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handy Nachrichten & Informationen

Handystörsender in baden-württembergischen Gefängnissen beschlossen

153 Geräte sichergestellt

In Baden-Württemberg können Gefängnisse künftig mit Mobilfunk-Störsendern ausgestattet werden, um Handytelefonate von Gefangenen unmöglich zu machen. Der Landtag in Stuttgart beschloss am 5. Juni ein entsprechendes Gesetz. Justizminister Ulrich Goll (FDP) will mit der Neuerung kriminelle Geschäfte hinter Gittern sowie Fluchten und Absprachen verhindern. Mit den Störsendern werde ein Handy im Strafvollzug "schlagartig nutzlos", sagte der Politiker.

Bundesamt für Strahlenschutz bewertet bis Ende 2007 das Risiko des Mobilfunks

Fünf Fachgespräche

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) möchte innerhalb eines Zeitraums von eineinhalb Jahren vorliegende Forschungsergebnisse zum Risiko des Mobilfunks bewerten. Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) trete damit in eine entscheidende Phase. Von Sommer 2006 bis Ende 2007 sollen die Ergebnisse des größten deutschen Forschungsprogramms zum Mobilfunk zusammengefasst und in Zusammenarbeit mit international renommierten Experten bewertet werden. Mit dem Abschluss des Forschungsprogramms "werden wir einen entscheidenden Beitrag zur Beantwortung noch offener Fragen leisten, ob und welche Auswirkungen der Mobilfunk auf Mensch und Umwelt hat", sagte der Präsident des Bundesamtes, Wolfram König, am Freitag in Salzgitter. Die Ergebnisse von gut 50 seit 2002 durchgeführten Forschungsprojekten würden in fünf themen-spezifischen wissenschaftlichen Fachgesprächen der internationalen Fachöffentlichkeit vorgestellt und mit Vertretern verschiedener nationaler Forschungsprogramme diskutiert. Wesentliches Ziel dieser Fachgespräche sei neben der Diskussion der Studien "die Einordnung der Ergebnisse in das wissenschaftliche Gesamtbild".

Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt strahlungsarme Handys

Kritik an Herstellern

Handy-Käufer sollten beim Kauf eines Mobiltelefons unbedingt auf einen möglichst niedrigen Strahlungswert achten. Dies empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Besonders wenn ein Kind oder Jugendlicher Empfänger des Telefons werden solle, sei dies wichtig, so die Behörde. Das Bundesamt stellt in seinem Internet-Angebot eine Liste mit den Strahlungswerten (SAR-Werten) vieler aktueller Mobiltelefone zur Verfügung. BfS-Sprecher Arthur Junkert forderte die Hersteller auf, die SAR-Werte anzugeben und strahlungsarme Handys mit dem Blauen Engel zu kennzeichnen. Doch leider boykottiere die Industrie das Umweltzeichen.

Alte Handys sammeln bringt Geld für Delfinschutz in Mosambik

Recycling

"Handys sammeln, in Deutschland die Umwelt entlasten und in Afrika Delfine schützen", ist das Motto einer neuen Initiative der Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Von ihrem Partner T-Mobile erhalten die Organisationen für jedes gesammelte Handy 5 Euro, die zur Finanzierung eines Delfin- und Meeresschutzprojekts in Mosambik eingesetzt werden. Die Hilfe für Afrika entlastet gleichzeitig die Umwelt in Deutschland, denn die Geräte werden umweltgerecht und zertifiziert entsorgt oder einer Weiterverwendung zugeführt. Dadurch sollen Deponien und Müllöfen entlastet und gleichzeitig wertvolle Ressourcen gespart werden.

Mobilfunkbetreiber weiter im Konflikt mit Bürgern und Gemeinden

Rechenschaftsbericht

Die Mobilfunknetzbetreiber haben der Bundesregierung ihren dritten Jahresbericht zur Umsetzung der Selbstverpflichtung vom Dezember 2001 vorgelegt. Die Gutachter, das Deutsche Institut fuer Urbanistik, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. und das Beratungsunternehmen WIK GmbH, ziehen darin eine insgesamt positive Bilanz. Bundesumweltminister Jürgen Trittin kritisierte, dass die Zahl der Konfliktfälle bei der Standortsuche für Sendemasten nach wie vor nicht deutlich gesunken sei. "Die Betreiber sollten sich auch in strittigen Fällen noch mehr auf die Diskussion mit den kommunalen Vertretern sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern einlassen", so Trittin.

