freispruch

Recht auf freie Meinungsäußerung

Freispruch im Prozess um Blockade von Urantransport

Im Prozess um die Blockade eines Urantransports hat das Amtsgericht Steinfurt die angeklagte französische Umweltaktivistin am Donnerstag freigesprochen. Die Anti-Atomkraft-Aktivistin habe mit ihrer Aktion über einem Gleisbett bei Münster im Januar 2008 weder eine Nötigung noch eine Ordnungswidrigkeit begangen, urteilte das Gericht einem Sprecher zufolge. Das Gericht sah den Angaben zufolge das Recht auf freie Meinungsäußerung der Aktivistin durch kein einschlägiges Gesetz eingeschränkt.