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Angriffe auf Politik, Justiz und Wirtschaft
Parteienkritiker Arnim wirft der politischen Klasse Wählertäuschung vor
Deutschland ist ein demokratisch regiertes Land? Alle Macht geht vom Volk aus? Das Volk hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt sein Grundgesetz gegeben? Alles richtig? Alles falsch, behauptet der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim. Sein neues Buch "Die Deutschlandakte - was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun" stellte er am Dienstag in Berlin vor. Glaubt man dem Autor, dann ist in Parlamenten, Ministerien und Ämtern nichts, wie es scheint - und nichts, wie es sein sollte. Arnim sieht eine "politische Klasse" an der Macht, die vor allem eines tut: den Wähler täuschen. Damit rührt sie nach seiner Meinung an die Grundfeste der Verfassung.
Wahlkampfkostenaffäre
Für von Arnim grenzt Roland Kochs Verhalten an Nötigung
Das Verhalten des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) in der Wahlkampfkostenaffäre grenzt nach Ansicht des Parteienkritikers Hans Herbert von Arnim "an Nötigung". Offenbar solle mit Steuergeldern erreicht werden, dass sich die CDU im nächsten Landtagswahlkampf einen unliebsamen Konkurrenten vom Hals halte, sagte Arnim dem "Berliner "Tagesspiegel". Der hessische Gesetzentwurf zur Erstattung kommunaler Wahlkampfkosten habe seit rund sechs Jahren als Referentenentwurf vorgelegen. "Hochproblematisch ist jetzt die anscheinende Verknüpfung mit der Bedingung, dass die Freien Wähler nicht auf Landesebene antreten sollen", sagte der Verwaltungsexperte.
Unabhängigkeit
Arnim kritisiert Merz-Auftritt als RAG-Anwalt
Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hat die Tätigkeit des CDU-Bundestagsabgeordneten und früheren Unions-Fraktionschefs Friedrich Merz für die Ruhrkohle AG kritisiert. "Es hat mehr als ein Geschmäckle, wenn ein Abgeordneter zwei Herren dient", sagte Arnim dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Hier müsse schon der Anschein vermieden werden. Das neue Abgeordnetengesetz sehe vor, dass die Abgeordnetentätigkeit im Mittelpunkt der Arbeit eines Parlamentariers stehen soll. "Dass Herr Merz gegen diesen Passus vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, zeugt von großer Chuzpe", so Arnim.
"Karlsruher Diätenurteil"
Staatsrechtler Arnim findet Diäten-Erhöhung verfassungswidrig
Die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgeschlagene Diätenerhöhung ist nach Ansicht des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. "Gemessen am Karlsruher Diätenurteil ist das Vorhaben des Bundestagspräsidenten verfassungswidrig", sagte von Arnim dem "Mannheimer Morgen". Eine Koppelung an die allgemeine Entwicklung der Bruttolöhne mache die Abgeordnetenbezüge nicht mehr ausreichend öffentlich kontrollierbar. Bundespräsident Horst Köhler solle dies verhindern, sagte von Arnim. Er fürchte jedoch, dass der Bundespräsident Lammerts Pläne billigen werde.
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