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grundrechte Nachrichten & Informationen

"Leugnen des Völkermords" in Jugoslawien soll unter Strafe gestellt werden

Meinungsfreiheit

Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt.

Kulturrat für Ausnahmen bei EU-Dienstleistungsrichtlinie

Gegen Privatisierung der Kultur

Der Deutsche Kulturrat warnt vor der Umsetzung der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie und fordert eine Ausnahmeregelung für den Kunst-, Kultur- und Medienbereich einschließlich des Films. Der Kulturbereich müsse von der Richtlinie ausgeschlossen werden, sagte Kulturrat-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Montag in Berlin. Es sei zu befürchten, dass ansonsten die bestehenden Qualitäts- und Sozialstandards unterlaufen werden könnten. Der Kulturrat kritisiert, dass in der geplanten Richtlinie Dienstleistungen des Bildungs- und Kulturbereiches, der audiovisuellen Medien und Dienstleistungen der Gebietskörperschaften, insbesondere der Kommunen, "wie Waren angesehen werden" und damit "in vollem Umfang den Marktgesetzen unterliegen, ohne dass ihr besondere Charakter oder ihr gesellschaftlicher Nutzen berücksichtigt würden".

Sitzdemonstration vor Airbase war keine Nötigung

Landgericht Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt hat am 15. September 2004 entschieden, dass der Nötigungsvorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Irak-Kriegsgegner nicht haltbar sei. Zwei Angeklagte waren von Amtsrichterin Wild wegen Nötigung zu einer vorbehaltenen Geldstrafe (20/25 Tagessätze) auf zwei Jahre Bewährung sowie zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das Landgericht hob diese Verurteilungen nun auf und sah lediglich einen geringfügigen Verstoß gegen das Versammlungsrecht gegeben.

Demonstrationsrecht bleibt vor Gericht weiter eingeschränkt

Castor-Proteste

Obwohl Bezirksregierung Lüneburg und Polizei in Zusammenhang mit CASTOR-Transporten reihenweise fehlerhafte und nicht nachvollziehbare Gewaltprognosen zur Begründung eines weitreichenden Versammlungsverbots im Rahmen einer "Allgemeinverfügung" heranziehen, ist dies vor Gericht faktisch nicht beklagbar. In einer Entscheidung hat am 2. 9. 04 das Verwaltungsgericht Lüneburg im Hauptverfahren die Klagen der "BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg" und von X-Tausendmalquer gegen die Allgemeinverfügungen aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 abgewiesen.

Nationaler Ethikrat soll Würde des Menschen verteidigen

Keine Patente auf Leben

Mit einer Tiefkühltruhe voller Babypuppen protestiert Greenpeace heute in Berlin gegen ein europäisches Patent auf menschliche Embryonen. Das im November 2003 erteilte Patent (EP 1121015) kann sowohl im Rahmen der künstlichen Befruchtung, als auch zum Klonen menschlicher Embryonen genutzt werden. Da heute der Nationale Ethikrat beraten will, ob das Klonen menschlicher Embryonen und Patente auf Leben nach seiner Sicht zulässig sein dürfen, übergaben Greenpeace-Aktivisten dem Vorsitzenden des Rates, Professor Spiros Simitis, ihren Antrag auf Widerruf des Patentes. Greenpeace fordert den Ethikrat auf, Position gegen Patente auf Menschen, Tiere und Pflanzen zu beziehen.

Gericht erlaubt Ehrung von Wehrmachtsdeserteuren in Berlin

Demo nur 280 Meter entfernt vom Gelöbnis

Auch am 60. Jahrestag des gescheiterten Attatentats auf Hitler dürfen Militärgegner gegen das öffentliche Gelöbnis in Berlin protestieren. Das Verwaltungsgericht erlaubte am Montag die geplante Kundgebung zu Ehren der Wehrmachtsdeserteure, die um 12:30 Uhr statt wie geplant eine Stunde früher stattfindet. Für 12:00 Uhr ist die Feierstunde der Bundesregierung angesetzt. Das Bezirksamt Mitte hatte die Ehrung mit Verweis auf eine Sondernutzungserlaubnis für die Bundeswehr verboten. Die Demonstration gegen das Gelöbnis, die um 17:00 Uhr am Bahnhof Friedrichstraße beginnt, muss dagegen etwa 280 Meter vom Ort des Gelöbnisses entfernt enden. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte die Verbote. Es sei offensichtlich, dass jede Kritik am nationalen Mythos 20. Juli ebenso wie der Widerstand Zehntausender, die sich dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht konsequent verweigert haben, ausgeblendet werden solle.

FIAN fordert Aufklärung und schnellere Landreform

Verhaftung und Folter von Landlosen in Südafrika

Menschenrechtler haben den südafrikanischen Sicherheitskräften und dem Geheimdienst Verhaftungen und Folterungen von Vertretern der Landlosen-Bewegung vorgeworfen. Nach Angaben des National Land Committee wurden am Tag der Parlamentswahlen, am 14. April, im südlich von Johannesburg gelegenen Thembelihle zweiundsechzig Mitglieder des Landless People's Movement (LPM) verhaftet. Das LPM hatte aus Anlass der südafrikanischen Parlamentswahlen unter dem Motto "No Land, No Vote" zu friedlichen Protesten gegen die verschleppte Landreform aufgerufen. In Thembelihle wurden sie unmittelbar nach ihrer Ankunft an dem Ort verhaftet, wo sie sich zu ihrer friedlichen Kundgebung versammeln wollten.

