nebeneinkünfte
Patt im Bundesverfassungsgericht
Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offen legen
Das Bundesverfassungsgericht tut sich vielfach schwer damit, wenn es um Entscheidungen über Parteien und andere einflussreiche Institutionen oder Personen geht. So auch beim Thema der Offenlegungspflichten für Bundestagsabgeordnete, ihre Nebeneinkünfte betreffend. Im achtköpfigen Zweiten Senat des Verfassungsgerichts bestand ein Patt von vier zu vier Richterstimmen. Im Ergebnis führt dies am am 4. Juli dazu, dass die Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen die verschärfte Transparenzregelung im Abgeordnetengesetz zurückgewiesen wurde. Die Bundestagsabgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nun offenbar umfassend und detailliert offen legen.
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