kopftuch
Weisung der Schulverwaltung
Stuttgarter Lehrerin verliert Kopftuchstreit in zweiter Instanz
Im Rechtsstreit um das Kopftuch einer Stuttgarter Lehrerin hat die Muslimin in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Eine Lehrerin verstoße gegen die Dienstpflicht, "wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt", entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am 18. März veröffentlichten Urteil. Durch das Tragen des Kopftuchs könne der "religiöse Schulfrieden" gefährdet werden.
Wie Nonnentrachten
Verwaltungsgericht Stuttgart erlaubt Kopftuch
Das Land Baden-Württemberg hat im Kopftuchstreit mit einer Stuttgarter Lehrerin eine schwere Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab am Freitag der Klage der deutschen Muslimin gegen eine Anweisung der Landesbehörden statt, ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen. Die Anweisung sei rechtswidrig, so der Vorsitzende Richter Michael Schaber mit Verweis auf Nonnentrachten, die die Landesregierung im Schuldienst erlaubt. Sowohl die deutschen Ordensfrauen als auch der Islamrat begrüßten das Urteil. Aus dem Kultusministerium kam indirekt Kritik.
"Fristlos gekündigt"
Neuer Kopftuch-Streit um Erzieherin entbrannt
In Baden-Württemberg ist ein neuer Kopftuch-Streit entbrannt. Die Stadt Ebersbach an der Fils suspendierte am Montag mit sofortiger Wirkung eine muslimische Erzieherin vom Dienst, weil sie bei ihrer Arbeit in einem Kindergarten nicht auf das Tragen eines Kopftuches verzichten will. Der Frau werde voraussichtlich innerhalb der nächsten Tage fristlos gekündigt, sagte Bürgermeister Edgar Wolff. Er rechne mit einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht.
Diskriminierend oder frauenfeindlich
Kritik an Kopftuch-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der jahrelange Streit um ein Kopftuchverbot an staatlichen Schulen nimmt kein Ende. Einen Tag nach der Abweisung der Klage einer baden-württembergischen Lehrerin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig warnten Politiker und Rechtsexperten am Freitag vor den Folgen eines generellen Verbotes. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, betonte, selbst eine Diskriminierung des Islam in seiner konservativen Form dürfe es nicht geben. Auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz lehnte ein Verbot als desintegrierend ab. Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) sieht sich indes in ihrer Politik bestätigt.
"Falsch verstandene Toleranz"
Frauenministerin Schmidt für Kopftuchverbot
Bundesfrauenministerin Renate Schmidt (SPD) hat erstmals öffentlich ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen befürwortet. "Ich würde als Mutter nicht wollen, dass meine Kinder von einer Lehrerin mit einem Kopftuch unterrichtet werden, auch wenn sie Mathematik gibt", sagte Schmidt dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Das Kopftuch könne religiös motiviert, es könne aber auch politisch sein oder ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen. "Insbesondere in den beiden letzten Fällen hat das Kopftuch bei einer Lehrerin, aber auch bei einer Staatsanwältin oder Richterin nichts verloren", sagte Schmidt. Das Kopftuch zu erlauben, sei "falsch verstandene Toleranz"
Gegen Feindbilder
Aufruf gegen Ausgrenzung von Kopftuchträgerinnen
Prominente Frauen setzen sich partei- und religionsübergreifend im so genannten Kopftuchstreit für eine liberale Rechtspraxis ein. Mehr als 70 Frauen unterzeichneten einen "Aufruf gegen eine Lex Kopftuch". Sie wollen erreichen, dass muslimische Lehrerinnen auch an öffentlichen Schulen aus religiösen Motiven ein Kopftuch tragen dürfen. Mit einem Verbot werde eine "Ausgrenzungspolitik" betrieben, die den Fundamentalisten in die Hände spiele, warnte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), die zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs gehört, am Montag in Berlin.
Kopftuchstreit in Thüringen
Verkäuferin darf mit Kopfbedeckung arbeiten
Moslemische Verkäuferinnen dürfen mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Diese Grundsatzentscheidung fällte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt.
"Kopftuchstreit"
Muslimische Lehrerin in Berufungsverhandlung
Der so genannte "Kopftuchstreit" um die Einstellung der muslimischen Lehrerin Ludin geht heute in eine neue Runde. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim steht die Berufungsverhandlung auf der Tagesordnung. Ludin besteht darauf, aus religiösen Gründen auch im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Die Schulverwaltung und die baden-württembergische Kultusministerin Schavan hatten deshalb eine Einstellung der Lehrerin mit afghanischer Herkunft abgelehnt.
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