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Das Mobbing-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Oberarzt verklagt Chefarzt

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm berichtete am 19.07.2011 in einer Pressemitteilung: „Mobbing – Oberarzt verklagt Chefarzt auf Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro“ Dieser viel beachtete Rechtsstreit, der beim LAG Hamm unter dem Aktenzeichen 11 Sa 722/10 geführt und am 21.10.2011 weiterverhandelt wird, hat eine längere Vor- und Prozessgeschichte. Auf diesem Fall beruht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) – eines der bedeuteten Urteile zum Thema Mobbing der vergangenen Jahre.

Richterschaft fordert Augenhöhe: Justizstrukturen modernisieren

Alte Zöpfe endlich abschneiden

Christine Nordmann über die Frauenbewegung in der RichterschaftDie Bundesmitgliederversammlung 2011 der Neuen Richtervereinigung (NRV) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, endlich die Justizstrukturen entsprechend der Staatsordnung inder Bundesrepublik Deutschland zu modernisieren. Dazu hat sie einen kompletten Gesetzentwurf nebst detaillierter Begründung vorgelegt.

Lokführer dürfen streiken

Ökonomischer Druck

Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat die Beschränkung des Streikrechts für Lokführer der Bahn aufgehoben. "Im Ergebnis sind damit Streiks im gesamten Bahnverkehr zulässig", teilte das Gericht mit. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac nahm das Urteil mit Befriedigung zur Kenntnis. Das Arbeitsgericht, dessen vorherige Entscheidung nun aufgehoben wurde, hatte nach Auffassung von Attac "höchst fragwürdig argumentiert und das Streikrecht der Arbeitnehmer nicht respektiert". Die Begründung, dies würde zu viel ökonomischen Druck erzeugen, sei schlichtweg absurd, "da es das Ziel eines jeden Streikes ist, ökonomischen Druck zu erzeugen", so Attac. Nach Arbeitsrecht seien Streiks nur dann zu unterlassen, wenn das Unternehmen dadurch existenziell gefährdet werde. Davon könne bei der Deutschen Bahn jedoch keine Rede sein.

Ärzte-Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

EuGH-Urteil

Der Bereitschaftsdienst von Ärzten muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Dies treffe auch dann zu, wenn sich der Mediziner "an der Arbeitsstelle ausruhen darf", heißt es in dem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Die Ärzteschaft verlangte daraufhin eine schnelle Änderung des deutschen Arbeitszeitrechts. "Das Urteil bringt Sicherheit für die Patienten und stoppt die Ausbeutung der Ärzte", zeigte sich Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe zufrieden. Durchgehende Arbeitsschichten von 30 Stunden ohne wirkliche Pause sind bisher noch an der Tagesordnung.

Christliche Gewerkschaft Deutschlands ist keine Gewerkschaft

Niederlage vor Arbeitsgericht

Die Christliche Gewerkschaft Deutschlands (CGD) hat vor dem Arbeitsgericht Gera eine Niederlage erlitten. Im Streit um die Anerkennung von Tarifverträgen hatten die IG Metall sowie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gegen die CGD geklagt. Das Arbeitsgericht Gera habe nach mündlicher Verhandlung am Donnerstag einen Beschluss gefasst und die Position der Klägerseite bestätigt, sagte Richterin Maria Tonndorf. Danach handelt es sich bei der CGD um keine Gewerkschaft im eigentlichen arbeitsrechtlichen Sinne. Die CGM ist wegen für die Beschäftigten ungünstigen Tarifvertragsabschlüssen in der Kritik.