Noch dieses Jahr über drei Millionen Haushalte überschuldet

Handy als Einstieg

Noch in diesem Jahr wird die Anzahl der überschuldeten Haushalte erstmals die Drei-Millionen-Grenze überschreiten und 2005 sogar noch weiter steigen. Davon betroffen sind zunehmend auch Arbeitnehmerhaushalte, denn durch fehlende Lohnerhöhungen und den Wegfall von Überstundenzahlungen stagnieren die Einkommen bei steigenden Lebenshaltungskosten.

Verbraucherschützer warnen vor Kostenfallen in Branding-Handys

Kommunikation

Zahlreiche Marken-Handys der Spitzenklasse sind gegenwärtig mit Kartenvertrag bei den Mobilfunk-Netzbetreibern für einen Spottpreis zu haben. Doch Vorsicht: Wenn auf dem Handy das Logo des Netzbetreibers prangt, muss man darauf gefasst sein, dass die Funktionsweise des Handys nicht mehr der des Original-Handys des Herstellers entspricht, erklärt Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale. Diese so genannten Branding-Handys sind auf bestimmte Dienste des Netzbetreibers fest voreingestellt. Das erleichtert die Bedienung, wenn man die Datendienste des Netzbetreibers in Anspruch nehmen will, wie etwa Logos, Klingeltöne und Spiele vom WAP-Portal des Netzbetreibers herunter laden, E-Mails schreiben und Bilder versenden. Doch viele Branding-Handys nötigen ihren Besitzern durch eine veränderte Menüführung und Tastenbelegung die neuen Dienste regelrecht auf.

Preisansage für 0190er- und 0900er Nummern jetzt auch beim Handy

Mehrwertdienste

Ab dem 1. August 2004 besteht eine Preisansagepflicht für die Anwahl von (0)190er- und (0)900er Rufnummern auch aus Mobilfunknetzen. Darauf macht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) aufmerksam. Bisher galt die Preisansagepflicht für die (0)190er/(0)900er Rufnummern nur aus dem Festnetz. Die Neuerung ermöglicht dem Mobilfunkkunden nun die gleiche Kostentransparenz, wie der Festnetzkunde.

Elektrosmog | Funkfreie Schutzzonen für elektrosensible Menschen

Elektrosmog

Laut offiziellen Umfragen aus dem Jahre 2001 durch die Firma Telekom im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz fühlen sich sechs Prozent der Bevölkerung durch Mobilfunk gesundheitlich beeinträchtigt. Die Dunkelziffer liege jedoch sehr hoch, so dass man davon ausgehen könne, dass die Gruppe der Elektroempfindlichen sich der Zahl der Allergiker nähere, sagt der Bundesverband Elektrosmog e.V. Er fordert deshalb funkfreie Oasen für Elektrosensible. Es gehe um den Schutz von Tausenden von Menschen. Elektrobelastet seien alle.

China will Handy-Überproduktion eindämmen

Zu eng

Die chinesische Regierung will Maßnahmen gegen die Handy-Überproduktion im eigenen Land ergreifen. So solle es künftig chinesischen Herstellern schwerer gemacht werden, ausländische Handys zu importieren und unter der eigenen Marke zu verkaufen, berichtet das Wall Street Journal am heutigen Donnerstag. Entsprechende Maßnahmen bereite das Ministerium für die Informationsindustrie vor. Hintergrund der ins Auge gefassten Maßnahmen sei die Tatsache, dass sich im Riesenreich China, nach absoluten Userzahlen gesehen der größte Handymarkt der Welt, die Produzenten von Mobiltelefonen buchstäblich auf die Zehen stiegen.

Call by Call im Ortsnetz startet Freitag

Teils erhebliche Einsparungen

Am Freitag fällt das letzte Monopol im deutschen Telefonmarkt: Das Ortsnetz. Hier konnte der Verbraucher - außer über den Umweg mit frei tarifierbaren 0190-0-"Mehrwertdienste"-Nummern - bislang noch nicht vom beliebten Call-by-Call-Verfahren profitieren. Beim Call-by-Call wählt der Anrufer vor der Rufnummer eine meist fünfstellige Call-by-Call-Vorwahl und führt das Gespräch so über einen alternativen Anbieter statt über die Deutsche Telekom. Verbraucher dürfen sich auf spürbare Einsparungen freuen.

Baubehörden müssen Mobilfunksmog hinsichtlich schädlicher Auswirkungen prüfen

OVG-Urteil

Baugenehmigungsbehörden müssen ab sofort gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunksender in eigener Zuständigkeit prüfen. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht Münster. Dieses Urteil dürfte Signalwirkungen für andere Gerichte in ganz Deutschland haben. Die Baugenehmigungsbehörden müssen danach künftig in Eigenverantwortlichkeit prüfen, ob der jeweilige Mobilfunksender schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner haben könnte. Die Anwohner können somit bei jedem einzelnen Sender gegen die Erteilung der Baugenehmigung vorgehen, indem sie wissenschaftliche Unterlagen vorlegen, die schädliche Folgen der Sender unterhalb gültiger Grenzwerte durch athermische Effekte belegen.

