesetz soll unter anderem die Gleichstellung von Leiharbeitern in Betrieben regeln.

Mindestlohn

Wachgewerbe beantragt Aufnahme in das Entsendegesetz

Nach den Zeitarbeitern, Forstdienstleistern und Großwäschereien beantragen nun auch die Wach- und Sicherheitskräfte verbindliche Mindestlöhne. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS), Wolfgang Waschulewski, kündigte am 27. März an, den Antrag auf Aufnahme in das Entsendegesetz noch am selben Tag beim Bundesarbeitsministerium zu stellen. Die Branche folgte damit einem Aufruf von Ressortchef Olaf Scholz (SPD), wonach interessierte Wirtschaftszweige sich bis 31. März melden sollen.

"Verkrustete Strukturen"

Wirtschaftsinstitut DIW gegen Ausweitung des Entsendegesetzes

Der "Arbeitsmarktexperte" des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Karl Brenke, kritisierte die geplante Ausweitung des Entsendegesetzes zum Schutz vor Lohndumping. "Jedes Unternehmen in der Branche muss dann diesen Mindestlohn zahlen", sagte Brenke der "Berliner Zeitung". Für viele Firmen bedeute das "steigende Kosten". Dadurch stiegen die Preise für die Verbraucher, die wiederum weniger kauften. Die Kehrseite ist allerdings, dass Arbeitnehmer, die mehr verdienen, nicht nur möglicherweise der Armut entgehen, sondern auch mehr kaufen können. Diesen naheliegenden gegenteiligen Effekt erwähnte der Arbeitsmarktexperte Brenke allerdings nicht.

Entsendegesetz

DGB fordert Gesetzesänderung gegen Sozialdumping und Niedriglohnsektoren

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der Bundesregierung ein konsequentes Vorgehen gegen Sozialdumping und eine Verdrängung sozialversicherter Beschäftigter durch Billig-Kräfte. Unabhängig von der Debatte um die EU-Dienstleistungsrichtlinie solle die Regierung den Geltungsbereich des Entsendegesetzes ausdehnen, sagte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer der "Berliner Zeitung".