lebensversicherung

"Hartz IV"

Lebensversicherungen müssen nicht immer verkauft werden

Ältere Arbeitslose müssen ihre Lebensversicherungen nicht in jedem Fall versilbern, bevor sie "Hartz-IV"-Leistungen bekommen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Donnerstag (7. Mai) haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine solche Verwertung der privaten Altersvorsorge als "besondere Härte" auszuschließen ist (Az.: B 14 AS 35/08 R).

Rente von 88,23 Euro im Monat

Arbeitslose müssen auch ohne Rentenanspruch Lebensversicherung verkaufen

Das Bundessozialgericht setzt seine Rechtsprechung zu Lasten Arbeitsloser konsquent fort. So können Arbeitslose auch dann zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen gezwungen werden, wenn sie neben dieser privaten Altersvorsorge fast keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 15. April in Kassel. Geklagt hatte ein 51-Jähriger aus Bad Salzuflen, dem wegen seiner Lebensversicherung im Wert von rund 45.000 Euro keine "Hartz IV"-Leistungen bewilligt worden waren. Weil der Mann jahrelang selbstständig war und nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann er im Alter lediglich eine gesetzliche Rente von 88,23 Euro im Monat erwarten.

Lebensversicherungen

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Versicherungsnehmer

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung nicht den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen genügen. Damit war die nach Art eines Musterprozesses mit Unterstützung des Bundes der Versicherten erhobene Verfassungsbeschwerde eines Versicherungsnehmers, der eine kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung abgeschlossen hatte, im Kern erfolgreich. Der Versicherungsnehmer hatte – ohne Erfolg – die Zivilgerichte angerufen, um zu erreichen, dass bei der Berechnung seiner Überschussbeteiligung insbesondere stille Reserven des Versicherungsunternehmens berücksichtigt werden.

Hartz IV

Was tun mit Sparverträgen und Lebensversicherungen beim ALG II?

Viele tausend Bezieher des Arbeitslosengeldes II werden spätestens ab dem 01.01.2005 vor der Frage stehen, ob sie im Rahmen von Hartz IV ihre Sparverträge oder Lebensversicherungen zur privaten Altersvorsorge verwerten müssen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. weist darauf hin, dass es durch konsequente Nutzung aller Freibeträge verschiedene Möglichkeiten gibt, beispielsweise Lebensversicherungen als Altersvorsorge bestandssicher zu machen. Als Hilfe zur Selbsthilfe bietet sie ab sofort einen kostenlosen Leitfaden "Arbeitslosengeld II - In welcher Höhe kann mein Vermögen verwertet werden?" an.

Soziale Sicherung adieu!

Immer mehr Arbeitslose kündigen ihre Lebensversicherungen

Die Arbeitsmarktreformen haben auch spürbare Auswirkungen auf die Lebensversicherer. Immer mehr Arbeitslose seien gezwungen, ihre Lebensversicherungen zu kündigen, sagte Ulrich Brock vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Mehr als 50.000 Policen seien nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 2003 auf Druck der Arbeitsämter gekündigt worden. "Wir spüren sowohl eine Zurückhaltung in der Vertragsanbahnung als auch die vermehrten Kündigungen", fügte Brock hinzu.

Focus

Lebensversicherer fordern HIV-Test von Homosexuellen

Mehrere Lebensversicherer fordern einen aktuellen HIV-Test, wenn sie annehmen, dass ihr Vertragspartner homosexuell ist. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf Briefe von den Versicherungsunternehmen R+V Versicherung und Cosmos. Die Unternehmen verlangten den Test, weil männliche Klienten als Bezugsberechtigte im Todesfall einen Mann eintragen wollten. Auf diese "Risikoauslese" sei das Unternehmen angewiesen, zitiert das Blatt aus einem Schreiben der R+V Versicherung.