ilmr

Bundesweite Konsequenzen gefordert

Eine Bresche für den Datenschutz

Der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner ist vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht worden. Seine Überwachung und die Speicherung seiner Daten waren rechtswidrig, wie nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem soeben rechtskräftig gewordenen Urteil vom 19.10. 2011 (Az. 22 K 4905/08) nach 3½-jährigem Prozess festgestellt hat. Erst Anfang diesen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Köln die vier Jahrzehnte lange Überwachung Gössners durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.

Internationale Liga für Menschenrechte fordert

Kurden: Anerkennung der kurdischen Identität

Nach über 50jähriger Migration lebt heute schätzungsweise fast eine Million Kurdinnen und Kur­den in der Bun­des­republik Deutschland, die als Arbeitsmigranten oder als politische Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran, Irak und Syrien hierher gekommen oder geflohen sind. Obwohl es sich um eine der größten Migrantengruppen in der Bundesrepublik handelt, ist sie jedoch bis heute nicht als eigenständig anerkannt, weil ihre Mitglieder in der Regel den jeweiligen Staa­ten zuge­ordnet werden, aus denen sie stammen und ausgewandert sind. Dadurch werden ihnen bestimm­te Rechte wie etwa Teilhabe an spezi­fischen Integrationsmaßnahmen verwehrt.

Urteilsbegründung im Fall des Bürgerrechtlers Rolf Gössner

Rolf Gössner: VERWALTUNGSGERICHT LIEST VERFASSUNGSSCHUTZ DIE LEVITEN

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Köln seine schriftliche Urteilsbegründung in dem Gerichtsverfahren Dr. Rolf Gössner (Kläger) gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Beklagte), vorgelegt. Das Gericht hatte bereits am 03.02.2011 festgestellt, dass die geheimdienstliche Dauerbeobachtung des Rechtsanwalts, Publizisten und Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, über die gesamte Zeitdauer von 1970 bis November 2008 rechtswidrig war und dem Betroffenen ein Anspruch auf Rehabilitierung zusteht.

Gerichtlicher Erfolg nach über 38 Jahren geheimdienstlicher Überwachung

Justiz gibt Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner Recht

Bereits im Jahre 2006 hatte die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung (NRV) gegen die fortwährende geheimdienstliche Überwachung des Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner protestiert. Beide Organisationen verbindet u. a. die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden "Grundrechte-Reports - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland".

"Akzeptanzmanagement"

Kritik an elektronischer Gesundheitskarte

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisierte erneut die elektronische Gesundheitskarte und will mit einer Unterschriftenaktion Druck machen. Die elektronische Gesundheitskarte solle in Kombination mit einem "Heilberufsausweis" den Zugriff auf ein Computernetzwerk ermöglichen, in welchem die Daten der Patienten - also der Bürgerinnen und Bürger - "zentral gespeichert werden", kritisiert das Grundrechtekomitee.

Datentransfer nach USA illegal

Das EU-Abkommen zum Flugpassagierdatenaustausch ist nichtig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat der Weitergabe von Fluggastdaten an US-Behörden einen Riegel vorgeschoben. Der EuGH erklärte am Dienstag ein Abkommen zwischen der EU und den USA zur transatlantischen Datenübermittlung für nichtig. Weder die Entscheidung der EU-Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten durch die Vereinigten Staaten festgestellt werde, noch der Beschluss des EU-Ministerrats, mit dem ein Abkommen über deren Übermittlung an dieses Land genehmigt werde, "beruhen auf einer geeigneten Rechtsgrundlage", urteilten die Europarichter. FDP und Linkspartei begrüßten das Urteil und verwiesen auf die Verantwortung der früheren rot-grünen Bundesregierung.

Flugblätter & Flughafenbetrieb

BGH bestätigt Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin

Der Frankfurter Flughafen muss auf seinem Gelände keine Protestaktionen dulden, die zu einer Störung des Flughafenbetriebs führen können. Mit dieser Begründung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag ein Hausverbot, das der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport AG gegen eine Abschiebungsgegnerin verhängt hatte. Der 5. Zivilsenat in Karlsruhe wies die Revision der Frau gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurück. Die Fraport AG sei aufgrund ihres Hausrechts berechtigt gewesen, das Hausverbot auszusprechen. Die Klägerin ist Mitglied des "Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main". Sie hatte am 11. März 2003 mit fünf weiteren Aktivisten an einem Abfertigungsschalter der Lufthansa Flugblätter über die bevorstehende Abschiebung eines kurdischstämmigen Irakers nach Athen an die Passagiere verteilt.

Abschiebungen

BGH befasst sich mit Meinungsfreiheit auf Flughäfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 20. Januar darüber verhandeln, ob das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch auf Flughäfen gilt. Wie das Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main am Dienstag in Frankfurt mitteilte, befasst sich der BGH mit der Klage einer Abschiebegegnerin gegen ein Hausverbot, das vom privaten Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport verhängt wurde. Die Frau hatte Informationen über eine bevorstehende Abschiebung an den betreffenden Piloten weitergeben wollen und Handzettel an die Fluggäste verteilt.

Fünfte BigBrotherAwards

Überwachungs-Oscars werden Freitag verliehen

Die "sieben Oscars für Überwachung" (Le Monde), die diesjährigen Deutschen BigBrotherAwards, werden am Freitag in Bielefeld verliehen. Die Preisträger - Unternehmen, Organisationen und Politiker - verletzen nach Meinung der Jury erheblich die Privatsphäre der Bundesbürger. Vergeben wird der Preis, diese Jahr zum fünften Mal, in verschiedenen Kategorien, darunter "Politik", "Verbraucherschutz", "Arbeitswelt" und "Kommunikation".

LKW-Maut

Bürgerrechtsorganisationen befürchten totale Überwachung durch Maut-System

Vertreter von Bürgerrechtsorganisationen fordern die deutsche Bundesregierung auf, die aktuelle Möglichkeit der Kündigung des Vertrages zur Umsetzung der LKW-Maut mit der Firma TollCollect zu nutzen. Grund hierfür ist nicht das bisherige technische und finanzielle Desaster beim Aufbau des Maut-Systems, sondern die drohende totale Verkehrsüberwachung, die mit dem Aufbau der Maut- Infrastruktur verbunden sei. Die Firma TollCollect GmbH wurde im Jahr 2002 mit dem BigBrotherAward Deutschland in der Kategorie "Technik" ausgezeichnet, für die geplante zentrale Verarbeitung von Kraftfahrzeug-Bewegungsdaten. Trotz dieser Kritik sei das technische Konzept weiterverfolgt und umgesetzt worden. Nun erweise sich, dass durch die bei dem Verfahren erfolgende Videoüberwachung nicht nur alle Lastkraftwagen (LKW), sondern zumindest kurzzeitig auch sämtliche Personenwagen (PKW) durch die über den Autobahnen installierten Maut-Brücken erfasst würden, so die Kritik. Mit Hilfe der in den LKW installierten OnBoardUnits (OBUs) sei außerdem eine jederzeitige Lokalisierung der registrierten Fahrzeuge und damit die Erstellung von präzisen Bewegungsprofilen möglich.

Zivilcourage

Ossietzky-Medaille für Bürgerinitiative "Freie Heide"

Die Bürgerinitiative "Freie Heide" erhält die Carl-von-Ossietzky-Medaille. Das habe die Internationale Liga für Menschenrechte mitgeteilt, sagte Initiativen-Chef Helmut Schönberg am Sonntag auf der 87. Protestwanderung gegen die Inbetriebnahme des "Bombodroms" in Zempow. Seit 1962 wird die Auszeichnung an Personen und Gruppen verliehen, die sich um die Verteidigung der Menschenrechte besonders verdient gemacht haben.

Pressefreiheit

"Reporter ohne Grenzen" kritisiert Anti-Terror Gesetze

Seit den Attentaten des 11. September haben zahlreiche Länder Sicherheitsmaßnahmen verabschiedet, die zu Verletzungen der Pressefreiheit geführt haben oder noch führen könnten. Zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte und Human Rights Watch zählt Reporter ohne Grenzen 15 Staaten auf, die die gravierendsten Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte erlauben.