grundrechte
Nazis raus
Dresden 2012 - Demonstrationen und Blockaden möglich
Sowohl am Montag, 13. Februar 2012, als auch Samstag, 18. Februar 2012, waren in diesem Jahr ungehinderte Versammlungen und Blockaden in Dresden möglich. Dies ist erst vor dem Hintergrund der letzten Jahre, insbesondere der Ereignisse im letzten Jahr, eine besondere Erfahrung. Im Herbst letzten Jahres haben wir vom Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Untersuchungskommission initiiert, um die Vorgänge um den 19. Februar 2011 aufzuklären und demokratisch-menschenrechtlich zu bewerten. Den Bericht haben wir Anfang Februar veröffentlicht. Das zentrale Ergebnis ist, dass die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Dresden 2011 nicht geachtet wurden (www.grundrechtkomitee.de). Auch deswegen haben wir dieses Jahr die Demonstrationen am 13. und 18. Februar beobachtet.
Für Grundrechte kämpfen
Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
Die "Untersuchungskommission 19. Februar" hat heute in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verfasser hoben zusammenfassend hervor:
Protest - Liga für Menschenrechte
Polizeiliche Gewalt in Dessau
Im Rahmen einer Gedenkdemonstration an den Tod Oury Jallohs, der sieben Jahre zuvor im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannte, wurden die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit zahlreicher Bürgerinnen und Bürger von der Polizei massiv verletzt. Unter dem willkürlichen Vorwand, es sei gerichtlich verboten, das Motto „Oury Jalloh – das war Mord“ in die Öffentlichkeit zu transportieren, hatte sich die Polizeidirektion grundrechtswidrig die Möglichkeit verschafft, gewaltsam in die friedliche Versammlung einzugreifen. Gleich zu Beginn der Demonstration wurden Teilnehmer und Teilnehmerinnen von der Polizei verletzt. Darunter die Initiatoren der Demonstration und der Versammlungsleiter Mouctar Bah. Im Anschluss an die friedlich verlaufene Demonstration wurden die nach Berlin zurückkehrenden Vorstandsmitglieder der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh von in der Eingangshallte wartenden Polizeibeamten erkennungsdienstlich kontrolliert, körperlich angegriffen und verletzt. Mouctar Bah wurde bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert.
9/11: Die Gewaltspirale durchbrechen!
9/11: Nine Eleven - Netzwerk Friedenskooperative erinnert
Das Netzwerk Friedenskooperative erinnert zum Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001 an eine damals von vielen Friedensorganisationen und zehntausenden Menschen in Deutschland unterzeichnete Erklärung, die Solidarität mit den Opfern und Angehörigen ausdrückte, aber auch dringlich vor den zu erwartenden militärischen Reaktionen und einer "Eskalation der Gewaltspirale" warnte.
Asyl-Verweigerung für US-Deserteur ist grundgesetzwidrig!
Asylantrag des US-Soldaten André Shepherd abgelehnt
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Asylantrag des US-Soldaten André Shepherd abgelehnt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hält diese Asyl-Verweigerung für grund- und menschenrechtswidrig. Die Entscheidung widerspricht dem Grundrechtsanspruch auf Asyl für politische Verfolgte. André Shepherd hat eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst in der US-Armee getroffen, da diese einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak geführt hat, in den der jetzige Deserteur verwickelt war. Die Erklärung des Bundesamtes hebt in der Begründung für die Asyl-Ablehnung darauf ab, dass Shepherd nach 2007 nicht mehr in konkrete Kriegsverbrechen hätte verwickelt werden können, zumal er „nur“ als Hubschraubermechaniker tätig gewesen sei.
