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Gaspreiserhöhung

Gasunternehmen versuchen Billigkeitsforderung zu umgehen

Die deutschen Gasversorger versuchen offenbar ihren Kunden den Nachweis der sogenannten "Billigkeit" ihrer Gaspreiserhöhungen zu verweigern. Laut Auskünften der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein scheine bundesweit "auf breiter Front" große Einigkeit unter den Gasversorgern zu herrschen. So sei der Verbraucherzentrale auch nach Gesprächen mit Verbraucherzentralen der anderer Bundesländer kein einziger Fall bekannt, in dem der Aufforderung zum Nachweis der Billigkeit nachgekommen wäre. Viele Kunden fühlten sich von ihren Gasversorgern überhaupt nicht ernst genommen und seien verärgert über deren Verhalten. Der Nachweis der Billigkeit bei einseitigen Preiserhöhungen ist nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Recht des Verbrauchers. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sah es im Falle der Preiserhöhungen beim größten deutschen Gasimporteur Ruhrgas schon im Oktober als erwiesen an, dass diese nicht zur Kostendeckung sondern zur Gewinnsteigerung dienten.