gesundheitskarte
Datenschutz
Milliardenprojekt Gesundheitskarte verzögert sich offenbar weiter
Das Milliardenprojekt elektronische Gesundheitskarte verzögert sich weiter. Nach Informationen des "Hamburger Abendblatts" gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und den Krankenkassen über die Fotos der Versicherten auf der Karte. Dem Bericht zufolge prüfen die Krankenkassen nicht, ob die Fotos tatsächlich die Versicherten zeigen oder andere Personen. "Patienten sind nicht absolut zweifelsfrei identifizierbar. Systematischer Missbrauch ist möglich", heißt es in einem Gutachten, wie die Zeitung schreibt.
"Unwürdige Salami-Taktik"
Ärzteorganisation IPPNW kritisiert Elektronische Gesundheitskarte
Die Ärzteorganisation IPPNW kritisiert die am 12. Dezember 2008 durchgeführte Erst-Installation eines Lesegerätes im nordrhein-westfälischen Düren für die neue "elektronische Gesundheitskarte". IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim empfiehlt den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, "dem Beispiel der Bremer Hausärzte zu folgen und die Anschaffung von Lesegeräten für diese aus datenschutzrechtlichen Gründen hochgefährliche Technologie abzulehnen." Es gebe keine rechtliche Handhabe, die Installation der neuen Lesegeräte in den Praxen zu erzwingen, meint Jochheim.
"Aus datenschutzrechtlichen Gründen zu hinterfragen"
Zahnärzte halten elektronische Gesundheitskarte für sinnlos
Die Berliner Zahnärzte halten die geplante elektronische Gesundheitskarte für sinnlos. Die Gesundheitskarte sei aus datenschutzrechtlichen Gründen zu hinterfragen und habe für Zahnärzte nur sehr eingeschränkten Nutzen, teilte am Donnerstag (4. September) die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin mit. Die KZV halte die Karte daher "schlichtweg für unnötig". Seit Jahren werde an der elektronischen Gesundheitskarte getüftelt - mit blamablen Ergebnissen, meint die Ärztevereinigung.
"Vom Sozialstaat zum Kontrollstaat"
Ärzte und Bürgerrechtler protestieren gegen elektronische Gesundheitskarte
Die Ärzteorganisation IPPNW und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin am 16. Mai 8500 Protestunterschriften gegen die elektronische Gesundheitskarte übergeben. Nach Ansicht von IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim verletzt die geplante Chipkarte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch sei die ärztliche Schweigepflicht "in gravierender Weise bedroht". Die elektronische Gesundheitskarte sei "ein weiterer Baustein im Übergang vom Sozialstaat zum Kontrollstaat". Die zentrale Speicherung sämtlicher Gesundheitsdaten ermögliche die Überwachung sowohl der Behandlungsmethoden der Ärzte als auch der Lebensführung der Patienten. Das Arzt-Patienten-Verhältnis werde durch den Aufbau einer zentralen Gesundheitstelematikinfrastruktur schwer beschädigt, da die ärztliche Schweigepflicht in gravierender Weise bedroht sei. Zunächst würden die KassenpatientInnen schleichend auf eine "schöne neue Welt" der zentralen Datenspeicherung eingestimmt. Das Ministerium wies die Bedenken als nicht stichhaltig zurück.
"Akzeptanzmanagement"
Kritik an elektronischer Gesundheitskarte
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisierte erneut die elektronische Gesundheitskarte und will mit einer Unterschriftenaktion Druck machen. Die elektronische Gesundheitskarte solle in Kombination mit einem "Heilberufsausweis" den Zugriff auf ein Computernetzwerk ermöglichen, in welchem die Daten der Patienten - also der Bürgerinnen und Bürger - "zentral gespeichert werden", kritisiert das Grundrechtekomitee.
Arzneimittel-Dokumentation
Ministerium macht Druck bei elektronischer Gesundheitskarte
Das Gesundheitsministerium will bei den Tests zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte keine weiteren Verzögerungen mehr in Kauf nehmen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) warf am Dienstag der Selbstverwaltung der Krankenversicherung vor, die erforderlichen Beschlüsse nicht umzusetzen und sich untereinander zu blockieren. Das Ministerium habe daher die Weisungsbefugnis über die für die Testphase notwendigen Festlegungen, wie Testregionen und konkrete Ausgestaltungen der Karten und Karten-Leser, übernommen. Die Karte soll zunächst die Ausstellung eines elektronischen Rezepts ermöglichen und die Patientendaten enthalten. Für die Patienten - vorläufig - freiwillig sei die Speicherung von Notfalldaten sowie die Dokumentation eingenommener Arzneimittel.
Zwei-Drittel-Mehrheit
Kassen sichern sich bei elektronischer "Gesundheitskarte" mehr Einfluss
Krankenkassen, Ärzte- und Apothekerverbände haben sich nach einem Pressebericht darauf geeinigt, Entscheidungen über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte künftig mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu treffen. Sie kippen damit das Einstimmigkeitsprinzip, das die Entwicklung des Vorzeigeprojekts Gesundheitskarte in den vergangenen Monaten verzögert hatte, berichtet die "Financial Times Deutschland". Ein Rahmenvertrag über die Gründung einer Projektgesellschaft liege derzeit dem Gesundheitsministerium zur Prüfung vor. Ende kommender Woche wollten die Verbände die Einigung unterzeichnen, schreibt das Blatt unter Berufung auf Kreise der Selbstverwaltung. Dann könnten Kassen und Ärzte ihre Standpunkte im Konfliktfall auch gegen den Einspruch kleinerer Verbände wie Apotheker oder Zahnärzte durchsetzen.
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