Regierung Lukaschenko will alle Kritiker mundtot machen

Menschenrechtsverletzung in Weißrussland

Ein am Montag, 29.3.04, veröffentlichter Bericht von Amnesty International (ai) beschreibt, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Weißrussland massiv eingeschränkt werden: Menschenrechtsorganisationen werden verboten und geschlossen, Aktivisten, Journalisten und Gewerkschafter werden willkürlich festgenommen und unabhängige Medien unterdrückt. Die weißrussischen Behörden betreibe eine Politik der systematischen Einschüchterung und Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern. "Das Ziel ist, diese Stimmen endgültig zum Schweigen zu bringen", sagte die ai-Weißrusslandexpertin Heike Prestin.

Grundrechte sind wichtiger als Grundfreiheiten

Europäischer Gerichtshof

Am 12. Juni hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das die Bedeutung der Menschenrechte und des Umweltschutzes klar stellt. Darin wies der EuGH die Schadensersatz-Klage einer deutschen Spedition gegen den Staat Österreich ab, weil dieser eine Protestversammlung der Tiroler Bevölkerung auf der Brenner-Autobahn genehmigt hatte. Die Genehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen, weil damit der freie Warenverkehr behindert worden sei, lautete unter anderem die Begründung der Klägerin. Das Gericht sah das jedoch anders und verwies darauf, dass "der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere in dieser Region unter bestimmten Umständen ein dem Allgemeininteresse dienendes legitimes Ziel darstellen kann, das geeignet ist, eine Beschränkung der durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten, zu denen der freie Warenverkehr gehört, zu rechtfertigen".

Samstag "Aktionen der Solidarität mit dem friedliebenden Amerika"

Weltweit gegen den Krieg

Am Samstag protestiert die US-amerikanische Friedensbewegung vor dem Weißen Haus in Washington gegen die Kriegspläne der US-Regierung. Parallel dazu gibt es Aktionen in San Francisco und in Los Angeles. Auch in Deutschland ruft die Friedensbewegung zu zahlreichen Aktionen auf. In Berlin wird es am Sonnabend eine Menschenkette quer durch die Stadt, entlang der Ost-West-Achse, von Spandau bis Hellersdorf, geben. Mindestens 22.000 Teilnehmer werden gebraucht, damit diese Kette gebildet werden kann. In Frankfurt am Main ist eine friedliche Blockade der US-Airbase Rhein/Main geplant, von der im Falle eines Krieges, mit dem Einverständnis der Bundesregierung, US-Kampfflugzeuge zu Angriffen gegen den Irak starten werden. Trotz polizeilichen Verbotes hält die Kampagne resist an der Aktion fest. Außerdem hat sich in zahlreichen Städten die Idee von "Montagsdemonstrationen" durchgesetzt. In diesen Städten werden wegen der zeitlichen Nähe größere Aktionen nicht am Samstag, sondern am Montag, den 17. März stattfinden.

IPPNW: Keine deutschen Soldaten auf arabische Schlachtfelder

Aufruf online unterschreiben

Der Krieg der USA gegen den Irak könnte bereits im Herbst beginnen. Zwar ist die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber einer deutschen Beteiligung an einem solchen Militäreinsatz zu begrüßen, doch den Worten sind bisher keine Taten gefolgt. Die Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) fordern deshalb: "Keine deutschen Soldaten in den Krieg zu schicken, die Militäreinheiten sofort zurück zu holen und keine deutsche Infrastruktur für einen Krieg zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Republik fordern wir auf, ihren Widerstand gegen diese Kriegspolitik in allen geeigneten gewaltfreien Formen zum Ausdruck zu bringen."

Nach dem 11. September wurden Grundrechte ausgehebelt

Grundrechte-Report vorgestellt

Verschiedene Menschenrechtsorganisationen präsentierten am Dienstag den diesjährigen Grundrechte-Report. Der Jahresbericht gibt Auskunft zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Im Mittelpunkt des diesjährigen Grundrechte-Reports stehen die Folgen der Terrorismusbekämpfung nach dem 11. September. "Nach dem 11. September wurden in die Grundrechte völlig unverhältnismäßig eingegriffen. Noch nie wurden mit einem Gesetz so viele demokratische Freiheiten ausgehebelt", analysierte Marei Pelzer, Referentin von Pro Asyl, das am 14. Dezember 2001 verabschiedete Terrorismusbekämpfungsgesetz.

Warnung vor Aushöhlung der Demokratie und Übermaß bei Telefonüberwachung

Grundrecht-Report vorgestellt

Vor einer Aushöhlung des Demonstrationsrechts warnt der am heutigen Montag in Berlin vorgestellte Grundrechte-Report 2001. Am Beispiel der Proteste zum 1. Mai 2000 in Berlin-Kreuzberg kritisieren die Autoren das Vorgehen der Polizei und die damit verbundenen Demonstrationsbeschränkungen. Anstatt die Versammlungsfreiheit aller Bürger zu achten, seien die Teilnehmer der Protestveranstaltung ausschließlich als Autonome gesehen worden. Dies habe zu zahlreichen Auflagen wie Leibesvisitationen und zu einem Übermaß an Polizeipräsenz geführt, heißt es in dem Bericht.

Wider die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit

Doku: Aufruf

Zur Auseinandersetzung um Demonstrationsverbote am 1. Mai geben Bürgerrechtsorganisationen die folgende Erklärung ab und rufen zur Teilnahme an der Demonstration gegen die Demonstrationsverbote auf: