kopftuchverbot
Ordnung des Grundgesetzes
Ex-Verfassungsrichter hält Kopftuchverbot für nicht haltbar
Der Staatsrechtler und Ex-Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hält das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin für ein Stück Integration. Jede kopftuchtragende Muslimin, die selbständig und eigenverantwortlich ihren Beruf ausübe, widerlege die Vorstellung von der im Islam unterdrückten Frau, sagte Böckenförde der "Süddeutschen Zeitung". Vorraussetzung sei allerdings, dass sie die Ordnung des Grundgesetzes anerkenne. Der Gesetzgeber könne das Nonnengewand nicht erlauben, aber das muslimische Kopftuch generell untersagen, sagte Böckenförde.
Berufskleidung oder nicht
Ex-Verfassungsrichter sieht Kopftuchverbot auch für Nonnentracht
Das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg erstreckt sich nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde auch auf die Nonnentracht. Das inzwischen schriftlich vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni, das der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin den Zugang zum Schuldienst des Landes verwehrte, sei in dieser Frage "eindeutig", betonte Böckenförde in der "Süddeutschen Zeitung". Befolge das Land sein eigenes Gesetz so, wie es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsrechtlich nur Bestand haben kann, müsse es den Nonnenhabit verbieten, so Böckenförde. Ansonsten nähme das Land "sein eigenes Schulgesetz nicht ernst".
Religionsfreiheit
Institut für Menschenrechte kritisiert pauschales Kopftuchverbot
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist über das von mehreren Bundesländern geplante Kopftuchverbot besorgt. Ein generelles Verbot, wie es Baden-Württemberg und Niedersachsen bereits beschlossen haben, entziehe den Lehrerinnen ihr Recht auf Religionsfreiheit, kritisierte Institutsleiter Heiner Bielefeldt am Montag in Berlin.
Norddeutschland
Kopftuchverbot für Lehrerinnen jetzt auch in Niedersachsen
Als zweites Bundesland hat am Mittwoch Niedersachsen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen erlassen. Mit der Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes soll die Einhaltung des Neutralitätsgebotes sichergestellt werden. Darauf hatten sich bereits Anfang März die Regierungsfraktionen von CDU und FDP mit der SPD geeinigt. Dem Paragrafen 51 des Schulgesetzes ist der Satz hinzugefügt worden: "Das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften in der Schule darf keine Zweifel an der Eignung der Lehrkraft begründen, den Bildungsauftrag der Schule auch in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht überzeugend vermitteln zu können."
"Falsch verstandene Toleranz"
Frauenministerin Schmidt für Kopftuchverbot
Bundesfrauenministerin Renate Schmidt (SPD) hat erstmals öffentlich ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen befürwortet. "Ich würde als Mutter nicht wollen, dass meine Kinder von einer Lehrerin mit einem Kopftuch unterrichtet werden, auch wenn sie Mathematik gibt", sagte Schmidt dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Das Kopftuch könne religiös motiviert, es könne aber auch politisch sein oder ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen. "Insbesondere in den beiden letzten Fällen hat das Kopftuch bei einer Lehrerin, aber auch bei einer Staatsanwältin oder Richterin nichts verloren", sagte Schmidt. Das Kopftuch zu erlauben, sei "falsch verstandene Toleranz"
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
