generalbundesanwalt

Schröder straffrei

Führen eines Angriffskrieges laut Generalbundesanwalt nicht strafbar

Nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist nach deutschem Recht strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalbundesanwalt in seiner Antwort auf eine Strafanzeige von Friedensorganisationen gegen den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und andere Politiker. Weil der Angriffskrieg selbst nicht strafbar sei, sei auch "die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar", heißt es in dem ngo-online vorliegenden Schreiben. Die Friedensorganisationen bezeichneten die Entscheidung als "hanebüchene Rechtsauffassung". Die Bundesanwaltschaft begebe sich in offenen Gegensatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Gehorsamsverweigerung eines Bundeswehr-Majors im Juni 2005. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass schwere völkerrechtswidrige Bedenken gegen den Irak-Krieg und die Unterstützung desselben durch die Bundesregierung bestehen.

Generalbundesanwalt Nehm erhebt Anklage

Mitglieder der Skinhead-Band "Landser" vor Gericht

Drei Mitglieder und ein mutmaßlicher Kontaktmann der Berliner Skinhead-Band "Landser" müssen sich demnächst vor dem Kammergericht Berlin verantworten. Generalbundesanwalt Kay Nehm erhob bereits am 9. September Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit. Die drei Bandmitglieder sollen durch die Verbreitung ihrer CDs in volksverhetzender Weise zu Hass und Gewalt gegen Ausländer, Juden und politische Andersdenkende aufgestachelt haben. Außerdem wird den drei Angeschuldigten vorgeworfen, zu rechtswidrigen Taten aufgefordert und die Bundesrepublik und ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft und verächtlich gemacht zu haben.

Explosion auf Djerba

Generalbundesanwalt Nehm übernimmt Ermittlungen

Generalbundesanwalt Kay Nehm übernimmt die Ermittlungen im Fall der Explosionskatastrophe auf der tunesischen Ferieninsel Djerba. Das bestätigte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke-Katrin Scheuten in Karlsruhe. Nehm habe das Verfahren bereits am Samstag von der Staatsanwaltschaft Heilbronn in seine Zuständigkeit übernommen. Scheuten bestätigte damit einen vorab verbreiteten Bericht der "Stuttgarter Zeitung", die am Dienstag erscheint.

Ermittlungen

Generalbundesanwalt lässt Verdächtigen wieder frei

Die Bundesanwaltschaft hat einen am Donnerstag im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA festgenommenen Mann wieder freigelassen. Der Mann sei um Mitternacht wieder auf freien Fuß gesetzt worden, bestätigte die Sprecherin der Behörde in Karlsruhe. Er habe keinerlei Verbindung zu den Anschlägen in den USA. Der Mann war am Donnerstag bei der Durchsuchung mehrerer Wohnungen in Hamburg festgenommen worden.