Bundesregierung soll endlich gegen 0190- und 0137-Betrug vorgehen

Mobilfunk und Auskunftsdienste nicht außen vor lassen

Als Zumutung für die Verbraucher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Stillstand bei einem besseren Verbraucherschutz bei Mehrwertdiensten kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Mobilfunk in einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums von einem besseren Verbraucherschutz ausgeklammert sein solle. "Die im Entwurf vorgesehene Ausklammerung des Mobilfunks und die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf 0190er und 0900er Nummern ist eine Einladung auf dem Silbertablett an unseriöse Firmen, ihre Aktivitäten auf andere Nummernarten zu verlagern." Der vzbv appellierte an die Bundesregierung, den Streit zwischen Wirtschaftsminister Clement und Verbraucherministerin Künast im Sinne der Verbraucher zu beenden.

Handynummer schützt nicht vor dem Abschleppen

Rechtsprechung

Eine hinterlegte Handynummer schützt regelwidrig parkende Autofahrer nicht vor dem Abschleppen. Dies geht aus einem am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg hervor. Die Richter wiesen eine Klage eines Rechtsanwaltes ab, der sich geweigert hatte, die Kosten für das Abschleppen seines Wagens von einem Behindertenparkplatz zu übernehmen.

Regulierungsbehörde soll Mitnahme der Handy-Nummer bezahlbar machen

Gegen Abschreckungs-Preise

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die von den Mobilfunkanbietern angekündigten hohen Entgelte für die ab November mögliche Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter. "Damit wollen sie die Kunden offensichtlich von einem Wechsel abschrecken", so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Dadurch werde die Intention des Gesetzgebers unterlaufen und eine weitere Entwicklung des Wettbewerbs in diesem Marktbereich eher verhindert. "Ein solches Verhalten grenzt an einen Boykott einer wettbewerbsfördernden und verbraucherfreundlichen Gesetzesvorgabe", so von Braunmühl. Der vzbv bezeichnet die Möglichkeit der Nummernportabilität als längst fällig. Auch für private Mobilfunkkunden steige mit zunehmender Vertragslaufzeit die Bindung an eine Rufnummer, so von Braunmühl. Der vzbv fordert die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auf, unverzüglich einzuschreiten und "die Netzbetreiber in die Schranken zu weisen".

Belastung durch Schnurlostelefone stellt Mobilfunk-Sendemasten in den Schatten

"Öko-Test" warnt vor Strahlungsquelle

Eine eindringliche Warnung vor Schnurlos-Telefonen für den Hausgebrauch hat die Fachzeitschrift "Öko-Test" veröffentlicht. So holten sich Konsumenten mit einem Telefon, das nach dem DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) arbeitet, eine permanente Strahlenquelle ins Haus, schreibt die Zeitschrift. Und die Schnurlos-Telefone strahlen selbst dann, wenn man nicht telefoniert. Die Belastung durch die "Home-Handys" stelle sogar einen Mobilfunk-Sendemasten in den Schatten, kritisiert "Öko-Test".

Wirtschaftsminister Müller ignoriert Mobilfunk-Risiken

BUND-Kritik

In Schreiben an Wirtschaftsminister Müller, Umweltminister Trittin und die Länderumweltminister hat der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Montag strengere Regeln für die Genehmigung von Sendeanlagen gefordert. Es dürfe nicht sein, dass beim gegenwärtigen intensiven Ausbau der Mobilfunknetze die Umwelt- und Gesundheitsrisiken weiter ignoriert würden. Der aktuelle Entwurf der Genehmigungsverordnung für Sendeanlagen aus dem Bundeswirtschaftsministerium berücksichtige den notwendigen Strahlenschutz für Anwohner und andere Betroffene nur ungenügend.

Regulierungsbehörde genehmigt Zusammenarbeit bei UMTS

Mobilfunk

Die deutschen Mobilfunkunternehmen dürfen bei der Nutzung von UMTS-Netzen unter bestimmten Bedingungen kooperieren. Wie der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, am Dienstag mitteilte, sei eine gemeinsame Nutzung von Grundstücken, Masten, Antennen, Kabeln und Basisstationen nach den Vergabebedingungen zulässig. Die Netzbetreiber versprechen sich von dieser Auslegung erhebliche Einsparungen.