Biblis wird umzingelt
Roland Koch will Anti-Atom-Demo verteuern
Mit mehreren tausend Demonstranten möchte die Anti-Atom-Bewegung am kommenden Samstag (24. April) das RWE-Atomkraftwerk Biblis "umzingeln". Die Veranstalter der Anti-Atomkraft-Demo sollen nach dem Willen der Gemeinde Biblis für den Einsatz von Sanitätern mehrere tausend Euro zahlen. Sie sehen dadurch das Demonstrationsrecht in Gefahr. Mit einem gerichtlichen Eilantrag wenden sie sich nun gegen die Forderung der Gemeinde. Noch nie in der Geschichte der Anti-Atom-Bewegung gab es eine vergleichbare Kosten-Auflage. Besonders pikant: Die Gemeinde handelt auf Empfehlung der hessischen Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU).
Bekenntnis der EU zu sozialen Grundrechten
Linke und DGB wollen Vorrang des Sozialen vor Freiheiten des Marktes
Die Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern ein klares Bekenntnis zu sozialen Grundrechten im europäischen Vertragswerk. In einem gemeinsamen Positionspapier plädieren sie für die Einführung einer "sozialen Fortschrittsklausel" in den europäischen Verträgen. Damit solle sozialen Grundrechten Vorrang vor Freiheiten des Marktes gewährt werden, sagte DGB-Chef Michael Sommer am Dienstag (2. Juni). Die Linke und der DGB kritisieren die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Viking, Laval, Rüffert, Kommission/Luxemburg), da sie ihres Erachtens die Freiheit von Unternehmen über die sozialen Grundrechte stellen. "Der EuGH schränkte das Streikrecht (Urteile "Viking" und "Laval") ein, erklärte die Anforderungen der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen für rechtswidrig ("Rüffert"-Urteil) und setzte elementares Arbeitsrecht in Luxemburg außer Kraft. All diese Urteile beschränken die Rechte der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die in der Entsenderichtlinie festgelegten Rechte", so der DGB.
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bayerns Versammlungsgesetz wird entschärft
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird das bayerische Versammlungsgesetz gelockert. Das Landeskabinett beschloss am Dienstag (12. Mai) einen entsprechenden Entwurf, auf den sich die Koalitionsfraktionen von CSU und FDP geeinigt hatten. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) äußerte sich zufrieden mit den Änderungen. SPD und Grüne in Bayern bewerteten den Gesetzentwurf zwar als "Schritt in die richtige Richtung", kritisierten aber, die Entschärfungen reichten nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes einstweilen außer Kraft gesetzt.
Zentralrat der Juden empört
Ex-Verfassungsrichter gegen Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat mit kritischen Äußerungen zur Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung Empörung beim Zentralrat der Juden in Deutschland hervorgerufen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, sagte Hoffmann-Riem in Berlin: "Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen." Hoffmann-Riem gehörte von 1999 bis März 2008 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Der 68-jährige Jurist äußerte sich am Dienstagabend im Anschluss an einen Vortrag zur "Versammlungsfreiheit auch für Rechtsradikale - Kapitulation des Rechtsstaates?" im Wissenschaftszentrum Berlin.
"Recht auf Lohndumping"
Bsirske sieht soziale Grundrechte durch EuGH gefährdet
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht die sozialen Grundrechte in Deutschland und der EU durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Gefahr. "Die jüngste Rechtsetzungspraxis des EuGH zeigt unmissverständlich, wie dringend notwendig es ist, die soziale Dimension des europäischen Integrationsprozesses zurückzugewinnen", zitierte die "Berliner Zeitung" aus einem Brief des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). So hatten die EuGH-Richter Anfang April das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen für unwirksam erklärt, das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Unternehmen Tariftreue verlangte. Bsirske kritisierte: "Diese Spruchpraxis steht in direktem Widerspruch zur Rechtsprechung unseres Bundesverfassungsgerichts."
"Vom Sozialstaat zum Kontrollstaat"
Ärzte und Bürgerrechtler protestieren gegen elektronische Gesundheitskarte
Die Ärzteorganisation IPPNW und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin am 16. Mai 8500 Protestunterschriften gegen die elektronische Gesundheitskarte übergeben. Nach Ansicht von IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim verletzt die geplante Chipkarte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch sei die ärztliche Schweigepflicht "in gravierender Weise bedroht". Die elektronische Gesundheitskarte sei "ein weiterer Baustein im Übergang vom Sozialstaat zum Kontrollstaat". Die zentrale Speicherung sämtlicher Gesundheitsdaten ermögliche die Überwachung sowohl der Behandlungsmethoden der Ärzte als auch der Lebensführung der Patienten. Das Arzt-Patienten-Verhältnis werde durch den Aufbau einer zentralen Gesundheitstelematikinfrastruktur schwer beschädigt, da die ärztliche Schweigepflicht in gravierender Weise bedroht sei. Zunächst würden die KassenpatientInnen schleichend auf eine "schöne neue Welt" der zentralen Datenspeicherung eingestimmt. Das Ministerium wies die Bedenken als nicht stichhaltig zurück.
"Grundrechte-Reports 2008"
Burkhard Hirsch beklagt "Herumfummelei" an der Verfassung
Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) beklagt ein Ausufern staatlichen Sicherheitsdenkens auf Kosten der Grundrechte. "Die Herumfummelei an unserer Verfassung und unseren Grundrechten muss aufhören", sagte Hirsch am 8. Mai bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports 2008" in Karlsruhe. Hirsch sprach von einer "innenpolitischen Aufrüstung sondergleichen", mit der die Belastbarkeit des Grundgesetzes erprobt werde. Er habe immer mehr den Eindruck, "dass die Beschwörung der Gefahren des Terrorismus benutzt wird, um all das durchzusetzen, was man immer schon wollte". Absolute Sicherheit gebe es aber nicht einmal in einem totalitären Staat, betonte der FDP-Politiker und fügte hinzu: "Absolute Sicherheit gibt es nur auf dem Friedhof."
Zügige Ratifizierung geplant
Europa soll mit Reformvertrag sehr viel besser funktionieren
Die Einigung des Lissaboner EU-Gipfels auf einen Reformvertrag ist bei deutschen Politikern überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Mit dem Vertragswerk, das an die Stelle der ursprünglich geplanten, jedoch von den Bevölkerungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnten Verfassung treten soll, habe die Europäische Union nach monatelangen Verhandlungen ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach nach den rund siebenstündigen Abschlussverhandlungen in Lissabon von einem "großen politischen Erfolg" und fügte hinzu: "Jetzt wird Europa sehr viel besser funktionieren." Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) betonte, die Bundesrepublik wolle mit einer zügigen Ratifizierung ein Signal setzen: "Deutschland sollte den Ehrgeiz haben, zu den ersten zu gehören." Massive Kritik kam vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac.
Verurteilung im Sitzblockade-Prozess
Deutsches Gericht empfiehlt angeblich Reflexionen über den "Gerechten Krieg"
Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte am 31. August 2007 die Studentin Franziska Senze aus Münster zu einer Geldbuße von 100 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Senze hatte sich am 28. März 2003 an einer Sitzblockade der Friedensbewegung gegen den Irak-Krieg vor der US-Airbase Frankfurt beteiligt. Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten Uneinsichtigkeit vor. Nach Darstellung des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Netzwerks Friedenskooperative rügte der Vorsitzende Amtsrichter, dass die Angeklagte ihre Meinung zur Völkerrechtswidrigkeit des Krieges absolut setze. Sie sollte überlegen, ob es nicht auch "Gerechte Kriege" geben könne.
"Keine aggressive Militärmacht"
Bundesregierung widerspricht Kritik an EU-Verfassung
Die EU-Verfassung ist durch das "Nein" der Franzosen und Niederländer förmlich gescheitert. Dennoch braucht Europa nach Auffassung der deutschen Bundesregierung "einen Fahrplan, wie der Verfassungsprozess weiter gehen kann". Wegen der anhaltenden Widerstände in den Bevölkerungen und anlässlich des EU-Gipfels setzt sich die Bundesregierung jetzt mit der Kritik an der EU-Verfassung auseinander. Weder gebe es ein Demokratiedefizit noch sei Deutschland unterrepräsentiert, meint die Regierung. Außerdem werde die EU keineswegs zu einer "aggressiven Militärmacht". Und durch die EU-Verfassung werde auch die soziale Marktwirtschaft nicht abgeschafft.
"Militärische Aufstandsbekämpfung"
Staatsrechtler hält G8-"Tornado"-Einsatz für bedenklich
Der Staatsrechtler Ulrich Battis hat den Einsatz von "Tornado"-Aufklärungsflugzeugen der Bundeswehr zur Absicherung des G8-Gipfels von Heiligendamm kritisiert und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das sei nicht nur "politisch dumm oder instinktlos", sagte der Professor an der Berliner Humboldt-Universität der "Netzeitung". Seines Erachtens seien auch die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten. So seien "schon ein paar Klimmzüge nötig", um den "Tornado"-Einsatz als Amtshilfe unter Verweis auf Grundgesetzartikel 35 zu rechtfertigen. Dieser erlaubt Amtshilfe der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen.
"Gezielte Faustschläge"
Anwaltlicher Notdienst kritisiert Polizeieinsatz bei G8-Gipfel
Der Anwaltliche Notdienst hat das Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten während des G8-Gipfels in Heiligendamm in scharfer Form kritisiert. Die Beamten seien während der Demonstrationen "in völlig unbeteiligte Personengruppen wüst hineingegangen", sagte der Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff am 12. Juni in Berlin. Polizisten hätten friedliche Demonstranten mit gezielten Faustschlägen attackiert. Die von der "G8-Sonderpolizeibehörde Kavala" angekündigte deeskalierende Strategie sei zu keinem Zeitpunkt erkennbar gewesen.
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken
Demo-Verbot rund um Heiligendamm bleibt bestehen
Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht wies am 6. Juni den Eilantrag von Organisatoren eines geplanten Sternmarsches ab. Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad. Angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.
Hintergrund
Karlsruher Brokdorf-Beschluss gilt als Leitentscheidung zum Demonstrationsrecht
Dem Bundesverfassungsgericht liegen mittlerweile mehrere Verfassungsbeschwerden von Globalisierungsgegnern gegen die Demonstrationseinschränkungen beim G8-Gipfel vor. Als Leitentscheidung des Verfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit gilt der so genannte Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985 (AZ: 1 BvR 233, 341/81). Damals erklärte das Gericht ein pauschales Demonstrationsverbot gegen das geplante Atomkraftwerk in Brokdorf für verfassungswidrig. Das Verbot war erlassen worden, weil die Sicherheitsbehörden vermutet hatten, dass militante AKW-Gegner den Bauplatz des Kernkraftwerks besetzen könnten.
Androhung staatlicher Gewalt
Polizei kündigt niedrige Eingriffsschwelle bei Gewalt an
Kurz vor Beginn des G8-Gipfels in Heiligendamm hat die Polizei eine niedriger Eingriffsschwelle angekündigt. Zwar halte man an der Deeskalation fest. "Aber es ist natürlich klar, dass wir eine niedrige Eintrittsschwelle haben, wenn es um Gewaltstraftaten geht", sagte der Polizeisprecher Axel Falkenberg vom Planungsstab "Kavala" am 5. Juni im ZDF-"Morgenmagazin". "Die entsprechenden Techniken sind sofort da", Maßnahmen würden "sofort" ergriffen. Gipfelgegner kündigten unterdessen an, im Rahmen einer geplanten Blockade auf mögliche "Polizeigewalt" nicht mit "Gegengewalt" zu reagieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft kündigte einen möglichen Einsatz von Schusswaffen an. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 5. Juni die Beschränkung von zwei Demonstrationen auf lediglich 50 beziehungsweise 15 Teilnehmer.
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